Dies ist eine Diskussion zu Kreditvergabe trotz Vormerkung im GB innerhalb des Forums Bankrecht
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| Kreditvergabe trotz Vormerkung im GB diese beinhaltet: Der Grundstückseigentümer A verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand zu Lebzeiten der Mutter nicht zu veräußern oder zu verschenken. Der Eigentümer A verpflichtet sich im Falle eines Verstosses gegen diese Verpflichtung den Vertragsgegenstand unentgeldlich an die Mutter zurückzuübertragen nach §883 BGB. Dürfte der Eigentümer A einen Kredit bekommen, ohne das die Mutter davon etwas mitbekommt? Darf die Bank das machen ohne Einverständnis der Mutter. An welche Stelle kommt die Bank im Grundbuch und was passiert wenn der Eigentümer A nicht zahlen kann. |
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| AW: Kreditvergabe trotz Vormerkung im GB Zunächst ist in jedem Fall die Mutter durch das Grundbuchamt über die erfolgten Änderungen informiert worden. Entscheidend dürfte vorliegend zunächst der genaue Wortlaut der Rückauflassungsvormerkung sein. Sofern eine Belastung des Grundstücks nicht ausgeschlossen wurde, kann der Eigentümer A das Grundstück mit einer Grundschuld belasten. Im Falle einer Rückübertragung auf Grund der Auflassungsvormerkung bleibt die Belastung bestehen, da der Grundbesitz als Sicherheit dient. Natürlich könnte die Mutter des Eigentümers Ansprüche gegen den A geltend machen, jedoch nur im Innenverhältnis. Anders würde es sich verhalten, wenn die Mutter eine Grundschuld zu ihren Gunsten in den Händen halten würde. Die Rangfolge der Grundschuldeinträge hat nichts damit zu tun. Sie ist nur dann maßgeblich, wenn A nicht mehr bezahlt und es zu einer Versteigerung bzw. Verkauf des Objektes kommen sollte. Dann werden die Gläubiger in der Reihenfolge ihres Eintrages aus dem Erlös befriedigt. Evtl. wäre zu prüfen, ob durch die Grundschuldaufnahme des A vorhandene Gefährdung des Grundbesitzes (drohende Zahlungsunfähigkeit) der Rückauflassungsvormerkung die Grundlage entzogen werden könnte. Ggfls. würde dies heute schon dazu führen, von dem Recht der Rückauflassung Gebrauch zu machen.
__________________ Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist. |
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| Danke für die Antwort. Der Genaue Wortlaut der Rückauflassung steht bereits im Text. Was anderes gibt es nicht. Darf der Eigentümer ohne Zustimmung der Mutter einen Kredit aufnehmen? Die Mutter hat nun Angst, wenn sich Eigentümer A einen Kredit nimmt, und Zahlungsunfähig werden sollte, was dann passiert? Wer zahlt den Kredit weiter? Nimmt sich die Bank das Grundstück oder geht durch die Vormerkung das Gründstück automatisch an die Mutter zurück ohne das Sie den Kredit zahlen muß? |
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| AW: Kreditvergabe trotz Vormerkung im GB Danke für die Antwort. Der Genaue Wortlaut der Rückauflassung steht bereits im Text. Was anderes gibt es nicht. Darf der Eigentümer ohne Zustimmung der Mutter einen Kredit aufnehmen? Antwort: Ja, das darf er, denn er ist der Eigentümer. Die Mutter hat nun Angst, wenn sich Eigentümer A einen Kredit nimmt, und Zahlungsunfähig werden sollte, was dann passiert? Antwort: Dann wird das Haus versteigert. Wer zahlt den Kredit weiter? Antwort: Der Kreditnehmer und nach Rücküberagung die Mutter. Nimmt sich die Bank das Grundstück Antwort: Nein, sie lässt es versteigern. oder geht durch die Vormerkung das Gründstück automatisch an die Mutter zurück ohne das Sie den Kredit zahlen muß? Antwort: Nein Es sollte im Vorfeld etwas unternommen werden und hätte eigentlich Bestandteil der Übertragung sein müssen. Für eine Bewertung wäre ich dankbar.
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| AW: Kreditvergabe trotz Vormerkung im GB Sind diese Werbe-Postings in diesem Forum erlaubt?
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| AW: Kreditvergabe trotz Vormerkung im GB |
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