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Kreditkarten-Transaktion so gültig?

Dies ist eine Diskussion zu Kreditkarten-Transaktion so gültig? innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.11.2010, 23:39
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Kreditkarten-Transaktion so gültig?

Hallo!

Wenn man seine Kreditkarten-Nummer mit dem Gültigkeitsdatum am Telefon weitergibt und bei einem anderen Mitarbeiter (z.B.Flughafen) auf einem handgeschrieben Zettel unterschreibt, auf dem lediglich mit Bleistift geschrieben steht: "Abbuchung von Kreditkarte in Höhe von..." Kein Name, nicht um welche Ware/Dienstleistung es sich handelt etc.,
ist diese Transaktion dann so gültig? Oder ist sie evtl. anfechtbar?
Der 3-stelligen Mastercard-Secure-Code von der Rückseite wird dabei nicht preisgegeben.

Was meint ihr?

Geändert von dany.deluxe (23.11.2010 um 15:08 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 15:09
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AW: Kreditkarten-Transaktion so gültig?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
ok, habs umformuliert...
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 16:47
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AW: Kreditkarten-Transaktion so gültig?

Ich halte die Vereinbarung für gültig, da sie dem beidseitigen Willen der Vertragspartner entspricht. Zwar ist die übliche Form nicht gewahrt, dies ist aber auch nicht unbedingt nötig (wer schonmal mit KK in der Dritten Welt bezahlt hat, weiß, was ich meine).
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 12:40
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AW: Kreditkarten-Transaktion so gültig?

die drei ziffern hinten drauf sind prüfziffern.der secure code bzw. verified by visa sind passwörter,die man zusätzlich im internet hinterlegen kann,um den einkauf im internet sicherer zu gestalten.das machen noch nicht viele onlineshops,aber ein guter anfang.
ich würde auch sagen,dass die zahlungen gültig sind.das frühere "ratsch-ratsch"-gerät hat ja auch nix andres gemacht.
anfechten wäre ja quatsch,man hat ja dafür was erhalten.und über die bank bekommt der händler eh die anschrift mitgeteilt.
__________________
pecunia non olet!
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