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Grundschulden

Dies ist eine Diskussion zu Grundschulden innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.02.2009, 13:02
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Grundschulden

Wenn jemand sich überlegt, das wohnlich nutzbare Nebengebäude auf dem großen Grundstück seiner Eltern zu renovieren und dort selber einzuziehen, könnte man dieses Grundstück teilen lassen? Weiterhin würden auf dem Grundstück Grundschulden stehen. Müsste man diese Grundschulden dann mittragen und zurückzahlen?
Würde man für ein Vorerbe Steuern zahlen müssen? Wenn ja nach welchen Grundsätzen werden diese erhoben?
Könnte man dies evtl. auch als Schenkung laufen lassen? Wäre das dann günstiger??
Kann man für Renovierungen auch das momentan so günstige Baugeld beantragen??

Danke für die Beiträge :-)
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  #2 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 22:04
Bördi
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: Grundschulden

Zitat:
Zitat von luedilein82
könnte man dieses Grundstück teilen lassen?
ja klar


Zitat:
Zitat von luedilein82
Weiterhin würden auf dem Grundstück Grundschulden stehen. Müsste man diese Grundschulden dann mittragen und zurückzahlen?

die Grundschulden würden auch nach Teilung auf dem Grundstück bestehen bleiben. Zurückzahlen muss man jedoch -vorerst- nichts. Man hat mit den Grundschulden "nur" die Haftung. Sollte also der Kreditnehmer, für dessen Kredite die Grundschulden haften, nicht bezahlen, kann die Bank die Sicherheiten -also das Grundstück mit den eingetragenen Grundschulden- durch Versteigerung verwerten.


Zitat:
Zitat von luedilein82
Würde man für ein Vorerbe Steuern zahlen müssen? Wenn ja nach welchen Grundsätzen werden diese erhoben?

was ist denn mit Vorerbe gemeint? Es besteht die Möglichkeit der Eigentumsumschreibung. Entweder mit Kaufvertrag (woraus dann Grunderwerbssteuer zu zahlen wäre) oder per Schenkung.


Zitat:
Zitat von luedilein82
Könnte man dies evtl. auch als Schenkung laufen lassen? Wäre das dann günstiger??

Es gibt eine Schenkungssteuer. Wann diese zu entrichten ist am besten mal mit einer Suchmaschine ermitteln.


Zitat:
Zitat von luedilein82
Kann man für Renovierungen auch das momentan so günstige Baugeld beantragen??

Da spricht nichts dagegen. Die Grundschulden müssen jedoch für diesen Kredit haften. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich jedoch nach der Bewertung der haftenden Sicherheit.
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