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Immobilienfinazierung mit Risokolebenversicherung als Auflage ...

Dies ist eine Diskussion zu Immobilienfinazierung mit Risokolebenversicherung als Auflage ... innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 15:12
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Lightbulb Immobilienfinazierung mit Risokolebenversicherung als Auflage ...

Hallo liebe User,

folgende Hypothetische Frage bedrückt mich.

Mal angenommen es gäbe ein Pärchen die ein Haus kaufen und dieses von einer Bank finanzieren lassen würden. Die Bank ist damit einverstanden möchte allerdings als Sicherheit eine Risikolebenversicherung. Die beiden holen sich Angebot und legen es der Bank vor. Die Bank sagt ja wir haben ja auch eine angeschlossene Versicherung und möchten Ihnen ebenfalls ein Angebot erstellen. Die beiden bekommen diesen Angebot und sind erstmal damit einverstanden und beantragen dieses.

In der Zeit sendet die Bank den beiden die schriftliche zusage der Kreditbewilligung. Notartermin und alles hat dann auch stattgefunden. Das einzige was fehlt ist die Zahlungsanweisung an die Bank vom Notar sowie die Unterschrift das die Bank das nun wirklich zahlen soll.

Die Versicherung (von der Bank) benötigt vor Abschluss eine ärztliche Untersuchung auf Grund der höhe der Summe.

Dies sehen die beiden nicht ein, weil diese eine andere Versicherung zu besseren Konditionen haben ohne eine solche Untersuchung.

Die beiden rufen die Bank an und sagen, dass Sie eine solche Versicherung bei einer anderen Versicherung beantragt haben, weil die Bank irgendwie noch die Bestätigung über abschluss ..?.. will.
Dort bekommen die beiden gesagt, das das nicht geht und die Versicherung bei der Bank abgeschlossen werden muss und eine solche Unteruchung (EKG, Blutabnahme ...) sein muss.

Das es als Auflage eine solche Versicherung geben kann ist mir klar, aber ...

Kann die Bank eine Bindung an deren VS-Gesellschaft verlangen? (unzulässiges Koppelgeschäft?)

Kann die Bank eine Zahlung verweigern wenn die beiden die schriftliche Bestätigung haben?

Selbst wenn die beiden das nun machen müssten mit der Untersuchung um das Geld zu bekommen, wäre die Versicherung nicht jederzeit Kündbar? (Natürlich würden diese dann eine andere abgeschliessen)

Wenn sich der Kauf dadurch verzögern würde wäre ja sehr ärgerlich.


Weiterer Denkansatz:

Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel ( hier kein Vertragsabschluss bei der Versicherung = keine Finanzierung = Vermögensschaden für die beiden durch Kosten) zu einer Handlung (entgültiger Vertragsabschluss durch Körperliche Untersuchung) , Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich (Bindung an Versicherung ist sowieso nicht zulässig + eigene Bereicherung durch Provision) anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.


Sehe ich das Richtig?

Immer diese Hyothetischen Fragen die mir keine ruhe geben. Was wäre wenn ... jaja.

Edith: Was wäre wenn die Versicherung einen der beiden nicht versichern würde?

Geändert von Malaria (29.12.2010 um 16:22 Uhr). Grund: Edith hatte noch eine Frage
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  #2 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 15:42
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AW: Immobilienfinazierung mit Risokolebenversicherung als Auflage ...

Zitat:
Rechtswidrige und untersagte Koppelgeschäfte sind: wenn beispielsweise ein Kreditgeber wie öffentlich- rechtliche und private Kreditunternehmungen die Gewährung eines Konsumentendarlehns davon abhängig machen, dass zuzüglich eine private Unfallversicherung oder irgendein anderes Finanzprodukt des Portfeulios zu kaufen sind.
quelle: wikipedia koppelgeschäft
ich frag mich aber, wie man die bank ansonsten zu einem kreditgeschäft kriegen kann, wenn man sich weigert....
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  #3 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 15:49
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AW: Immobilienfinazierung mit Risokolebenversicherung als Auflage ...

Danke. Das frage ich mich auch, in dem Fall auf dem Rechtsweg, aber wird man dann glücklich? Und wie lange würde sich das dann verzögern?

Allerdings kann man in diesem Fall die Bank darauf aufmerksam machen, dass die gegen geltendes Recht verstoßen!?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 23:00
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AW: Immobilienfinazierung mit Risokolebenversicherung als Auflage ...

Was soll denn geltendes Recht sein?
Ein Jurist, 4,5 Meinunegen.

Erst mal unterliegen solche Verhandlungen der privatautonomie;
man kann der Bank nicht vorschreiben, wie sie ihr Angebot
zu gestalten hat.

Dann gibts den Grundsatz der Sittenwidrigkeit;
der ist weit auslegbar.

Wenn man zusätzlich zum Kredit eine RLV abschliessen soll,
dann hat das nichts mit Sittenwidrigkeit zu tun;
weil dadurch der Kredit (zusätzlich) abgesichert werden
soll.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 23:36
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AW: Immobilienfinazierung mit Risokolebenversicherung als Auflage ...

