Dies ist eine Diskussion zu Gefälschter Überweisungsträger innerhalb des Forums Bankrecht
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| Gefälschter Überweisungsträger Ich habe eine Frage, die im Zusammenhang mit einer Klausur aufgetaucht ist. Frau X übergibt Ihrem Anlageberater A zwecks Zeichnung von Fondsbeteiligungen einen Überweisungsträger, der als Empfänger die Firma F aufweist, für die A arbeitet. Anlageberater A nimmt den Überweisungsträger mit, um die Bank B der Frau X zur Überweisung an die Firma F zu veranlassen. Hier kommt es jetzt zur Fälschung des Überweisungsträgers. In der Firma F wird der Original-Überweisungsträger kopiert und in der Kopie das Empfängerkonto, das zunächst das Konto der Firma aufwies, in das Konto der Geschäfsführerin G der Firma geändert. Diese "gefälschte" Kopie wird per Fax an die Bank B weitergeleitet, die die Auszahlung an die G vornimmt. Die Fondsbeteiligungen der X werden nicht wie vereinbart gezeichnet. F und G melden in der Folge die Insolvenz an. Es ist nicht davon auszugehen, dass A kein Geld hat. Den Original-Überweisungsträger sowie die "gefälschte" Kopie gelangte über einen Mitarbeiter der F an die X. Die X ist nun im Besitz dieser Dokumente. Kann die X nun die B wegen der Überweisung an die F in Anspruch nehmen? Oder hat sie dadurch, dass Sie den Überweisungsträger an den A zur Weiterleitung weitergab ein eigenes Risiko gesetzt? Spielt es eine Rolle, dass die Überweisung, wenn Sie planmäßig vorgenommen worden wäre (nämlich an die F), ebenfalls verloren gewesen wäre (auf Grund der Insolvenz)? Ist mit den vorliegenden Unterlagen (Überweisungsträger, Kopie) vor Gericht die Fälschung überhaupt sicher zu beweisen? Für Hilfe und Inspirationen wäre ich sehr erfreut!! Vielen Dank |
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| AW: Gefälschter Überweisungsträger es wäre zu klären, ob die bank aufgrund von gefaxten überweisungsträgern überweisungen vornehmen darf ....ich bezweifle das (und mancher richter auch) http://www.rp-online.de/geld/ratgebe...id_341222.html die bank ist in beweisnot, wenn die X die überweisung insgesamt reklamiert somit hat frau x eigentlich "glück"
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Gefälschter Überweisungsträger Die Bank hat sich täuschen lassen und wegen fehlender oder nicht ausreichender Prüfung Geld zu Lasten eines Kunden an einen Unberechtigten über(geben)wiesen. Da hat die Bank jetzt ein Problem. Wenn das Konto über das Internet oder am Geldautomaten von unberechtigten belastet wird, behauptet die Bank immer, das (unsichere) System sei sicher, der Kunde sei unvorsichtig gewesen und erstattet "aus Kulanz". Das kann sie hier wohl nicht gegenhalten. pauline |
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