Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kontoauszug Informationen bindend?

Dies ist eine Diskussion zu Kontoauszug Informationen bindend? innerhalb des Forums Bankrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By jurfo

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 00:04
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 7
Keine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kontoauszug Informationen bindend?

A studiert seit dem 1.10 an einer Uni (vorher Schüler) und ein Konto bei einer regionalen Bank. Weil er Student ist, hat er Anspruch auf ein Gebührenfreies Girokonto aber er hat es versäumt die Bank nach dem beenden seines Wehrdienstes per Studienbescheigung (reichte er erst 2 Moante später nach) über seine aktuellen Lebensituation zu informieren. Deshlab buchte die Bank ihm für das 4te Quartal 12€ Kontoführungsgebühren ab.

Er beschwerte sich bei einem ziemlich arroganten "Service Mitarbeiter", welcher A dann versicherte er würde sein Bestes tuen, damit die Gebühren, aus Kulanz, wieder erstattet werden.

Eine Woche später sind zwar 6€ auf A's Konto eingegangen, aber im dazugehörigen Kontoauszugstext steht "[Erstattung der Kontoführungsgebühren für 4. QT]" (---> müssten ja die gesamten sein). Am Schalter wurde A vertröstet, aber mehr als die hälfte könne man ihm nicht erstatten.


Da das Konto vorher auch kostenfrei war, kann die Bank einfach so wieder Gebühren erheben, ohne den Kunden zu informieren?
Ist A verpflichtet seine Bank unverzüglich auf geänderte Lebensumstände hinzuweisen? Muss er jedes halbe Jahr eine Studienbescheinigung vorlegen, damit er ein kostenfreies Konto erhält?
Sind die Informationen "Erstattung der Gebühren QT. 4" auf dem Kontoauszug nichts Wert? Es ist doch ein Dokument mit Anspruch auf Richtigkeit...

Schönen Abend noch!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 10:49
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 77
100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)  
AW: Kontoauszug Informationen bindend?

Zitat:
Zitat von bili123 Beitrag anzeigen
Weil er Student ist, hat er Anspruch auf ein Gebührenfreies Girokonto
Nein, hat er nicht.

Zitat:
Zitat von bili123 Beitrag anzeigen
Er beschwerte sich bei einem ziemlich arroganten "Service Mitarbeiter"
Arroganz kann ich hier nur bei A erkennen.

Zitat:
Zitat von bili123 Beitrag anzeigen
Da das Konto vorher auch kostenfrei war, kann die Bank einfach so wieder Gebühren erheben, ohne den Kunden zu informieren?
Ja. Der Kunde sollte seine vertraglichen Pflichten kennen.

Zitat:
Zitat von bili123 Beitrag anzeigen
Ist A verpflichtet seine Bank unverzüglich auf geänderte Lebensumstände hinzuweisen?
Das dürfte sich aus dem Vertrag mit der Bank ergeben.

Zitat:
Zitat von bili123 Beitrag anzeigen
Muss er jedes halbe Jahr eine Studienbescheinigung vorlegen, damit er ein kostenfreies Konto erhält?
Dies dürfte vertraglich so vereinbart sein.

Zitat:
Zitat von bili123 Beitrag anzeigen
Sind die Informationen "Erstattung der Gebühren QT. 4" auf dem Kontoauszug nichts Wert?
Was will A? A hat sich nicht an seine vertraglichen Pflichten gehalten und die Bank erstattet trotzdem aus Kulanz die Hälfte der Kontoführungsgebühren.
hera likes this.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 13:49
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 7
Keine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kontoauszug Informationen bindend?

Zitat:
Zitat von jurfo Beitrag anzeigen
Nein, hat er nicht.
Nunja laut "Vertrag" den A's Eltern irgednwann unterschrieben haben (vor xx Jahren), entfallen die Kontoführungsgebühren, wenn er Schüler/Student oder Soldat ist.


Zitat:
Zitat von jurfo Beitrag anzeigen
Arroganz kann ich hier nur bei A erkennen.
Das ist subjektiv.


Zitat:
Zitat von jurfo Beitrag anzeigen
Ja. Der Kunde sollte seine vertraglichen Pflichten kennen.
Da der Vertrag vor xx Jahren unterschrieben wurde, nicht von A selbst, tut er das nur vom "Hörensagen". Auf der Website der Kasse lassen sich nur die AGB's und sonstiger allgemeines "blabla" finden, aber keine Bedingungen die sein Konto betreffen.


Zitat:
Zitat von jurfo Beitrag anzeigen
Das dürfte sich aus dem Vertrag mit der Bank ergeben.
Gut, den kennt A nicht, muss der Vertrag (bzw. seine aktuelle Version) nicht online einsehbar sein?


Zitat:
Zitat von jurfo Beitrag anzeigen
Dies dürfte vertraglich so vereinbart sein.
siehe oben.


Zitat:
Zitat von jurfo Beitrag anzeigen
Was will A? A hat sich nicht an seine vertraglichen Pflichten gehalten und die Bank erstattet trotzdem aus Kulanz die Hälfte der Kontoführungsgebühren.
Nunja da geht es ja darum ob die Kontoauszugsinfo's "Erstattung der Gebühren 4. QT" --> müssten als Betrag 12€ statt 6€ stehen, irgendwie relevant sind, oder ob da stehen kann was will...
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 15:04
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 77
100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)  
AW: Kontoauszug Informationen bindend?

