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Gem. Bankkonto auf EINE Person

Dies ist eine Diskussion zu Gem. Bankkonto auf EINE Person innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.07.2010, 09:46
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Gem. Bankkonto auf EINE Person

Hallo,

fiktiver Fall:

Ehemann und Ehefrau hatten bisher getrennte Konten. Aufgrund der schludrigen Kontoführung des Mannes bereits daraus entstandenen Konsequenzen, Schulden, Inkasso etc. möchte die Frau, die eher ein Händchen hat für derlei Dinge, die Bankgeschäfte ihres Mannes übernehmen. Hierbei wäre es einfacher, mit nur EINEM Konto zu wirtschaften, auf welchse beide Gehälter eingezahlt werden (bzw. sein Gehalt und für Sie ab demnächst Elterngeld) und von dem wiederum alle Ausgaben bezahlt werden. Der Überblick wäre besser gewährleistet, dass keine Zahlungen versäumt werden würden und alles in geordnete Bahnen käme.

EIN gem. Konto bei Eheleuten ist ja normal, jedoch sollte bei dieser Konstellation das Konto nur auf die Ehefrau laufen, damit ihr Einkommen bei evtl. weiteren Schwierigkeiten (hauptsächlich wenn es um Neuberechnung von Rückzahlungsraten geht, die momentan und während der Elternzeit einfach nicht möglich sind) außen vor gelassen wird. Der Ehemann würde eine Art "Taschengeld" für seine pers. Belange bekommen, alles andere würde die Ehefrau regeln.
Wie könnte man dies handhaben?

Es soll hierbei nicht darum gehen, "Geld beiseite" zu schaffen oder Gläubiger zu sperren - aber mit der momentanen finanziellen Lage, den Einkünften und Verpflichtungen kämen die Eheleute gerade so klar, könnten sich jedoch neue höhere Raten (aha, da liegt ja doch noch anderes Geld auf dem Konto) nicht leisten.

Sprich: Einkommen und evtl. vorhandene Vermögen der Ehefrau sollten unantastbar sein; sie sollte nicht für die vergangenen Fehler und Leichtsinnigkeiten Ihres Mannes bestraft werden können nur weil sie sich der Sache ordentlich annehmen und da aufräumen will.

Welche Möglichkeiten gäbe es hier?

Besten Dank,

Anjos
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  #2 (permalink)  
Alt 16.07.2010, 09:51
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AW: Gem. Bankkonto auf EINE Person

Das Konto läuft weiter auf den Mann, er gibt der Frau eine Bankvollmacht.

Von einem Konto mit Gehaltseingang für beide Ehepartner würde ich hier abraten. Ich habe so den Riecher, dass die finanzielle Situation des Mannes arg angespannt ist. Und ein Gläubiger greift dann auf das Konto zu. Nachträglich zu klären, was der Frau ist und was nicht, macht mehr Ärger als ein separates Konto.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 16.07.2010, 10:14
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AW: Gem. Bankkonto auf EINE Person

hallo humungus,

vielen dank. der riecher trügt nicht...
und in dieser konstellation wäre das geld der ehefrau unantastbar?
oder würde man dies bei der neuberechnung von rückzahlungsraten mitberücksichtigen?
ginge man dann lediglich vom einkommen des ehemannes aus abzgl. seiner verpflichtungen, anteiligen miet- und lebenshaltungskosten? da er weiterhin arbeitet und sie in elternzeit gehen würde, würde er natürlich das bessere netto in der zeit haben, aber auch die höheren kosten - somit würden keine höheren ratenzahlungen getätigt werden können, da das bessere netto durch das kleinere netto der frau kompensiert wäre.
bzw. würde es sinn machen und wäre geschützt, dass er diese kosten der frau überweist, von deren konto dann diese dann beglichen werden?

danke + gruß,
anjos
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  #4 (permalink)  
Alt 16.07.2010, 11:08
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AW: Gem. Bankkonto auf EINE Person

Das ist etwas umfangreicher:
1. für die Schulden, die der Mann gemacht hat, muss auch nur er haften. Auf das getrennte Konto der Ehefrau darf nicht zugegriffen werden.
2. der Mann muss nach seinem Vermögen die Schulden begleichen. Ist er "pleite", darf er das Existenzminimum behalten, das ihm zusteht, dieses darf nicht gepfändet werden. Der Rest geht weg. Man sollte nicht darauf hoffen, dass man dem Mann die Kosten der Familie aufbürden kann und damit seine pfändungsfreien Beträge hochrechnen kann.
3. In solchen Fällen sollte eine Schuldnerberatung aufgesucht werden, damit die im konkreten Fall Ratschläge geben kann.
4. Je strenger getrennt und je sauberer die Kontoführung ist, um so besser. Transfers vom Konto des Mannes auf das der Frau, von dem sie dann die Kosten überweist, erwecken keinen guten Eindruck. Lieber nichts mehr hin- und herschieben, was zu vermeiden ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.07.2010, 11:58
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AW: Gem. Bankkonto auf EINE Person

hallo nochmal,

danke schön.

bei 2) sehe ich allerdings das problem, dass der ehemann aufgrund des wechsels der steuerklasse (weil die frau nun wg. des nachwuchses daheimbleibt und er dann logischerweise die bessere steuerklasse nimmt) ein höheres netto haben wird, aber im endeffekt durch die verschiebung mit dem geringeren einkommen der frau nicht wirklich mehr geld zur verfügung haben wird.
würde dies berücksichtigung finden? oder sähe man dann nur das höhere einkommen, nicht aber die gestiegenen kosten?

bisher wäre die regelung diese gewesen, dass die ehefrau sämtliche abbuchungen/daueraufträge für die lebenshaltung (miete, strom, telefon etc.) von ihrem konto tätigte und der ehemann ihr seinen hälftigen anteil der lebenskosten überwiesen hatte. da die ehefrau aber nun weniger einkommen haben wird, müsste der anteil des mannes (der ja auch von der steuerklasse "profitiert") an die frau entsprechend steigen um dies wieder anzugleichen.
würde dies bereits einen schlechten eindruck hervorrufen? unterm strich wäre es ja quasi wieder das gleiche.

grüße,
anjos
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  #6 (permalink)  
Alt 16.07.2010, 12:19
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AW: Gem. Bankkonto auf EINE Person

Auf jeden Fall muss der Mann seinen Anteil am Haushalt leisten. Das muss er vom pfändungsfreien Einkommen machen. Wie das genau berechnet wird, hängt vom Einzelfall ab.

Und wenn der Mann mehr netto vom brutto hat, kriegen die Gläubiger natürlich auch mehr. Das lässt sich nicht verhindern.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.07.2010, 15:06
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AW: Gem. Bankkonto auf EINE Person

hallo,

das er das mitbekommen wäre dem ehepaar auch klar... also könnten sie nur hoffen, dass die gläubiger oder wer auch immer nicht ganz so blind wären nur das gestiegene netto des ehemannes zu sehen sondern auch zu erkennen, dass das der frau drastisch reduziert ist und die gleichbleibenden bzw. durch den nachwuchs gestiegenen lebenskosten aus weniger gesamtnetto zu finanzieren wären...

vielen dank nochmal und schönes WE!

gruß,
anjos
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  #8 (permalink)  
Alt 16.07.2010, 15:34
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Wie bereits gesagt: Schuldnerberatung hinzuziehen. Die kann so ein Problem gut begleiten. Ist auch deshalb sinnvoll, weil jetzt ein Kind kommt und das auch Kosten verursacht.
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