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Hilfe Betrusfall

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe Betrusfall innerhalb des Forums Bankrecht

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  • 1 Post By mknf
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  #1 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 12:02
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Hilfe Betrusfall

Als Person A gesternabend seine Post öffnete, fand er
darin eine Mahnung eines bekannten Versandhandels
ausgestellt auf meinen Namen für einen Betrag über
835 Euro.

Das seltsamme daran: Er ist nicht einmal Kunde dieses
Unternehmen und habe Nie dort bestellt.

Zu bezahen war die Wahre scheinbar schon im Juni. Eine Rechnung
hatte er nie erhalten. Er hatte diesen Sommer seine EC-Giro-Karte verlohren, hat dies aber sperren lassen...
Heute morgen hatte er bei diesem Versandhandel angerufen. Ihm wurde gesagt, dass die Wahre an eine andere Adresse an eine Frau XY versendet wurde. Er hat morgen eine Termin bei der Polizei...

Kann sich allerdings keinen Reim darauf machen wie derjemige im
Juni dort einkaufen, die Waren erhalten konnte etc. ohne das eine Rechnung kamm oder er jegliche Kenntnis davon hatte.

Was kommt nun auf ihn zu?
Wie kann das sein?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 13:24
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AW: Hilfe Betrusfall

Zitat:
Zitat von oli999 Beitrag anzeigen
[...]
Das seltsamme daran: Er ist nicht einmal Kunde dieses
Unternehmen und habe Nie dort bestellt.
[...]
Heute morgen hatte er bei diesem Versandhandel angerufen. Ihm wurde gesagt, dass die Wahre an eine andere Adresse an eine Frau XY versendet wurde. Er hat morgen eine Termin bei der Polizei...
Die Auskunft wurde ihm seitens des Versandhändlers ja schon gegeben, wer der Warenempfänger war.

Letztendlich ist zu prüfen, ob ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Händler und A zustande gekommen ist.
Meines Erachtens ist dies nicht der Fall.

Der Händler hat die Waren an eine dritte Person versandt, die offensichtlich die Bestellung veranlasst und A als Rechnungsempfänger eingetragen hat.

Ich bin der Meinung, dass der Versandhändler hier hätte genauer prüfen müssen.

Ich empfehle, aufgrund der A vorliegenden Informationen, Strafanzeige wegen Betruges gegen die Warenempfängerin zu erstatten.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 13:50
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AW: Hilfe Betrusfall

Zitat:
Zitat von oli999
Was kommt nun auf ihn zu?
nichts weiter. er teilt dem versandhaus mit, was sache ist und damit ist für ihn die sache erledigt.

diejenige, die einen vertrag behauptet, muss beweisen, dass er zustande gekommen ist. das wäre in diesem fall das versandhaus. da der herr aber nie einen vertrag abgeschlossen hat, dürfte ein beweis nicht möglich sein. da ist der herr aus dem schneider. er muss natürlich nicht zahlen.

es liegt nahe, dass betrug vorliegt. der herr kann eine anzeige bei der polizei machen. wenn er es nicht tut, wird es das versandhaus machen.

Zitat:
Wie kann das sein?
das sollte die polizei ermitteln.

ich kenne es von versandhäusern so, dass eine erste bestellung bei so nem warenwert eigentlich nur nach vorkasse ausgeliefert wird....


Zitat:
Zitat von mknf
Ich bin der Meinung, dass der Versandhändler hier hätte genauer prüfen müssen.
das versandhaus muss nicht prüfen. gegen betrug kann man sich ja nie 100% absichern...
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  #4 (permalink)  
Alt 03.10.2011, 17:07
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AW: Hilfe Betrusfall

Person A hat Anzeige erstattet. Auch die Betrugsabteilung des Warenhauses wird sich nun um diesen Fall kümmern.
Person A ist nun, soweit es nicht zum Gerichtsverfahren kommt, aus der Sache raus.... Juhu
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  #5 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 11:21
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AW: Hilfe Betrusfall

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betrugsfal, diebstahl, ec-karte geklaut, kartenbetrug, mahnung ohne rechnung

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