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Kontomißbrauch

Dies ist eine Diskussion zu Kontomißbrauch innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 13:28
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Kontomißbrauch

Wenn jemand stirbt, sollten doch auch Bankkonten dieser Person gelöscht werden.
Wie kann man in Erfahrung bringen, ob noch Konten bestehen und genutzt werden?


Was kann man tun, wenn man vermutet, daß mit Konto eines Verstorbenen unrechtes getan wird?

Bitte um dringende Hilfe


Vielen Dank

Geändert von Kinley_356 (19.04.2010 um 14:16 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 13:31
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AW: Kontomißbrauch

Bitte Forenregeln beachten und den Ich-Bezug entfernen. Es darf nur auf fiktive Fälle geantwortet werden.

Übrigens langt die ganz normale Schriftart und Größe
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  #3 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 14:17
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AW: Kontomißbrauch

Entschuldigung, ich hoffe, daß es nun besser ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 14:24
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AW: Kontomißbrauch

Zitat:
Zitat von Kinley_356
Entschuldigung, ich hoffe, daß es nun besser ist.
Jepp

Zitat:
Zitat von Kinley_356
Wenn jemand stirbt, sollten doch auch Bankkonten dieser Person gelöscht werden. Wie kann man in Erfahrung bringen, ob noch Konten bestehen und genutzt werden?

Was kann man tun, wenn man vermutet, daß mit Konto eines Verstorbenen unrechtes getan wird?
Bankkonten werden nicht automatisch gelöscht, weil der Inhaber verstorben ist. In der Praxis bekommen solche Konten einen Vermerk "Erbfall" oder "Nachlasskonto" o.ä., damit die Damen und Herren am Schalter nicht einfach Geld ausbezahlen oder sonstiger Unfug betrieben wird. Natürlich kann die Bank das Konto erst dann "sperren", wenn sie Kenntnis vom Tod des Kontoinhabers erlangt. In der Regel erfolgt das durch die Erben.

Ist der Erbfall denn schon abgewickelt? Die Erben könnten unter Vorlage des Erbscheins bei der Bank um Auskunft bitten, ob noch eine Kontoverbindung besteht.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 14:32
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AW: Kontomißbrauch

Es gab keinen Erbschein, zerstrittenen Verhältnisse, der Verstorbene war getrenntlebend und hatte sich ein eigenes Konto eröffnet.
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  #6 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 14:34
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AW: Kontomißbrauch

Zitat:
Zitat von Kinley_356
Es gab keinen Erbschein, zerstrittenen Verhältnisse, der Verstorbene war getrenntlebend und hatte sich ein eigenes Konto eröffnet.
Ist der Erbfall abgewickelt? Wer sind die Erben? Woher der Verdacht, dass noch ein Girokonto besteht? Wurde bei der Bank nachgefragt?
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  #7 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 15:01
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AW: Kontomißbrauch

Es gab nichts zu vererben, der Erbfall ist abgewickelt, der Verdacht besteht, da die alte Kontonummer bei einem Vorfall zu Tage kam und Fragen aufgeworfen hat.

Kann man mit einem Sterbeurkunde bei der Bank Auskunft erhalten als drektes Familienmitglied?
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  #8 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 15:08
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AW: Kontomißbrauch

Zitat:
Zitat von Kinley_356
Kann man mit einem Sterbeurkunde bei der Bank Auskunft erhalten als drektes Familienmitglied?
Auskunft bekommen die Erben. Ob die Bank dennoch Auskunft darüber erteilt, ob ein Konto noch besteht, wäre möglich. Alles andere wird sie aber nur mit den Erben besprechen.

Die Sterbeurkunde sollte der Bank in Kopie bereits vorliegen.
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  #9 (permalink)  
Alt 20.04.2010, 11:12
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AW: Kontomißbrauch

Das ist halt auch der Punkt, wo gezweifelt wird, ob dies jemals geschehen ist.
Ob die Bank jemals eine Sterbeurkunde erhalten hat.
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  #10 (permalink)  
Alt 20.04.2010, 11:26
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Zitat:
Zitat von Kinley_356
Das ist halt auch der Punkt, wo gezweifelt wird, ob dies jemals geschehen ist.
Ob die Bank jemals eine Sterbeurkunde erhalten hat.
Einfach mal bei der Bank nachfragen!
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