Dies ist eine Diskussion zu Kosten für Löschungsurkunde innerhalb des Forums Bankrecht
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| Kosten für Löschungsurkunde Ist das rechtens? Wer muß diese Kosten tragen? Gruß Skydiver |
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| Hi Skydiver! Die Löschungsurkunde muss die Bank von einem Notar beglaubigen lassen. Wenn sie diese Kosten an Dich weitergibt, ist das zulässig. Z. T. gibt es auch öffentlich-rechtliche Kreditinsitute, die ihre Unterschrift selbst beglaubigen dürfen (Sparkassen). Soweit ich weiß, darf die Bank keine eigenen Gebühren verlangen, wenn die Grundschuld/Hypothek valutafrei ist. Wird auch manchmal so ausgelegt: * Du hast noch einen kleinen DL-Rest, sagst Du willst tilgen und GS/Hyp. löschen lassen => Es gibt noch ein DL, Bank berechnet Gebühren. * Du tilgst. Sagst DL -0-, jetzt bitte löschen. Die Bank darf nur Gebühren des Notars berechnen. Gruß, Susi
__________________ Susi |
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