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Kreditrecht - Sicherungsübereignung

Dies ist eine Diskussion zu Kreditrecht - Sicherungsübereignung innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 18:51
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Kreditrecht - Sicherungsübereignung

Hallo liebe Gemeinde,

wie seht ihr folgenden Fall:

Angenommen V finanziert einen KFZ über Bank B für seine Tochter T. Der Wagen wird auf T zugelassen.
T ist im Besitz des Fahrzeugscheines und des dazugehörigen Briefes.

Im Kreditvertrag zwischen V und B wird die Sicherungsübereignung "Wortlaut - Übertrag des Eigentums an B" vereinbart.

V verstirbt, da sein Erbe überschuldet ist, schlägt T (Alleinerbin) das Erbe aus (keine weitere Erben). B kann T daher für den Kredit nicht in Anspruch nehmen.

B möchte nun von T den Standort des KFZ wissen, da B sich laut Kreditvertrag als Eigentümer der Sache ansieht.

T wusste von der ganzen SÜ nichts, ist auf den Wagen aber angewiesen.

Muss T der B den Aufenthalt des KFZ mitteilen oder macht Sie sich strafbar, wenn Sie dieses unterlässt, obwohl Sie durch die Ausschlagung keine Rechtsnachfolgerin von V mehr ist ?

Bzw. kann B irgendwie über Ämter bzw. Zulassungsstelle prüfen lassen wer bzw. wo das KFZ ist ? Vollstreckbarer Titel ? Oder eine Art Sperre für das KFZ bei der Zulassungsstelle anmelden?

Oder hat jemand eine Idee wie sich T gegen die B wehren könnte bzw. das KFZ ohne weitere Kosten (neuen Kredit / Kauf) behalten könnte ?

Es wurde kein gesonderter Sicherungsvertrag gemacht. Die SÜ ist im Kreditvertrag eingebettet. Was sollte man hier prüfen ? GGf. auf Nichtigkeit des Vertrages ?

Bin auf eure Antowrten gespannt,
Dank im Voraus
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Alt 10.08.2010, 20:34
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AW: Kreditrecht - Sicherungsübereignung

T könnte sich mit der Bank in Verbindung setzen und die ausstehenden Raten bezahlen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 22:25
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AW: Kreditrecht - Sicherungsübereignung

... danke für die Antwort aber da müsste T ja auch Geld in die Hand nehmen Andere Vorschläge?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.08.2010, 14:05
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AW: Kreditrecht - Sicherungsübereignung

Zitat:
Zitat von schamo Beitrag anzeigen
... danke für die Antwort aber da müsste T ja auch Geld in die Hand nehmen Andere Vorschläge?
T kann B das Fahrzeug überlassen.

T gehört das Fahrzeug NICHT, da es der Bank übereignet wurde.
T ist aus der Nummer auch nicht draußen, nur weil sie Halterin ist und das Erbe ausgeschlagen hat.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.08.2010, 14:41
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AW: Kreditrecht - Sicherungsübereignung

Zitat:
Zitat von Tiger63 Beitrag anzeigen
T gehört das Fahrzeug NICHT, da es der Bank übereignet wurde.
Und das wars!

Fahren oder sparen!

Im Übrigen finde ich es ärgerlich, dass sich jemand das Eigentum eines Dritten kostenlos aneignen will.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.08.2010, 17:53
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AW: Kreditrecht - Sicherungsübereignung

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Im Übrigen finde ich es ärgerlich, dass sich jemand das Eigentum eines Dritten kostenlos aneignen will.
Das findet B sicher auch und wird sich entsprechend verhalten.
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  #7 (permalink)  
Alt 11.08.2010, 19:14
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AW: Kreditrecht - Sicherungsübereignung

Wenigstens eine gute Nachricht kann man der B geben: der Wagen hat erheblich an Wert verloren, er sollte günstiger zu erwerben sein.
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