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Was soll denn geltendes Recht sein?
Ein Jurist, 4,5 Meinunegen.
kapier ich nicht. willst du jetzt was besitmmtes damit sagen?

Zitat:
Erst mal unterliegen solche Verhandlungen der privatautonomie;
man kann der Bank nicht vorschreiben, wie sie ihr Angebot
zu gestalten hat.
man kann das natürlich nicht. dafür haben wir nämlich eine gesetzgeberin. und die kann das sehr wohl.

mal was von unlauterem wettbewerb gehört? nein? dann musst du erst mal infos nachhohlen.


Zitat:
Wenn man zusätzlich zum Kredit eine RLV abschliessen soll,
dann hat das nichts mit Sittenwidrigkeit zu tun;
weil dadurch der Kredit (zusätzlich) abgesichert werden
soll.
das hat auch ausdrücklich keiner hier behauptet. es geht draum, dass die bank nicht irgendeine risikolv akzeptiert, sondern nur die, aus ihrem hauseingenen angebot.

und das fällt unter das kopplungsverbot. da gibt es auch extra urteile dazu, wo ich aber keine lust zum danach suchen habe.

Geändert von zeiten (30.12.2010 um 00:01 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 07:17
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AW: Immobilienfinazierung mit Risokolebenversicherung als Auflage ...

So wie Zeiten sehe ich das auch.

Mal angenommen, der Notar hätte nun die Zahlungsanweisung den beiden und der Bank geschickt mit einer Frist von sagen wir mal 10 Tagen bis der Betrag auf des Empfängers Konto sein muss.

In der schriftlichen Finanzierungszusage steht nicht das als Grundlage eine Versicherung nötig ist, genaugenommen nirgendwo.

Eine Untersuchung und das ganze hin und her geschicke und bearbeiten der sachen dauert länger wie 10 Tage.

Die Bank wird doch das Geld zahlen, ansonsten kommen die beiden ja in Verzug und haben einen Schaden (bzw. verursachen).

Wenn dies geschehen ist (Betrag überwiesen) könnten die beiden dann wohl eine Versicherung Ihrer Wahl nehmen oder denke ich da inkorrekt?
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  #7 (permalink)  
Alt 31.12.2010, 07:21
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AW: Immobilienfinazierung mit Risokolebenversicherung als Auflage ...

Zitat:
Zitat von Malaria Beitrag anzeigen
Die Versicherung (von der Bank) benötigt vor Abschluss eine ärztliche Untersuchung auf Grund der höhe der Summe.
Steht das so in einem Schreiben an den VN? Und das Schreiben kam nach Antragstellung?
Das erscheint mir unwahrscheinlich - eher geben die im Antrag angegebenen Auskünfte zum Gesundheitszustand der versicherten Person Anlass zur weiteren Prüfung....


Dies sehen die beiden nicht ein, weil diese eine andere Versicherung zu besseren Konditionen haben ohne eine solche Untersuchung.
Wie oben angeführt kann es durchaus passieren, dass auch die zweite Versicherung eine Gesundheitsprüfung verlangt, sobald der Antrag dort vorliegt und die Gesundheitsfragen Anlass dazu geben....

Die beiden rufen die Bank an und sagen, dass Sie eine solche Versicherung bei einer anderen Versicherung beantragt haben,
Und - haben die beiden bereits eine Versicherungspolice erhalten, die den Versicherungsschutz bestätigt?


Kann die Bank eine Bindung an deren VS-Gesellschaft verlangen?
Wenn eine Risiko-LV in der von der Bank gewünschten Höhe und Laufzeit besteht, kann der Darlehensnehmer nicht gezwungen werden eine weitere LV abzuschließen. Es sei denn der Kunde hat sich im Darlehensvertrag ausdrücklich dazu verpflichtet die Versicherung bei einem ganz bestimmten Versicherer X abzuschließen.

Kann die Bank eine Zahlung verweigern wenn die beiden die schriftliche Bestätigung haben?
Wie lautet denn die schriftliche Bestätigung genau?

Selbst wenn die beiden das nun machen müssten mit der Untersuchung um das Geld zu bekommen, wäre die Versicherung nicht jederzeit Kündbar? (Natürlich würden diese dann eine andere abgeschliessen)
Kommt auf die Vereinbarung im Darehensvertrag an.... s.o.

Wenn sich der Kauf dadurch verzögern würde wäre ja sehr ärgerlich.
Das ist wiederum das Problem des Darlehensnehmers.... er hätte dafür Sorge tragen müssen, dass er rechtzeitig den benötigten Versicherungsschutz erhält und/oder erst später zum Notar gehen sollen.


Was wäre wenn die Versicherung einen der beiden nicht versichern würde?
Für diesen Fall gilt dasselbe wie oben: es ist einzig und allein das Problem des Darlehensnehmers... womit wir eindeutig wieder bei den Gesundheitsfragen wären. M.E. verweigert kein Versicherer den Schutz, weil die Versicherungssumme zu hoch
ist, sondern weil der Gesundheitszustand nicht passt!
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