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Grundschulden

Dies ist eine Diskussion zu Grundschulden innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 28.07.2006, 18:58
Boardneuling
 
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Grundschulden

angenommen A nimmt sich ein Darlehen i.H.v. 500.000 euro bei der C (bank) um ein Bauprojekt zu finanzieren und sein bekannter X bestellt eine Grundschuld an seinem Grundstück um eine Sicherheit zu stellen zugunsten der C. Welche Ansprüche würden X gegen C bleiben, falls er bei Fälligkeit der Darlehensrückzahlung infolge einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit des A 500.000 euro an C gezahlt hätte?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.07.2006, 19:28
V.I.P.
 
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AW: Grundschulden

Gegen die Bank? Mir fallen da keine ein!
Gegen den Schuldner A? Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird er (X) auch gegen diesen keine Ansprüche haben. Ein gesetzlicher Übergang der Forderung auf den zahlenden Eigentümer wie bei der Hypothek, existiert bei der Grundschuld nicht!
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