Dies ist eine Diskussion zu Kontoauszug Informationen bindend? innerhalb des Forums Bankrecht
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| Kontoauszug Informationen bindend? Er beschwerte sich bei einem ziemlich arroganten "Service Mitarbeiter", welcher A dann versicherte er würde sein Bestes tuen, damit die Gebühren, aus Kulanz, wieder erstattet werden. Eine Woche später sind zwar 6€ auf A's Konto eingegangen, aber im dazugehörigen Kontoauszugstext steht "[Erstattung der Kontoführungsgebühren für 4. QT]" (---> müssten ja die gesamten sein). Am Schalter wurde A vertröstet, aber mehr als die hälfte könne man ihm nicht erstatten. Da das Konto vorher auch kostenfrei war, kann die Bank einfach so wieder Gebühren erheben, ohne den Kunden zu informieren? Ist A verpflichtet seine Bank unverzüglich auf geänderte Lebensumstände hinzuweisen? Muss er jedes halbe Jahr eine Studienbescheinigung vorlegen, damit er ein kostenfreies Konto erhält? Sind die Informationen "Erstattung der Gebühren QT. 4" auf dem Kontoauszug nichts Wert? Es ist doch ein Dokument mit Anspruch auf Richtigkeit... Schönen Abend noch! |
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| AW: Kontoauszug Informationen bindend? Zitat:
Arroganz kann ich hier nur bei A erkennen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Was will A? A hat sich nicht an seine vertraglichen Pflichten gehalten und die Bank erstattet trotzdem aus Kulanz die Hälfte der Kontoführungsgebühren. |
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| AW: Kontoauszug Informationen bindend? Nunja laut "Vertrag" den A's Eltern irgednwann unterschrieben haben (vor xx Jahren), entfallen die Kontoführungsgebühren, wenn er Schüler/Student oder Soldat ist. Das ist subjektiv. Da der Vertrag vor xx Jahren unterschrieben wurde, nicht von A selbst, tut er das nur vom "Hörensagen". Auf der Website der Kasse lassen sich nur die AGB's und sonstiger allgemeines "blabla" finden, aber keine Bedingungen die sein Konto betreffen. Gut, den kennt A nicht, muss der Vertrag (bzw. seine aktuelle Version) nicht online einsehbar sein? siehe oben. Nunja da geht es ja darum ob die Kontoauszugsinfo's "Erstattung der Gebühren 4. QT" --> müssten als Betrag 12€ statt 6€ stehen, irgendwie relevant sind, oder ob da stehen kann was will... |
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| AW: Kontoauszug Informationen bindend? Zitat:
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Da A keinen Anspruch auf die Erstattung hat, ergibt sich auch keiner aufgrund der Formulierung auf dem Kontoauszug. |
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| AW: Kontoauszug Informationen bindend? Zitat:
Zitat:
Da A nun keine Ausfertigung des Vertrages mehr hat, was könnte er machen? Zur Bank gehen und danach fragen, die müssten ja ihrerseits eine Kopie bei den Akten von A haben... müssen sie A eine Kopie aushändigen? Sonst können sie ihm ja das blaue vom Himmel erzählen... |
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| AW: Kontoauszug Informationen bindend? Zitat:
Zitat:
Nein, aber gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung könnten sie dazu bereit sein. Warum sollten sie das tun? |
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| AW: Kontoauszug Informationen bindend? Zitat:
Leider nein, selbst unter Punkt 11) Mitteilungspflicht steht nichts. Zitat:
Könnten? Wenn jemand seine vertragsausfertigung, warum auch immer verliert/verlegt/zerstört... muss es doch eine festgeschriebene Regel geben, wie er sie ersetzen kann/Einblick bekommen kann, sonst könnte der Vertragspartner ja die Bedingungen "diktieren" und A könnte das nicht nachprüfen. Menschliche Natur. Und schonmal jetzt danke für die Anregungen! (-: |
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