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Kredit beendet-KFZ-Brief weg

Dies ist eine Diskussion zu Kredit beendet-KFZ-Brief weg innerhalb des Forums Bankrecht

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  • 1 Post By Humungus

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  #1 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 18:36
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Kredit beendet-KFZ-Brief weg

Angenommen, A zahlt die letzte Rate (Auto-Kredit) an die Bank. Die Bank schickt den KFZ-Brief raus. An die falsche Adresse. Bank würde in diesem Falle von A verlangen, sich selbst um den Verbleib bzw die Neuaufbietung des Briefes zu kümmern, da kein Postrückläufer verzeichnet wäre. Netterweise könnte Bank A sogar bei der Aufbietung behilflich sein, selbstverständlich gegen Kostenerstattung.
Wäre die Bank verpflichtet, den als Sicherheit einbehaltenen KFZ-Brief dem A zu ersetzen?
Würden Banken solche Dokumente als versicherte Postsendung verschicken oder als normalen Brief?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 19:16
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AW: Kredit beendet-KFZ-Brief weg

Was heißt "an die falsche Adresse"? Ist die Bank an dieser Adresse schuld (dann mus sie für den Schaden aufkommen!) oder der Kunde (beispielsweise wenn der umgezogen ist aber der Bank nix gesagt hat - dann muss er das Problem lösen)?
hera likes this.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 20:42
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AW: Kredit beendet-KFZ-Brief weg

Die Bank hatte die neue Adresse, angeblich "hätten nur ein einige Abteilungen die neuen Daten eingepflegt". Und da sich "bei der Versendung nicht nachvollziehen läßt" (warum nicht?) "wo der Brief geblieben ist, sei A in der Pflicht.
Ich denke, B ist in der Pflicht. Ein Dokument dieser Art wird so verschickt, daß der Zugang beim Empfänger nachzuvollziehen ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 10:37
V.I.P.
 
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AW: Kredit beendet-KFZ-Brief weg

Zitat:
Zitat von GelbeGroßeKatze Beitrag anzeigen
Ich denke, B ist in der Pflicht. Ein Dokument dieser Art wird so verschickt, daß der Zugang beim Empfänger nachzuvollziehen ist.
das sehe ich auch so - wenn der brief raus ist und in den falschen händen, sind auch noch die daten von A verloren gegangen - dafür gibt es § 42 a BDSG

A sollte sich mit diesem problem im ersten schritt an den datenschutzbeauftragten der bank wenden und gleichzeitig auskunft gem § 34 BDSG verlangen
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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