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Ist das nicht schon kriminell?

Dies ist eine Diskussion zu Ist das nicht schon kriminell? innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 12.11.2011, 15:48
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Ist das nicht schon kriminell?

X streitet sich mit seiner Bank um eine Gebühr, die er für unberechtigt hält. Nachdem er der Bank gekündigt hat, findet diese sein neues Konto heraus und holt sich den streitigen Betrag.
Wenn ich meinem Nachbarn eine Zeitung mitbringe, ohne dass der mich darum gebeten hat, ihm die Rechnung präsentiere, er sie ablehnt und ich ihm dann einfach in die Tasche greife, würde man das wohl Diebstahl nennen. Gilt bei Banken etwa anderes?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 15:58
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AW: Ist das nicht schon kriminell?

Ja, da nennt man es Betrug.
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Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 16:11
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AW: Ist das nicht schon kriminell?

neeee, strafbar ist das nicht. betrug is es nicht (keine täuschung, keine vermögensverfügung) . diebstahl auch nicht (keine bewegliche sache).

man kann ja einfach zurückbuchen lassen.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 16:20
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AW: Ist das nicht schon kriminell?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
betrug is es nicht (keine täuschung, keine vermögensverfügung) .
Die einziehende Bank täuscht zumindest die kontoführende Bank darüber, dass eine Einzugsermächtigung besteht (muss man bei Lastschrift bestätigen!).

Also, wollen wir sehen:
- Vermögensvorteil (hat die Bank, wenn sie an die Kohle kommt)
- rechtswidrig (ist es, wenn kein Anspruch besteht)
- Vermögensbeschädigung (geschieht, weil der Kontoinhaber nach dem Akt weniger hat als vorher)
- Vorspiegelung falscher Tatsachen (siehe oben, Bank tut so, als hätte sie die Erlaubnis)
- Irrtum wird erregt (bei der kontoführenden Bank)

Die Vermögensverfügung besteht darin, dass der Kontoinhaber die Abbuchung duldet, weil er meint, sie wäre rechtmäßig.

Wie würdest Du sonst die Versuche von Leuten bestrafen, die an Kontodaten kommen und dann einfach abbuchen?
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  #5 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 16:43
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AW: Ist das nicht schon kriminell?

hmmmm...., ich weiß nicht.

außerden braucht es ja vorsatz. der ist ganz sicher nicht gegeben. die bank ist ja sicher überzeugt, dass ihr die kohle zusteht. damit wäre das kein rechtswidriger vermögensvorteil.

hast du das mal gelesen, zu lastschriftreiterei (hier!). in dem fall ist es betrug, das ist schon klar. ich mein allerdings, da geht es um die täuschung des einziehenden seiner eigenen bank gegenüber. und das fällt ja hier flach.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 17:03
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AW: Ist das nicht schon kriminell?

Zitat:
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hmmmm...., ich weiß nicht.

außerden braucht es ja vorsatz. der ist ganz sicher nicht gegeben. die bank ist ja sicher überzeugt, dass ihr die kohle zusteht. damit wäre das kein rechtswidriger vermögensvorteil.
Mit diesem Argument könnte sich doch dann jeder alles nehmen, was er möchte und bräuchte nie wieder jemanden zu verklagen, wenn es um streitige Beträge geht. Einfach in die Tasche greifen und fertig.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 17:42
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AW: Ist das nicht schon kriminell?

Zitat:
Zitat von nocheiner Beitrag anzeigen
Nachdem er der Bank gekündigt hat, findet diese sein neues Konto heraus und holt sich den streitigen Betrag.
ohne inkassobüro ? - einfach per lastbuchung ?
das mag ich so nicht glauben
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #8 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 19:28
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AW: Ist das nicht schon kriminell?

Zitat:
Zitat von nocheiner Beitrag anzeigen
Mit diesem Argument könnte sich doch dann jeder alles nehmen, was er möchte und bräuchte nie wieder jemanden zu verklagen, wenn es um streitige Beträge geht. Einfach in die Tasche greifen und fertig.
doch klar, darf man. wenn es einem doch gehört.

Zitat:
aus wikipedia zum betrug:
Schließlich muss der angestrebte Vermögensvorteil rechtswidrig sein, er darf also keinem fälligen und einredefreien Anspruch gegen das Opfer entsprechen.
und noch was: ich vermute, man wird es nicht zurückbucken lassen können.

man wird klagen müssen.
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  #9 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 19:59
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AW: Ist das nicht schon kriminell?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ich vermute, man wird es nicht zurückbucken lassen können.
Doch, das sollte problemlos gehen, weil eben keine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug bestand (jedenfalls hoffe ich, dass die Ermächtigung widerrufen wurde).
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  #10 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 20:04
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AW: Ist das nicht schon kriminell?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Doch, das sollte problemlos gehen, weil eben keine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug bestand (jedenfalls hoffe ich, dass die Ermächtigung widerrufen wurde).
das ist wurscht. die empfängerbank müsste die kohle ja wieder rausrücken. warum sollten sie das tun?

es ist nicht die neue hausbank, die für dir richtigkeit der lastschrift haftet, sondern die empfängerbank müsste das geld wieder rausrücken. was die natürlich nicht tun.

natürlich lag keine einzugsermächtigung vor. aber da ist denen doch egal. die haben ihre kohle und wenn der ex-kunde was will, wird er klagen müssen.
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