Dies ist eine Diskussion zu Konto für fremde Rechnung innerhalb des Forums Bankrecht
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| Konto für fremde Rechnung irgendwie glaube ich mich erinnern zu können, dass Banken bei Konteneröffnung angekreuzt haben wollen, dass das Konto für eigene Rechnung geführt wird und ansonsten die Kontoeröffnung verweigern. Was aber, wenn man das ankreuzt und man sich nicht daran hält? Folgender Fall: 1. A hat rechtskräftigen Titel gegen B und schaltet den Gerichtsvollzieher ein. 2. Der Gerichtsvollzieher schreibt im Protokoll, dass die Einkünfte des B auf das Konto des C überwiesen werden. 3. B und C haben als Vater und Sohn exakt den gleichen Namen und unterscheiden sich im Leben durch Zusatz von junior und senior. 4. Im Falle einer Kontopfändung wird diese erfolglos sein, weil hier mit den Gesamteinkünften wohl gemogelt wird. Was kann man tun? Könnte man die Bank informieren, dass das Konto zweckentfremdend genutzt wird? Smiley Mac |
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| AW: Konto für fremde Rechnung Zitat:
Der Kontovertrag beinhaltet die von dir genannte Angabe des §8 Geldwäschegesetz (Konto für eigene oder fremde Rechnung). Die Angabe ist selbstverständlich wahrheitsgemäß anzugeben. Zitat:
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