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Kosten für Löschungsurkunde

Dies ist eine Diskussion zu Kosten für Löschungsurkunde innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.08.2003, 11:05
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Kosten für Löschungsurkunde

Ich will jetzt den Rest einer Hypothek ablösen. Meine Bank verlangt nun für die Ausfertigung der Löschungsurkunde (Für den Grundbucheintrag) einen nicht unerheblichen Betrag !

Ist das rechtens? Wer muß diese Kosten tragen?

Gruß Skydiver
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  #2 (permalink)  
Alt 24.08.2003, 01:11
Boardneuling
 
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Hi Skydiver!

Die Löschungsurkunde muss die Bank von einem Notar beglaubigen lassen. Wenn sie diese Kosten an Dich weitergibt, ist das zulässig.

Z. T. gibt es auch öffentlich-rechtliche Kreditinsitute, die ihre Unterschrift selbst beglaubigen dürfen (Sparkassen).

Soweit ich weiß, darf die Bank keine eigenen Gebühren verlangen, wenn die Grundschuld/Hypothek valutafrei ist.

Wird auch manchmal so ausgelegt:
* Du hast noch einen kleinen DL-Rest, sagst Du willst tilgen und GS/Hyp. löschen lassen => Es gibt noch ein DL, Bank berechnet Gebühren.
* Du tilgst. Sagst DL -0-, jetzt bitte löschen. Die Bank darf nur Gebühren des Notars berechnen.

Gruß, Susi
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Susi
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