Zitat:
Zitat von bili123 Beitrag anzeigen
Nunja laut "Vertrag" den A's Eltern irgednwann unterschrieben haben (vor xx Jahren), entfallen die Kontoführungsgebühren, wenn er Schüler/Student oder Soldat ist.
Somit besteht der Anspruch aufgrund eines Vertrags und nicht
Zitat:
Weil er Student ist, hat er Anspruch auf ein Gebührenfreies Girokonto
Zitat:
Zitat von bili123 Beitrag anzeigen
Da der Vertrag vor xx Jahren unterschrieben wurde, nicht von A selbst, tut er das nur vom "Hörensagen".
...
Gut, den kennt A nicht
Das ist ganz alleine das Problem von A. Vielleicht sollte A seine Eltern nach den Vertragsunterlagen fragen.


Zitat:
Zitat von bili123 Beitrag anzeigen
muss der Vertrag (bzw. seine aktuelle Version) nicht online einsehbar sein?
Nein, wie stellst du dir das vor? Verträge werden individuell abgeschlossen. Soll die Bank nun alle ihre Verträge für jeden sichtbar ins Internet stellen. Das dies rechtlich nicht zulässig ist, dürfte auch dir einleuchten.

Zitat:
Zitat von bili123 Beitrag anzeigen
Nunja da geht es ja darum ob die Kontoauszugsinfo's "Erstattung der Gebühren 4. QT" --> müssten als Betrag 12€ statt 6€ stehen, irgendwie relevant sind, oder ob da stehen kann was will...
Da A keinen Anspruch auf die Erstattung hat, ergibt sich auch keiner aufgrund der Formulierung auf dem Kontoauszug.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 15:55
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 7
Keine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kontoauszug Informationen bindend?

Zitat:
Zitat von jurfo Beitrag anzeigen
Das ist ganz alleine das Problem von A. Vielleicht sollte A seine Eltern nach den Vertragsunterlagen fragen.
Hat er natürlich als erstes gemacht, erfolglos, weil halt xx jahre her...


Zitat:
Zitat von jurfo Beitrag anzeigen
Nein, wie stellst du dir das vor? Verträge werden individuell abgeschlossen. Soll die Bank nun alle ihre Verträge für jeden sichtbar ins Internet stellen. Das dies rechtlich nicht zulässig ist, dürfte auch dir einleuchten.
Nunja, die "Girokonto" Verträge sind ja quasi alle gleich, zumindest die Fomulierungen --> ein Muster könnte im Internet stehen.
Da A nun keine Ausfertigung des Vertrages mehr hat, was könnte er machen? Zur Bank gehen und danach fragen, die müssten ja ihrerseits eine Kopie bei den Akten von A haben... müssen sie A eine Kopie aushändigen? Sonst können sie ihm ja das blaue vom Himmel erzählen...
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 17:09
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 77
100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)  
AW: Kontoauszug Informationen bindend?

Zitat:
Zitat von bili123 Beitrag anzeigen
Nunja, die "Girokonto" Verträge sind ja quasi alle gleich, zumindest die Fomulierungen --> ein Muster könnte im Internet stehen.
Das dürfte sicherlich auch der Fall sein. Nur würde das A insofern nichts nützen, daß er seinen Vertrag dadurch immer noch nicht kennen würde. Aber wahrscheinlich würde ein Blick in die aktuell gültigen AGB schon helfen. Auch wenn diese für A nur allgemeines "blah blah" sind, dürften sie Bestandteil des Vertrages von A sein.

Zitat:
Zitat von bili123 Beitrag anzeigen
Da A nun keine Ausfertigung des Vertrages mehr hat, was könnte er machen? Zur Bank gehen und danach fragen,
Das wäre eine Möglichkeit.
Zitat:
Zitat von bili123 Beitrag anzeigen
müssen sie A eine Kopie aushändigen?
Nein, aber gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung könnten sie dazu bereit sein.
Zitat:
Zitat von bili123 Beitrag anzeigen
Sonst können sie ihm ja das blaue vom Himmel erzählen...
Warum sollten sie das tun?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 19:05
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 7
Keine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bili123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kontoauszug Informationen bindend?

Zitat:
Zitat von jurfo Beitrag anzeigen
Das dürfte sicherlich auch der Fall sein. Nur würde das A insofern nichts nützen, daß er seinen Vertrag dadurch immer noch nicht kennen würde. Aber wahrscheinlich würde ein Blick in die aktuell gültigen AGB schon helfen. Auch wenn diese für A nur allgemeines "blah blah" sind, dürften sie Bestandteil des Vertrages von A sein.
http://www.spreewaldbank.de/service/...dingungen.html
Leider nein, selbst unter Punkt 11) Mitteilungspflicht steht nichts.


Zitat:
Zitat von jurfo Beitrag anzeigen
Das wäre eine Möglichkeit.
Nein, aber gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung könnten sie dazu bereit sein.

Könnten? Wenn jemand seine vertragsausfertigung, warum auch immer verliert/verlegt/zerstört... muss es doch eine festgeschriebene Regel geben, wie er sie ersetzen kann/Einblick bekommen kann, sonst könnte der Vertragspartner ja die Bedingungen "diktieren" und A könnte das nicht nachprüfen.


Zitat:
Zitat von jurfo Beitrag anzeigen
Warum sollten sie das tun?
Menschliche Natur.



Und schonmal jetzt danke für die Anregungen! (-:
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kontoauszug mit Sammelüberweisung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 01.12.2010 08:36
Alternativangebot bindend Bürgerliches Recht allgemein 28.12.2008 20:02
Raklamation mit Kontoauszug Handelsrecht 01.03.2007 09:54
Kontoauszug - Datenmanipulation - Recht Bankrecht 19.09.2006 13:17
Vertrag bindend ? Internetrecht 10.02.2006 14:18





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bankrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN