Dies ist eine Diskussion zu Immobilienfinazierung mit Risokolebenversicherung als Auflage ... innerhalb des Forums Bankrecht
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| folgende Hypothetische Frage bedrückt mich. Mal angenommen es gäbe ein Pärchen die ein Haus kaufen und dieses von einer Bank finanzieren lassen würden. Die Bank ist damit einverstanden möchte allerdings als Sicherheit eine Risikolebenversicherung. Die beiden holen sich Angebot und legen es der Bank vor. Die Bank sagt ja wir haben ja auch eine angeschlossene Versicherung und möchten Ihnen ebenfalls ein Angebot erstellen. Die beiden bekommen diesen Angebot und sind erstmal damit einverstanden und beantragen dieses. In der Zeit sendet die Bank den beiden die schriftliche zusage der Kreditbewilligung. Notartermin und alles hat dann auch stattgefunden. Das einzige was fehlt ist die Zahlungsanweisung an die Bank vom Notar sowie die Unterschrift das die Bank das nun wirklich zahlen soll. Die Versicherung (von der Bank) benötigt vor Abschluss eine ärztliche Untersuchung auf Grund der höhe der Summe. Dies sehen die beiden nicht ein, weil diese eine andere Versicherung zu besseren Konditionen haben ohne eine solche Untersuchung. Die beiden rufen die Bank an und sagen, dass Sie eine solche Versicherung bei einer anderen Versicherung beantragt haben, weil die Bank irgendwie noch die Bestätigung über abschluss ..?.. will. Dort bekommen die beiden gesagt, das das nicht geht und die Versicherung bei der Bank abgeschlossen werden muss und eine solche Unteruchung (EKG, Blutabnahme ...) sein muss. Das es als Auflage eine solche Versicherung geben kann ist mir klar, aber ... Kann die Bank eine Bindung an deren VS-Gesellschaft verlangen? (unzulässiges Koppelgeschäft?) Kann die Bank eine Zahlung verweigern wenn die beiden die schriftliche Bestätigung haben? Selbst wenn die beiden das nun machen müssten mit der Untersuchung um das Geld zu bekommen, wäre die Versicherung nicht jederzeit Kündbar? (Natürlich würden diese dann eine andere abgeschliessen) Wenn sich der Kauf dadurch verzögern würde wäre ja sehr ärgerlich. Weiterer Denkansatz: Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet: (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel ( hier kein Vertragsabschluss bei der Versicherung = keine Finanzierung = Vermögensschaden für die beiden durch Kosten) zu einer Handlung (entgültiger Vertragsabschluss durch Körperliche Untersuchung) , Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich (Bindung an Versicherung ist sowieso nicht zulässig + eigene Bereicherung durch Provision) anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. Sehe ich das Richtig? ![]() Immer diese Hyothetischen Fragen die mir keine ruhe geben. Was wäre wenn ... jaja. Edith: Was wäre wenn die Versicherung einen der beiden nicht versichern würde? Geändert von Malaria (29.12.2010 um 16:22 Uhr). Grund: Edith hatte noch eine Frage |
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| AW: Immobilienfinazierung mit Risokolebenversicherung als Auflage ... Zitat:
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| AW: Immobilienfinazierung mit Risokolebenversicherung als Auflage ... Danke. Das frage ich mich auch, in dem Fall auf dem Rechtsweg, aber wird man dann glücklich? Und wie lange würde sich das dann verzögern? Allerdings kann man in diesem Fall die Bank darauf aufmerksam machen, dass die gegen geltendes Recht verstoßen!? |
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| AW: Immobilienfinazierung mit Risokolebenversicherung als Auflage ... Was soll denn geltendes Recht sein? Ein Jurist, 4,5 Meinunegen. Erst mal unterliegen solche Verhandlungen der privatautonomie; man kann der Bank nicht vorschreiben, wie sie ihr Angebot zu gestalten hat. Dann gibts den Grundsatz der Sittenwidrigkeit; der ist weit auslegbar. Wenn man zusätzlich zum Kredit eine RLV abschliessen soll, dann hat das nichts mit Sittenwidrigkeit zu tun; weil dadurch der Kredit (zusätzlich) abgesichert werden soll. |
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| AW: Immobilienfinazierung mit Risokolebenversicherung als Auflage ... kapier ich nicht. willst du jetzt was besitmmtes damit sagen? Zitat:
![]() mal was von unlauterem wettbewerb gehört? nein? dann musst du erst mal infos nachhohlen. Zitat:
und das fällt unter das kopplungsverbot. da gibt es auch extra urteile dazu, wo ich aber keine lust zum danach suchen habe. Geändert von zeiten (30.12.2010 um 00:01 Uhr). |
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| AW: Immobilienfinazierung mit Risokolebenversicherung als Auflage ... So wie Zeiten sehe ich das auch. Mal angenommen, der Notar hätte nun die Zahlungsanweisung den beiden und der Bank geschickt mit einer Frist von sagen wir mal 10 Tagen bis der Betrag auf des Empfängers Konto sein muss. In der schriftlichen Finanzierungszusage steht nicht das als Grundlage eine Versicherung nötig ist, genaugenommen nirgendwo. Eine Untersuchung und das ganze hin und her geschicke und bearbeiten der sachen dauert länger wie 10 Tage. Die Bank wird doch das Geld zahlen, ansonsten kommen die beiden ja in Verzug und haben einen Schaden (bzw. verursachen). Wenn dies geschehen ist (Betrag überwiesen) könnten die beiden dann wohl eine Versicherung Ihrer Wahl nehmen oder denke ich da inkorrekt? |
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| AW: Immobilienfinazierung mit Risokolebenversicherung als Auflage ... Zitat:
ist, sondern weil der Gesundheitszustand nicht passt! |
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