Dies ist eine Diskussion zu Keine Verpflichtungen für den Bausparer trotz Kreditbeteiligung innerhalb des Forums Bankrecht
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| Keine Verpflichtungen für den Bausparer trotz Kreditbeteiligung Nehmen wir nun mal an, ein Mann kauft mit seiner Frau zusammen ein Haus. Beide wären arbeitslos und somit für eine Bank als Kreditnehmer nicht akzeptabel. Die Eltern des Mannes würden den Kredit mit eingehen und bekämen als Ausgleich dafür ein Wohnrecht eingeräumt. Die Formulierung im Notarvertrag könnte so sein, dass auf Grund der Erbringung des hälftigen Kaufpreises (war ein altes Haus und wurde vergrössert und modernisiert) und auch der sonstigen Beteiligung der Kosten (kein prozentualer Anteil genannt) ihnen das Wohnrecht gewährt wird. Nach Jahren kommt es im Haus zu solchen Auseinandersetzungen, dass der Sohn mit seiner Familie auszieht, um wieder in Ruhe leben zu können. Er bezahlt weiterhin die hälftige Kreditrate + die entsprechenden Bausparverträge (ein Bausparer wurde bereits zu Tilgung eines Kredites genommen und der andere befindet sich in der Ansparphase mit Zweckbindung an die Tilgung des weiteren Kredites). Die Eltern des Mannes könnten sich entschieden haben, dass sie sich nicht mehr an der Zahlung für die Bausparverträge beteiligen, weil diese nicht auf ihre Namen lauten würden. Das Problem - in Deutschland soll es nach unserem Kenntnisstand so sein, dass ein Bausparvertrag nur auf eine Person und dessen Ehepartner laufen kann, zumindest könnte es die Bank so ausgesagt haben. Was gäbe es für Möglichkeiten den ursprünglichen Zustand von einer hälftigen Zahlung - hierzu könnte es mündliche Vereinbarung incl. handschriftlicher monatlicher Abrechnungen geben - wieder zu erreichen? Gäbe es irgendeine rechtliche Handhabe, die Bank zu zwingen, den Kredit zu teilen? Dann wäre zwar das Geld, was noch in den schon zur Tilgung genutzten Bausparer eingezahlt werden müsste verloren, aber es wäre zumindest eine Schadensbegrenzung. |
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