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Konto gepfändet

Dies ist eine Diskussion zu Konto gepfändet innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.10.2011, 20:20
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Konto gepfändet

Moin,

angenommen Person A hat Schulden gegenüber der Finanzbehörde. Dieser einig sich mit dem zuständigen FA auf Ratenzahlung, was auch gewährt wird. Hat auch gut funktioniert. Aufgrund von Arbeitslosigkeit kann er die Raten nicht mehr begleichen, etliche Gespräche verlaufen im Sand, das Konto rutscht ins Minus., Ende vom Lied = Kontopfändung!

Nun weiß er sich nicht mehr zu helfen, da Konto dicht, mit der Bank und auch dem FA gesprochen, die wollen ihr Geld. Miete, Strom, Telefon etc. können nicht gezahlt werden, die bescheidenen Lebenshaltungskosten, können auch nicht gedeckt werden. Um zur neuen Arbeit zukommen muss er "schwarz" fahren und einen Vorschuss vom AG gibt es nicht. Der komplette Lohn (netto 970,-) reicht nicht aus, um die Schuld zu begleichen, es sind dann immer noch 300,- über.

Was kann A nun tun, der seine Schuld unbedingt begleichen möchte, aber ein Dach über dem Kopf und eine Kleinigkeit zu essen haben möchte?
Es kann doch nicht sein, dass einem Menschen die Lebensgrundlage genommen wird, oder doch?

Für Tipps und Antworten bin ich dankbar!

Grüße
die Deern
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  #2 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 13:52
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AW: Konto gepfändet

A sollte schnellstmöglich zu seiner Hausbank gehen und sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen.

Da kinderlos stünde A dann ein pfändungsfreier Betrag in Höhe von Monatlich 1.028,89 EUR zu. Da A's Lohn deutlich darunter liegt könnte er jeden Monat über seinen vollen Lohn verfügen.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 15:48
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AW: Konto gepfändet

Zitat:
Zitat von Miru8112 Beitrag anzeigen
A sollte schnellstmöglich zu seiner Hausbank gehen und sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen.

Da kinderlos stünde A dann ein pfändungsfreier Betrag in Höhe von Monatlich 1.028,89 EUR zu. Da A's Lohn deutlich darunter liegt könnte er jeden Monat über seinen vollen Lohn verfügen.

Wobei zu beachten ist, dass nur ein bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden kann und die Schutzwirkungen eines P-Kontos nur auf Guthabenbasis greifen.
__________________
Gruß

Klaus
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  #4 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 11:16
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AW: Konto gepfändet

Er kann auch zum Amtsgericht gehen und dort Pfändungsschutz beantragen. Der wird ihm gewährt.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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