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Kontopfändung und Orderscheck

Dies ist eine Diskussion zu Kontopfändung und Orderscheck innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 01.06.2010, 14:31
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Arrow Kontopfändung und Orderscheck

Hallo,

nehmen wir an Person E hätte eine laufende Kontopfädung bei der Bank V und erhält von Z einen Orderscheck.
Könnte sich dann E beim Bankschalter V das Geld bar ausbezahlen lassen? <Und es würde dann nicht gepfändet werden?>
Und wie funktioniert bei einem Orderscheck Idossament?

Gruß Markus
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  #2 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 14:45
V.I.P.
 
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AW: Kontopfändung und Orderscheck

Kommt darauf an - soll denn die Gutschrift pfändbar sein?

Möglich wäre z.B., den Orderscheck zu Gunsten eines Dritten zu indossieren oder den Aussteller um eine andere Zahlart zu bitten.

Aber zunächst Achtung - ggf. Gefahr: § 288 StGB (Vereiteln der Zwangsvollsteckung)
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