Dies ist eine Diskussion zu Kaufempfehlung verweigerte bei Aktien ... innerhalb des Forums Bankrecht
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| ... es gibt Marktbereiche bei denen sich auch Bankberater nicht gut auskennen. In diesem Zusammenhang wird dann keine Kaufempfehlung ausgesprochen. Ich bin in diesem Falle erstaunt dass die Bank sich offenkundig voll aus der Haftung ausklingen kann obwohl diese relativ selten gehandelten Wertpapiere doch zu ihrem Geschäftsfeld gehören. Was sagt die Rechtslage zu dieser Aussage: handelt es sich dann wirklich um einen Haftungsausschluß ?! |
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| AW: Kaufempfehlung verweigerte bei Aktien ... Ich kenne mich in juristischen Sachvrehalten nicht aus. Aber in puncto Aktien und Banken. Die "Berater" haben generell keine Ahnung. Es sind reine Verkäufer. Dennoch verstehe ich deine Frage nicht. Was genau willst du eigentlich fragen?? Geht es um konkrete Empfehlungen? Geht es um eine potenzielle Falschberatung? Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass eine Haftung bei Falschberatung nur sehr schwer durchzusetzen ist. Außer es handelt sich um einen wirklich eindeutigen Fall, der aber nur schwer zu beweisen sein wird. Letztendlich bleibt nur die Erkenntnis: vertraue keinem Bankveräufer. |
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| AW: Kaufempfehlung verweigerte bei Aktien ... Zitat:
Ich finde es nebenbei gesagt ziemlich pervers, als Bankkunde erst eine Bank mit einem Kauf X zu beauftragen, zu dem mir der Bankberater gesagt hat "Sie können es über uns zwar kaufen, aber mit fehlt jede Kompetenz, Sie dazu zu beraten", und anschließend die Bank dafür in Regress nehmen zu wollen, wenn die Investition schief geht. Auch der Kunde einer Bank muß ein Mindestmaß an Eigenverantwortung für sein selbstbestimmtes Handeln übernehmen. In dem Punkt unterscheiden sich dann allerdings die Kunden der Bank in nichts von den Bankern - die Verantwortung für's eigene Tun und Lassen möchte man doch lieber an andere weiterschieben.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Kaufempfehlung verweigerte bei Aktien ... Zitat:
Man muss auch zwischen einer "Beratung" und einer reinen Kaufabwicklung unterscheiden. Wenn ich meinem "Berater" sage er solle Aktie XY kaufen, so bin nur ich dafür verantwortlich. Wenn er meine Situation analysiert und mir daraufhin ein bestimmtes Produkt verkauft, kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen - wenn auch nur sehr eingeschränkt. Dann muss es sich aber schon um eine krasse Falschberatung handeln: wenn z.B. der 80-jährigen Rentnerin ein hochriskanter Hedgefonds verkauft wurde. Ich möchte nur ein Beispiel nennen: Lehmann-Zertifikate. Diese Zertifikate sind wertlos geworden. Lehmann pleite, Geld weg. Die Banken die diese Zertifikate verkauft haben, können trotzdem rechtlich korrekt gehandelt haben - sofern sie die Risiken erläutert haben. Der Verlust bei einer Anlage ist kein Indikator für eine Falschberatung. Das Problem ist, dass der Kunde die Risiken sowieso nicht versteht. Selbst ein guter Berater wird Probleme haben alle Einflußfaktoren verständlich zu erklären da es praktisch keinerlei Grundkenntnisse gibt. Der Kunde muss sich also intensiv mit der Materie beschäftigen. Und hier beginnt die Ironie der Geschichte: Sobald der Kunde seinen Berater versteht, braucht er ihn nicht mehr. Außerdem wird es enorm schwierig eine Falschberatung nachzuweisen wenn man den Inhalt des Gesprächs nur unzureichend wiedergeben kann. Die neuen Beratungsprotokolle wirken sich oft zum Nachteil des Kundens aus. Er unterschreibt etwas das er nicht versteht und nimmt sich somit fast jede Möglichkeit gegen eine Falschberatung anzugehen. |
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