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Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung

Dies ist eine Diskussion zu Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.10.2010, 13:32
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Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung

Guten Tag,

nehmen wir folgendes Exposé eines Drehbuches an:

Einer Person wurde von einer Bank ein Betrag im Werte eines neuen Kleinwagens in bar ausgezahlt. Sie war nicht Kontoinhaber und verfügte über keine Vollmacht.

Diese Figur stand in einem nachbarschaftlichen Verhältnis zum ans Bett gefesselten und geistig verwirrten Kontoinhaber und war Angestellte der Bank und arbeitete auch privat für den Direktor der Bank.

Die Unterschrift auf dem betreffenden verfilmten Beleg zur Auszahlung weist eine enorme Diskrepanz zur Originalunterschrift des tatsächlichen, mittlerweile verstorbenen Kontoinhabers auf.

Die Erbin erstattete daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die die Klage abwies, da die Unterschrift diejenige des verstorbenen Kontoinhabers wäre. Als Zeuge wurde die Bank benannt, die das Geld an ihre Angestellte auszahlte.

Die Erbin möchte es nicht darauf beruhen lassen. Es fehlte außerdem weiteres Geld, insgesamt ein niedriger sechsstelliger Betrag, der über Jahre in homöopathischen Dosen in bar, nicht vom Kontoinhaber persönlich, abgehoben wurde.

Die Erbin hat in Erfahrung gebracht, dass die Sache bis zum Jahresende verjährt sein könnte. Sie ist mit der Sache überfordert und weiß nicht einmal, ob zivil- oder strafrechtlich vorgegangen werden muss. Da sie einen Klüngel befürchtet, möchte sie nicht einfach einen Rechtsanwalt aus der betreffenden Stadt/Region engagieren, der möglicherweise in -persönlicher oder beruflicher - Beziehung zur Bank steht. Sie sucht vielmehr eine Person, die sich schon mit Klagen gegen Banken einen Namen gemacht hat. Wie fände sie in der Schlussszene des Plots eine solche? Es ist wie vernagelt! Ich komme in diesem Treatment einfach nicht weiter...

Vielen Dank für Ihre/Eure Mühe!

PotestasSaxonis
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  #2 (permalink)  
Alt 31.10.2010, 17:45
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AW: Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung

das ist natürlich eine verzwickte geschichte, wenn der kontoinhaber verstorben ist und der StA offensichtlich kein öffentliches intersse sieht

mögliche ansatzpunkte können sein:
wie hat sich der empfänger des hohen auszahlungsbetrages legitimiert ?
(ab einem gewissen betrag muß eine legi vorgelegt werden)
.. mal als erbe bei der bank anfragen --> an einer neutralen stelle, zb beim datenschutzbeauftragten der bank.

es wäre auch ein privater strafantrag mögl - kostet geld (sta macht sowas bei öffentl interesse kostenlos) - hier könnte zu beweiszwecken ein gutachter herangezogen werden (vergleich unterschrift auf U-blatt und auszahlungsbeleg) - kostet dann mit sicherheit auch richtig geld

ein anwalt für strafrecht sollte ggf davon überzeugt werden, auf "provision" zu arbeiten, dAmit er motiviert und zielorientiert an die sache rangeht
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.11.2010, 07:43
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AW: Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung

Danke hera für die Antwort!

Das sind einige Anregungen, wie man in diesem Szenario vorgehen könnte.

Die Legitimation bei der Auszahlung ist erfolgt, daher ist die Person bekannt.

Nur die Suche nach einem streitlustigen Anwalt, der sich schon Banken angelegt hat, bleibt noch aus. Wo fände man diesen?

Welche Probleme tauchten auf, wenn ein Anwalt mehrere hundert Kilometer vom Ort der Klage entfernt seine Kanzlei betreibt?

Danke für Ihre/Eure Mühe!

PotestasSaxonis
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  #4 (permalink)  
Alt 01.11.2010, 09:53
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AW: Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung

Zitat:
Zitat von PotestasSaxonis Beitrag anzeigen
Die Legitimation bei der Auszahlung ist erfolgt, daher ist die Person bekannt.
.. wenn es die verstorbene nicht persönlich bei der bank war, müßte ja wohl eine bankvollmacht vorliegen oder wieso bekommt eine fremde person geld von einem fremden konnto ?
hier ist die bank zu einer auskunft zu bewegen !

