Dies ist eine Diskussion zu Gravierende Beratungsfehler bei Baufinanzierung. Entschädigung?! innerhalb des Forums Bankrecht
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| Gravierende Beratungsfehler bei Baufinanzierung. Entschädigung?! folgende fiktive Sachlage würde mich interessieren: Geplanter Kauf einer Bestandsimmobilie und deren Sanierung. Erster Termin bei dem Bankberater einer Sparkaase. Das Vorhaben wurde vorgestellt und der Berater gibt sofort ein positives Feedback. Auf dem Grundstück liegt ein Erbbaurecht mit ca. 23Jahren Restlaufzeit. Auf mehrmalige Nachfrage wurde versichert, dass dies kein Problem darstellt. Es folgen Finanzierungsvorschläge mit KfW und eine mündliche Zusage. Darauf hin werden um Verträge gebeten, da der Notartermin auf Juni angesetzt werden soll. Was folgt ist endloses hinhalten und schließlich eine Schriftliche Bestätigung, dass die finanzierung als gesichert gilt. Gebäude wird gekauft. Verträge noch immer nicht fertiggestellt (nur Versicherungen, dass es nur noch 2 Tage dauern wird). Erst ein Jahr später wendet sich der Kunde an den Vorgesetzten. Die Bank teilt nach weiteren zwei Wochen mit, dass das Vorhaben auf Grund der kurzen Restlaufzeit des Erbbaurechtes so nicht finanzierbar wäre. Bedingung: Kauf oder Verlängerung des Erbbaurechtes. Da eine Verlängerung den Erbbauzins von 800!!! € auf 2000.-€ erhöhen würde bleibt eigentlich keine Alternative zum Kauf. Die Bank machte dann einen Finanzierungsvorschlag mit einem Zinssatz von 3.95% auf 15 Jahren, der widerum zwei Tage später auf 4,15% korrigiert wird! Nach dieser Aktion wechselt der Kunde die Bank, die das Objekt innerhalb zwei Wochen finanziert. Ein Beratungsprotokoll wird von der Sparkasse nicht erstellt. Der Berater versichert nur immer wieder, dass man ihm vertrauen solle und er bisher keine Finanzierung abgelehnt bekommen hätte. Nun nimmt man mal folgenden Schaden an: 1. Grundschuldbestellung, die beim Kauf eingetragen wurde musste geändert werden. Erbbaurecht gelöscht. Mehrkosten ca. 1200.-€ 2. KfW war schon genehmigt. Durch die Verzögerung von 12 Monaten musste der Kunde 9 Monate Bereitstellung bezahlen (ca. 3.000€) und bei der Laufzeit fehlen ca. 12 Monate zinsvergünstigtes Darlehen(ca. 5.000€). 3. Geplant war eine Weiterführung des Erbbaurechtes wegen der super Konditionen, was die Bank ja ursprünglich als unbedenklich eingestuft hatte. Durch den Kauf bezahlt man nun Jährlich 2.400€ an Zinsen statt 800.-€ Erbpacht. Das Heißt eine Mehrbelastung von 1.600.-€ (plus Tilgung) für 23 Jahre! Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kam auf Grund der hohen Kosten der Rückabwicklung nicht in Frage. Rückabwicklung und die Architekturleistungen. Ich hoffe Ihr blickt da durch und könnt mir eine Einschätzung geben, ob der Kunde hier Chancen für eine Entschädigung hätte. Danke und Gruß Eckfelder |
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| AW: Gravierende Beratungsfehler bei Baufinanzierung. Entschädigung?! Was ist der Inhalt dieser Bestätigung? Wurden Darlehensverträge unterzeichnet? |
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| AW: Gravierende Beratungsfehler bei Baufinanzierung. Entschädigung?! Hallo, es hanelt sich lediglich um eine schriftliche Bestätigung der Bank, dass die Finanzierung gesichert ist. Im Grunde eine Kreditzusage. Grundschuldbestellung wurde beim Kaufvertrag ebenfalls "erledigt"... ohne Finanzierungsvertrag. Kreditverträge konnten angeblich wegen Krankheit eines Mitarbeiters noch nicht gemacht werden. |
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