Dies ist eine Diskussion zu Grundschulden innerhalb des Forums Bankrecht
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| Grundschulden Würde man für ein Vorerbe Steuern zahlen müssen? Wenn ja nach welchen Grundsätzen werden diese erhoben? Könnte man dies evtl. auch als Schenkung laufen lassen? Wäre das dann günstiger?? Kann man für Renovierungen auch das momentan so günstige Baugeld beantragen?? Danke für die Beiträge :-) |
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| AW: Grundschulden Zitat:
Zitat:
die Grundschulden würden auch nach Teilung auf dem Grundstück bestehen bleiben. Zurückzahlen muss man jedoch -vorerst- nichts. Man hat mit den Grundschulden "nur" die Haftung. Sollte also der Kreditnehmer, für dessen Kredite die Grundschulden haften, nicht bezahlen, kann die Bank die Sicherheiten -also das Grundstück mit den eingetragenen Grundschulden- durch Versteigerung verwerten. Zitat:
was ist denn mit Vorerbe gemeint? Es besteht die Möglichkeit der Eigentumsumschreibung. Entweder mit Kaufvertrag (woraus dann Grunderwerbssteuer zu zahlen wäre) oder per Schenkung. Zitat:
Es gibt eine Schenkungssteuer. Wann diese zu entrichten ist am besten mal mit einer Suchmaschine ermitteln. Zitat:
Da spricht nichts dagegen. Die Grundschulden müssen jedoch für diesen Kredit haften. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich jedoch nach der Bewertung der haftenden Sicherheit. |
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