Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Kontenänderung

Dies ist eine Diskussion zu Kontenänderung innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 11:49
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Question Kontenänderung

Mal angenommen: ein älteres Ehepaar (beide eigene Konten) hat sich gegenseitig Vollmacht erteilt. Kann eine Kontenänderung einseitig vollzogen werden, in dem einer der beiden, ohne die Unterschrift des anderen, das Konto in ein Gemeinschaftskonto umwandelt und damit sich selbst ins Recht versetzt, das Konto zu räumen?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 12:01
V.I.P.
 
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AW: Kontenänderung

Meiner Meinung nach ja, mit einer Kontoführungsvollmacht könnte der Bevollmächtigte auch das Konto kündigen.

Frage, was genau in der Vollmacht stand.

Übrigens: warum sollte man ein Gemeinschaftskonto machen, wenn man mit der Vollmacht eh das Konto leerräumen kann?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 13:12
V.I.P.
 
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AW: Kontenänderung

nein. ich bin gaaaanz sicher, dass das nicht möglich ist. es heißt nämlich Kontoführungsvollmacht. sie dient dazu, dass man abheben, einzahlen, überweisen sonstwas kann. aber nicht das konto auflösen und auch nicht umwandeln.

das konto "abräumen" kann man aber mit ner vollmacht auch. aaaber: man darf das auch nur dann tun, wenn die vollmacht das "abdeckt". angenommen der ehepartner will mit der kohle der partnerin dann durchbrennen oder für eigene zwecke nehmen, das wäre nicht von einer vollmacht abgedeckt. man darf schon nur das tun, was auch gegenseitig vereinbart ist (auch wenn das nicht explizit schriftlich festgehalten ist). die partnerin wird nämlich nicht gesagt haben: du hast vollmacht und kannst mein geld zum fenster rauswerfen, wie du willst. allgemein ist vereinbarung bei vollmacht: falls ich mal nicht kann, erledigst du meine geschäfte. und da muss man sich dran halten, auch wenn man das konto praktisch schon "abräumen" könnte.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 12:45
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AW: Kontenänderung

nein,das ist nicht richtig. bevollmächtigte dürfen alles was der kontoinhaber auch darf: außer:konto auflösen,kreditlinien einrichten,andre bevollmächtigen.
bei einer änderung der kontoinhaber bedarf es immer aller unterschriften aller beteiligten.ohne dieser unterschriften ist es anfechtbar.
__________________
pecunia non olet!
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  #5 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 23:00
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AW: Kontenänderung

Hallo LittleCoCo,
haben Sie irgend eine rechtliche Grundlage dafür? Paragraphen o. ä.
wäre sehr wichtig für mich!

Vielen Dank!
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  #6 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 23:09
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AW: Kontenänderung

Zitat:
Zitat von LittleCoCo Beitrag anzeigen
nein,das ist nicht richtig.
was von den (gefühlt) 27 aussagen ist nicht richtig?


Zitat:
bevollmächtigte dürfen alles was der kontoinhaber auch darf: außer:konto auflösen,kreditlinien einrichten,andre bevollmächtigen.
bei einer änderung der kontoinhaber bedarf es immer aller unterschriften aller beteiligten.ohne dieser unterschriften ist es anfechtbar.
sehe ich auch so, abgesehen von den kreditlinien - da wär ich mir nicht ganz sicher...
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  #7 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 23:12
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AW: Kontenänderung

Zitat:
Zitat von Jule1205 Beitrag anzeigen
Hallo LittleCoCo,
haben Sie irgend eine rechtliche Grundlage dafür? Paragraphen o. ä.
wäre sehr wichtig für mich!
um was geht es denn eigentlich? wofür möchtest du paragrfaen?
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  #8 (permalink)  
Alt 14.12.2010, 16:29
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AW: Kontenänderung

@zeiten:
Was ist so schwer zu verstehen? Meine Frage (siehe Seite 1) war eigentlich ziemlich eindeutig. Ich möchte wissen, ob es eine "Rechtliche Grundlage" gibt, was man mit einer Kontenvollmacht machen darf und was nicht erlaubt ist.
Nicht nur, was die Banken daraus machen, sondern etwas was man in der Hand hat, falls es mal zu einem Mißverständnis kommen sollte, ohne dass erst ein Rechtsanwalt zugezogen werden muß.
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  #9 (permalink)  
Alt 14.12.2010, 18:34
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AW: Kontenänderung

Zitat:
Zitat von Jule1205 Beitrag anzeigen
@zeiten:
Was ist so schwer zu verstehen?
gar nix. blos lässt sich das so halt nich beantworten.

Zitat:
Mal angenommen: ein älteres Ehepaar (beide eigene Konten) hat sich gegenseitig Vollmacht erteilt.
um was für eine vollmacht handelt es sich denn? popelige kontoführungsvollmacht oder vielleicht vorsorgevollmacht? und was genau steht drinne/soll drinne stehen/wozu genau soll die vollmacht dienen? was wollen die beteiligten durch die vollmacht genau erreichen?

wenn du das beantworten würdest, würdest du möglicherweise die gewünschten antworten kriegen.

Zitat:
Ich möchte wissen, ob es eine "Rechtliche Grundlage" gibt, was man mit einer Kontenvollmacht machen darf und was nicht erlaubt ist.
ach so. da fängst du am besten erst mal mit §§ 164-181 bgb an.


Zitat:
Nicht nur, was die Banken daraus machen, sondern etwas was man in der Hand hat, falls es mal zu einem Mißverständnis kommen sollte...
je genauer eine vollmacht abgefasst ist, um so weniger missverständnisse gibt es. das gilt so ganz generell für alle vollmachten.
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  #10 (permalink)  
Alt 14.12.2010, 22:35
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AW: Kontenänderung

Zitat "zeiten":um was für eine vollmacht handelt es sich denn? popelige kontoführungsvollmacht....

Ja genau! Nur um eine ganz normale Kontovollmacht, die man mit jeder Ehefrau abmacht.

Da gab es keine Vorsorgevollmacht, nur ein gemeinschaftliches Testament, mit Vor- und Nacherbenfolge. Die zwar besagt, dass der letzt Lebende Vorerbe über alles ist aber das Vermächnis nicht verschenken darf.
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