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Gelten bei Kreditaufnahme testamentvollstreckte Häuser als Banksicherheit?

Dies ist eine Diskussion zu Gelten bei Kreditaufnahme testamentvollstreckte Häuser als Banksicherheit? innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 19:03
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Gelten bei Kreditaufnahme testamentvollstreckte Häuser als Banksicherheit?

Mal angenommen zwei Frauen mit ihren Familien sind relativ mittellos. Durch eine Erbschaft wurden sie auch nicht reicher, da der betuchter Bruder als Testamentsvollstrecker rechtlich nun alles besitzt und machen kann was er will. Da eine der beiden Frauen mit ihrer Familie eine existenzsichernde alte Gärtnerei übernehmen möchte, sie aber kein Geld haben, könnte sie bei Banken dennoch einen Kredit bekommen, wenn sie die ererbten Häuser (die sie zu 1/3 mitbesitzt) als Sicherheit angeben? Durch die Mieteinnahmenanteile könnte sie wenigstens den Kredit abbezahlen. Kann eine Bank eine Grundschuld bei Testamentsvollstreckung eintragen?
Oder welche anderen Möglichkeiten hätte sie noch?

Herzlichen Dank für uns weiterhelfende Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 08.10.2010, 02:31
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AW: Gelten bei Kreditaufnahme testamentvollstreckte Häuser als Banksicherheit?

Kann schon aber die Basel-Richtlinien stehen dem entgegen
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Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist.
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Alt 10.10.2010, 08:42
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AW: Gelten bei Kreditaufnahme testamentvollstreckte Häuser als Banksicherheit?

irgendwie fehlen noch paar hinweise

hat der erblasser eine andauernde verwaltung des nachlasses durch den testamentsvollstecker angeordnet ?
wenn ja, könnte man über die ausschlagung des erbteiles nachdenken und seinen pflichtteil verlangen (wenn es nicht zu spät ist)
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbr...chtteil_05.htm


basel allein ist kein grund
http://wirtschaft.t-online.de/basel-...20071474/index

sondern maximal der umstand, dass die anteile nicht einzeln verkauft werden können (an wen, außer an einen miteigentümer ?)

offensichtl gibt es mehrere häuser, die alle im gemeinsamen besitz sind, kann man die nicht auseinanderpuzzeln ?
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.10.2010, 12:44
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AW: Gelten bei Kreditaufnahme testamentvollstreckte Häuser als Banksicherheit?

Hallo Hera,
vielen Dank für Deine Antwort. Ja das ist eine dauernde Verwaltung für dreißig Jahre! Ausschlagung ist viel zu spät. Und leider will der Testamentsvollstrecker nichts auseinanderpuzzeln, da er durch seinen Job Macht hat und von den Verwaltungen profitiert. Also leider keine Chance. Ist doch paradox: da haben die beiden Frauen etwas - und haben doch nichts.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.10.2010, 13:01
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AW: Gelten bei Kreditaufnahme testamentvollstreckte Häuser als Banksicherheit?

haben die 2 frauen schon mal den weg zur bank gesucht ?
evtl reichen die regelmäßigen mieteinnahmen für einen kredit ?

ansonsten habe ich noch etwas für die harte tour:

WEG § 18 Entziehung des Wohnungseigentums

(1) Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht, daß diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, so können die anderen Wohnungseigentümer von ihm die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangen. Die Ausübung des Entziehungsrechts steht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu, soweit es sich nicht um eine Gemeinschaft handelt, die nur aus zwei Wohnungseigentümern besteht.
(2) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 liegen insbesondere vor, wenn
1.der Wohnungseigentümer trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 obliegenden Pflichten verstößt;
2.der Wohnungseigentümer sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Lasten- und Kostentragung (§ 16 Abs. 2) in Höhe eines Betrags, der drei vom Hundert des Einheitswerts seines Wohnungseigentums übersteigt, länger als drei Monate in Verzug befindet; in diesem Fall steht § 30 der Abgabenordnung einer Mitteilung des Einheitswerts an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder, soweit die Gemeinschaft nur aus zwei Wohnungseigentümern besteht, an den anderen Wohnungseigentümer nicht entgegen.
(3) Über das Verlangen nach Absatz 1 beschließen die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit. Der Beschluß bedarf einer Mehrheit von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Wohnungseigentümer. Die Vorschriften des § 25 Abs. 3, 4 sind in diesem Fall nicht anzuwenden.
(4) Der in Absatz 1 bestimmte Anspruch kann durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.10.2010, 10:09
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AW: Gelten bei Kreditaufnahme testamentvollstreckte Häuser als Banksicherheit?

Hallo Hera, herzlichen Dank für Deine kompetenten Informationen. Kreditgespräche werden bei beiden demnächst suchen, in der Hoffnung, da da was möglich ist.
Danke auch für den "harte Tour"tip. Das wäre eine prima alternative, aber der gewiefte Testamensvollstrecker wird wohl immer so grenzwertig vorgehen, daß ihm rechtlich nichts anzuhaben ist.
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grundschuld, immobilie, kredit, sicherheit, testamentsvollstreckung

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