.. hat die person eine schenkungsurkunde ?
oder hat sie nach eigenen angaben im auftrag der verstorbenen geld abgehoben ?
dann haben die erben wohl ein anrecht darauf, wo das geld geblieben ist
(selbst eine schenkung ist anfechtbar)

Zitat:
Zitat von PotestasSaxonis Beitrag anzeigen
Nur die Suche nach einem streitlustigen Anwalt, der sich schon Banken angelegt hat, bleibt noch aus. Wo fände man diesen?
diese frage wird unbeantwortet bleiben
aber evtl hilft das www weiter, wenn man sucht zb nach "klage gegen bank gewonnen urteil anwalt" oä - und die spezialisierten anwälte kennen sich meist untereinander ....

Zitat:
Zitat von PotestasSaxonis Beitrag anzeigen
Welche Probleme tauchten auf, wenn ein Anwalt mehrere hundert Kilometer vom Ort der Klage entfernt seine Kanzlei betreibt?
PotestasSaxonis
.. die kommunikation ist etwas schwieriger - und es kommen fahrtkosten zu gericht hinzu, auf denen man möglicherweise auch sitzen bleibt (prozeßrisiko)
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  #5 (permalink)  
Alt 04.11.2010, 22:43
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AW: Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung

Danke hera,

eine Vollmacht lag nicht vor. Die Person musste sich aber ausweisen. Es handelte sich um ein Sparbuch, bei dem eine Unterschrift ausreichte.

Die Person behauptet, das Geld sei für Dienstleistungen an sie gezahlt worden.

Naja, die Erbin wird ihre Suche nach einem richtigen Anwalt wohl alleine fortsetzen müssen.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.11.2010, 06:52
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AW: Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung

Zitat:
Zitat von PotestasSaxonis Beitrag anzeigen
Die Person behauptet, das Geld sei für Dienstleistungen an sie gezahlt worden.
gibt es einen vertrag, wurden steuern und sozialabgaben bezahlt ?
der zoll kümmert sich um schwarzarbeiter ...
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  #7 (permalink)  
Alt 05.11.2010, 08:37
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AW: Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung

Zitat:
gibt es einen vertrag, wurden steuern und sozialabgaben bezahlt ?
der zoll kümmert sich um schwarzarbeiter ...
Das sind interessante Fragen, die möglicherweise auch schon die Staatsanwaltschaft in ihrem Ermittlungsverfahren gestellt hat. Diese Informationen entziehen sich der Erbin, könnten aber von einem guten Anwalt wieder aufs Tapet gebracht werden.(Eine Öffnung der Wohnung im Rahmen einer "Visitation", die durch den Richter oder Staatsanwalt angeordnet wurde, führte zu keinen Ergebnissen.)
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  #8 (permalink)  
Alt 05.11.2010, 08:51
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AW: Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung

Zitat:
Die Unterschrift auf dem betreffenden verfilmten Beleg zur Auszahlung weist eine enorme Diskrepanz zur Originalunterschrift des tatsächlichen, mittlerweile verstorbenen Kontoinhabers auf.
Zitat:
eine Vollmacht lag nicht vor. Die Person musste sich aber ausweisen. Es handelte sich um ein Sparbuch, bei dem eine Unterschrift ausreichte.
irgendwie ist das nicht schlüssig.
wieso ist die unterschrift des kontoinhaberbers auf dem auszahlungsbeleg und legitiermiert hat sich eine andere person ?

wenn ein dritter mit sparbuch abheben kann, sollte auch seine unterschrift auf dem auszahlungsbeleg sein ....

ist die auszahlung im sparbuch vermerkt ?
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  #9 (permalink)  
Alt 07.11.2010, 07:40
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AW: Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung

Zitat:
wenn ein dritter mit sparbuch abheben kann, sollte auch seine unterschrift auf dem auszahlungsbeleg sein
Auf der Kopie des verfilmten Belegs der Vorderseite einer "Überweisung/Zahlschein" von einem Sparbuch/Zertifikat steht der Name des "Begünstigten" sowie die mutmaßlich gefälschte Unterschrift. Eine Unterschrift des Begünstigten ist nicht darauf.


Zitat:
ist die auszahlung im sparbuch vermerkt ?
Ja.
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  #10 (permalink)  
Alt 07.11.2010, 11:22
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AW: Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung

Zitat:
Zitat von PotestasSaxonis Beitrag anzeigen
Auf der Kopie des verfilmten Belegs der Vorderseite einer "Überweisung/Zahlschein" von einem Sparbuch/Zertifikat steht der Name des "Begünstigten" sowie die mutmaßlich gefälschte Unterschrift. Eine Unterschrift des Begünstigten ist nicht darauf.
Ja.
ich würde mir die AGB der bank erklären lassen. am besten von der pressestelle oder dem datenschutzbeauftragten der bank. die kümmern sich dann in der regel um die angelegenheit und finden die richtigen ansprechpartner
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bankhaftung, bankrecht, begünstigung dritter, urkundenfälschung, zivilrecht

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