Dies ist eine Diskussion zu Kosten ChipTAN-Generator innerhalb des Forums Bankrecht
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| Kosten ChipTAN-Generator Mal angenommen, man würde seit mehreren Jahren ein von einer Bank kostenlos geführtes Online-Konto (ein entsprechender Vertrag wäre damals schriftlich geschlossen worden) nutzen, lediglich am Schalter beauftragte Buchungen wären kostenpflichtig. Für online-Auftragserteilungen wäre bis dato eine TAN-Liste (zuletzt indiziertes Verfahren) genutzt worden. Nun würde die Bank dieses Verfahren zum Jahresende einstellen und der online-Zugang sollte ab dann mittels ChipTAN-Generator erfolgen. Dafür würde in den Bedingungen der Punkt "Voraussetzungen" geändert werden (zusätzlich erwähnt "ChipTAN-Generator"). Für diesen würde die Bank nun allerdings auch von Alt-Kunden 10 Euro haben wollen. Auf welcher Rechtsgrundlage könnte die Bank darauf Anspruch haben? Liege ich falsch mit meiner Meinung, dass die Bank - wie vertraglich vereinbart - den Zugang zum Konto online weiterhin kostenfrei ermöglichen und somit die jetzt neu geforderte Gerätschaft zur Verfügung stellen müsste, wenn sie die bisherige Möglichkeit nicht mehr anbietet bzw. einstellt? Danke für Eure Meinungen.
__________________ Unglück hat mich gelehrt, Unglücklichen Hilfe zu leisten (Vergil) |
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| AW: Kosten ChipTAN-Generator Zitat:
Mal zum Vergleich: Der Vermieter einer Wohnung lässt ohne vorherige Absprache das Türschloss gegen ein wundertolles neues auswechseln und teilt dem Mieter mit "ab sofort kommst Du nur noch mit dem neuen Schlüssel rein und den kannst Du gegen Zahlung von 250 € bei mir abholen." Wäre das dann gerechtfertigt, weil es ja "sicherer" ist und man froh sein könne?
__________________ Unglück hat mich gelehrt, Unglücklichen Hilfe zu leisten (Vergil) |
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| AW: Kosten ChipTAN-Generator Zehn Euro sind aber auch ein immens hoher Betrag
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| AW: Kosten ChipTAN-Generator Magst Du sie gerne für die Kunden dieser Bank übernehmen?
__________________ Unglück hat mich gelehrt, Unglücklichen Hilfe zu leisten (Vergil) |
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| AW: Kosten ChipTAN-Generator Ich würde sie für mein kostenloses Konto sofort bezahlen, wenn ich dann so ein Teil hätte, weil es wesentlich sinniger ist. Abgesehen davon würde ich aber auch kein Fass für so einen Minibetrag aufmachen. Beim kostenlosen Konto muss man ja auch dafür bezahlen, wenn man vergisst die Kontoauszüge zu holen und sie einem zugeschickt werden, genau wie Sollzinsen oder solche Dinge In meinen Augen ist lediglich die Kontoführung gratis, zusätzliche Dinge muss man selbst bezahlen. Dieses Gerät ist für mich ganz klar etwas zusätzliches
__________________ Zitat:
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| AW: Kosten ChipTAN-Generator Aber ohne dieses Gerät funktioniert Onlinebanking nicht mehr. Aber 10 € für die Sicherheit wäre es mir wert. Selbst als erfahrener Internetnutzer kann man sich immer böse Schadsoftware einfangen und ist dann mal eben schnell 1000 €, statt 10 € los. Aber ich weiß, dass der Betrag egal ist, wenn es ums Prinzip geht. |
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| AW: Kosten ChipTAN-Generator Lustig hierbei ist dass fiktive andere Banken keine Kosten erheben für das Gerät, oder sogar noch eine andere Möglichkeit anbieten, SmStan. Die ebenfalls kostenlos ist. |
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| AW: Kosten ChipTAN-Generator Bei SMS-TAN genau hingucken. Die kostet üblicherweise etwas (da die Bank die SMS bezahlen muss)
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Kosten ChipTAN-Generator Nö, bei mir definitiv nicht |
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| AW: Kosten ChipTAN-Generator Die Bank hat sicherlich im gültigen Teil ihrer AGB einen Passus, der ihr erlaubt, mit gewisser Frist ihr Leistungsangebot zu modifizieren und auch die Preise dafür zu varieren. Dem Kunden wird sicherlich dann mindestens ein Kündigungsrecht zugestanden. Dann kann er also auch die Bank wechseln oder eben ohne Online-Banking auskommen. Manche Leute können das ja tatsächlich noch. Der Vermieter darf sicher auch die durch das neue Schloss gesteigerte Sicherheit als Erhöhung des Wohnwertes bei der nächsten Mieterhöhung zu seinen Gunsten berücksichtigen. Mal noch eine der beliebten Sachverhaltserweiterungen: Wie geht das dann eigentlich, wenn es mehrere Verfügungsberechtigte (z.B. Ehepartner) gibt, die von unterschiedlichen Orten aus auf das Konto zugreifen wollen? Die TAN-Liste könnten sie ja kopieren und so zwar sicher nicht gleichzeitig aber unter der gleichen Anmeldung mit dem Konto hantieren. Aber die TAN-SMS an verschiedene Rufnummern schicken, schafft der Bankrechner bestimmt nicht. Jedem einen TAN-Generator, wird lästig. Mehrere Anmeldenamen für das gleiche Konto sind in der Datenbank bestimmt auch nicht vorgesehen. ...
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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