Mal angenommen, folgender Fall liegt zugrunde. J hat ein Girokonto bei der Bank. Mangels Geldeingang kündigt die bank J im Januar 2011 das Konto. Der
Arbeitgeber von J hat monatelang den Lohn nicht bezahlt wegen
Insolvenz. Es existiert aber noch ein gemeinsames Sparbuch von J und S. Vor wenigen Tagen bekam J ein Schreiben von der ARGE, daß er nun endlich
Insolvenzgeld. 1300,-- Euro, erhält. Da J ja kein Konto mehr hat, lief das Geld auf das Konto von S. S hat das Geld am gleichen Tag noch auf das gemeinsame Sparbuch übertragen, nachdem die wichtigsten Rechungen bezahlt worden. Es sind nun 600,-- Euro auf dem Buch. Das Buch hat laut Aussage der Kundenberaterin der Bank keinen Einfluß auf die
Kündigung. Nun wollte S zwei Tage später Geld von dem Buch holen und ihr wurde dann am Schalte gesagt, daß das Buch wegen der Kontokünndigun nun gesperrt sei.
J hat aber mit dem Inkassobüro, welches die bank eingeschaltet hat, eine Ratenzahlungvereinbarung getroffen. Die Bank hat laut Aussage des dortigen Sachbearbeiters nichts mehr damit zu tun. Seit Januar wurde immer wieder Geld auf das Saprbuch einbezahlt und auch wieder abgehoben und jetzt wurde es auf einmal gesperrt.
Nun die Fragen. Hat die Bank das Recht dazu, das Sparbuch von J und S zu pfänden, obwohl bereits ein Inkassobüro mit der Eintreibung beauftragt wurde? Kann die Bank einfach von heute auf morgen das Buch pfänden, obwohl die Kündigung vor 9 Monaten war? Darf die Bank überhaupt pfänden, wenn offensichtlich ist, daß das Geld von der ARGE stammt?
Was kann J und S nun unternehmen, damit sie wieder an das GEld kommen?