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Inkasso

Dies ist eine Diskussion zu Inkasso innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 13:25
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Inkasso

Hallo,

ich habe folgenden Fall zu bearbeiten:

Eine Frau hat ein Girokonto bei einer Bank, das schon seit Jahren nicht mehr benutzt wird. Sie zieht um, ohne der Bank ihre neue Anschrift mitzuteilen. Wenige Monate nach dem Unzug vollendet sie ihr 22. Lebensjahr, ab welchem das Girokonto nicht mehr kostenlos ist. Über ein weiteres Jahr später wird in ihrem alten Briefkasten ein Brief von einem Inkasso-Unternehmen eingeworfen, welches die Kontoführungsgebühren eintreiben soll. Der Nachmieter leitet den Brief an sie weiter, es sind jedoch zuvor keine Rechungen o.ä. von der Bank angekommen.
Muss sie zahlen?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 13:50
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AW: Inkasso

kann die F sicher sagen, dass keinerlei Rechnungen oder Mahnungen im alten Briefkasten gelandet sind?
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  #3 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 14:23
V.I.P.
 
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AW: Inkasso

ich denke, die kontoführungsgebühren an einem bestimmten termin fällig, so dass es auch nicht zwingend einer mahnung bedarf.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 14:47
V.I.P.
 
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AW: Inkasso

wieso hat sie einen "alten" briefkasten ?

steht dort ihr name drauf oder sind ggf briefe mit "unbekannt verzogen" an die bank zurückgegangen ?

wieso wirft der briefträger dem nachmieter die post ein ?

m.e. kommt im allgemeinen schon eine aufforderung, das konto auszugleichen - bzw. kontoauszüge o.ä ..
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 18:28
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AW: Inkasso

Die Forderung dürfte berechtigt sein: Bei Kontoeröffnung hat sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Bedingung zugestimmt, dass ab dem 22. Geburtstag Gebühren fällig werden.

Da es sich bei den Gebühren um eine Forderung handelt, für die "eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist" ("an jedem Monatsersten X Euro"), bedarf es auch keiner Mahnung, um den Verzug eintreten zu lassen (BGB §286). Grundsätzlich also alles erst mal rechtens.

Grüße

the-caver
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