Dies ist eine Diskussion zu Kontenänderung innerhalb des Forums Bankrecht
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| AW: Kontenänderung Meiner Meinung nach ja, mit einer Kontoführungsvollmacht könnte der Bevollmächtigte auch das Konto kündigen. Frage, was genau in der Vollmacht stand. Übrigens: warum sollte man ein Gemeinschaftskonto machen, wenn man mit der Vollmacht eh das Konto leerräumen kann?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Kontenänderung nein. ich bin gaaaanz sicher, dass das nicht möglich ist. es heißt nämlich Kontoführungsvollmacht. sie dient dazu, dass man abheben, einzahlen, überweisen sonstwas kann. aber nicht das konto auflösen und auch nicht umwandeln. das konto "abräumen" kann man aber mit ner vollmacht auch. aaaber: man darf das auch nur dann tun, wenn die vollmacht das "abdeckt". angenommen der ehepartner will mit der kohle der partnerin dann durchbrennen oder für eigene zwecke nehmen, das wäre nicht von einer vollmacht abgedeckt. man darf schon nur das tun, was auch gegenseitig vereinbart ist (auch wenn das nicht explizit schriftlich festgehalten ist). die partnerin wird nämlich nicht gesagt haben: du hast vollmacht und kannst mein geld zum fenster rauswerfen, wie du willst. allgemein ist vereinbarung bei vollmacht: falls ich mal nicht kann, erledigst du meine geschäfte. und da muss man sich dran halten, auch wenn man das konto praktisch schon "abräumen" könnte. |
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| AW: Kontenänderung nein,das ist nicht richtig. bevollmächtigte dürfen alles was der kontoinhaber auch darf: außer:konto auflösen,kreditlinien einrichten,andre bevollmächtigen. bei einer änderung der kontoinhaber bedarf es immer aller unterschriften aller beteiligten.ohne dieser unterschriften ist es anfechtbar.
__________________ pecunia non olet! |
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| AW: Kontenänderung Hallo LittleCoCo, haben Sie irgend eine rechtliche Grundlage dafür? Paragraphen o. ä. wäre sehr wichtig für mich! Vielen Dank! |
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| AW: Kontenänderung was von den (gefühlt) 27 aussagen ist nicht richtig?Zitat:
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| AW: Kontenänderung um was geht es denn eigentlich? wofür möchtest du paragrfaen? |
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| AW: Kontenänderung @zeiten: Was ist so schwer zu verstehen? Meine Frage (siehe Seite 1) war eigentlich ziemlich eindeutig. Ich möchte wissen, ob es eine "Rechtliche Grundlage" gibt, was man mit einer Kontenvollmacht machen darf und was nicht erlaubt ist. Nicht nur, was die Banken daraus machen, sondern etwas was man in der Hand hat, falls es mal zu einem Mißverständnis kommen sollte, ohne dass erst ein Rechtsanwalt zugezogen werden muß. |
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| AW: Kontenänderung gar nix. blos lässt sich das so halt nich beantworten. ![]() Zitat:
wenn du das beantworten würdest, würdest du möglicherweise die gewünschten antworten kriegen. Zitat:
![]() Zitat:
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| AW: Kontenänderung Zitat "zeiten":um was für eine vollmacht handelt es sich denn? popelige kontoführungsvollmacht.... Ja genau! Nur um eine ganz normale Kontovollmacht, die man mit jeder Ehefrau abmacht. Da gab es keine Vorsorgevollmacht, nur ein gemeinschaftliches Testament, mit Vor- und Nacherbenfolge. Die zwar besagt, dass der letzt Lebende Vorerbe über alles ist aber das Vermächnis nicht verschenken darf. |
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