Dies ist eine Diskussion zu Ist das nicht schon kriminell? innerhalb des Forums Bankrecht
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| Ist das nicht schon kriminell? Wenn ich meinem Nachbarn eine Zeitung mitbringe, ohne dass der mich darum gebeten hat, ihm die Rechnung präsentiere, er sie ablehnt und ich ihm dann einfach in die Tasche greife, würde man das wohl Diebstahl nennen. Gilt bei Banken etwa anderes? |
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| AW: Ist das nicht schon kriminell? Ja, da nennt man es Betrug.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ist das nicht schon kriminell? neeee, strafbar ist das nicht. betrug is es nicht (keine täuschung, keine vermögensverfügung) . diebstahl auch nicht (keine bewegliche sache). man kann ja einfach zurückbuchen lassen. |
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| AW: Ist das nicht schon kriminell? Zitat: Also, wollen wir sehen: - Vermögensvorteil (hat die Bank, wenn sie an die Kohle kommt) - rechtswidrig (ist es, wenn kein Anspruch besteht) - Vermögensbeschädigung (geschieht, weil der Kontoinhaber nach dem Akt weniger hat als vorher) - Vorspiegelung falscher Tatsachen (siehe oben, Bank tut so, als hätte sie die Erlaubnis) - Irrtum wird erregt (bei der kontoführenden Bank) Die Vermögensverfügung besteht darin, dass der Kontoinhaber die Abbuchung duldet, weil er meint, sie wäre rechtmäßig. Wie würdest Du sonst die Versuche von Leuten bestrafen, die an Kontodaten kommen und dann einfach abbuchen?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ist das nicht schon kriminell? hmmmm...., ich weiß nicht. außerden braucht es ja vorsatz. der ist ganz sicher nicht gegeben. die bank ist ja sicher überzeugt, dass ihr die kohle zusteht. damit wäre das kein rechtswidriger vermögensvorteil. hast du das mal gelesen, zu lastschriftreiterei (hier!). in dem fall ist es betrug, das ist schon klar. ich mein allerdings, da geht es um die täuschung des einziehenden seiner eigenen bank gegenüber. und das fällt ja hier flach. |
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| AW: Ist das nicht schon kriminell? Zitat:
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| AW: Ist das nicht schon kriminell? Zitat:
das mag ich so nicht glauben
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Ist das nicht schon kriminell? Zitat:
Zitat:
man wird klagen müssen. |
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| AW: Ist das nicht schon kriminell? Doch, das sollte problemlos gehen, weil eben keine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug bestand (jedenfalls hoffe ich, dass die Ermächtigung widerrufen wurde).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ist das nicht schon kriminell? Zitat:
es ist nicht die neue hausbank, die für dir richtigkeit der lastschrift haftet, sondern die empfängerbank müsste das geld wieder rausrücken. was die natürlich nicht tun. natürlich lag keine einzugsermächtigung vor. aber da ist denen doch egal. die haben ihre kohle und wenn der ex-kunde was will, wird er klagen müssen. |
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