Dies ist eine Diskussion zu Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung innerhalb des Forums Bankrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung nehmen wir folgendes Exposé eines Drehbuches an: Einer Person wurde von einer Bank ein Betrag im Werte eines neuen Kleinwagens in bar ausgezahlt. Sie war nicht Kontoinhaber und verfügte über keine Vollmacht. Diese Figur stand in einem nachbarschaftlichen Verhältnis zum ans Bett gefesselten und geistig verwirrten Kontoinhaber und war Angestellte der Bank und arbeitete auch privat für den Direktor der Bank. Die Unterschrift auf dem betreffenden verfilmten Beleg zur Auszahlung weist eine enorme Diskrepanz zur Originalunterschrift des tatsächlichen, mittlerweile verstorbenen Kontoinhabers auf. Die Erbin erstattete daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die die Klage abwies, da die Unterschrift diejenige des verstorbenen Kontoinhabers wäre. Als Zeuge wurde die Bank benannt, die das Geld an ihre Angestellte auszahlte. Die Erbin möchte es nicht darauf beruhen lassen. Es fehlte außerdem weiteres Geld, insgesamt ein niedriger sechsstelliger Betrag, der über Jahre in homöopathischen Dosen in bar, nicht vom Kontoinhaber persönlich, abgehoben wurde. Die Erbin hat in Erfahrung gebracht, dass die Sache bis zum Jahresende verjährt sein könnte. Sie ist mit der Sache überfordert und weiß nicht einmal, ob zivil- oder strafrechtlich vorgegangen werden muss. Da sie einen Klüngel befürchtet, möchte sie nicht einfach einen Rechtsanwalt aus der betreffenden Stadt/Region engagieren, der möglicherweise in -persönlicher oder beruflicher - Beziehung zur Bank steht. Sie sucht vielmehr eine Person, die sich schon mit Klagen gegen Banken einen Namen gemacht hat. Wie fände sie in der Schlussszene des Plots eine solche? Es ist wie vernagelt! Ich komme in diesem Treatment einfach nicht weiter... Vielen Dank für Ihre/Eure Mühe! PotestasSaxonis |
| |||
| AW: Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung das ist natürlich eine verzwickte geschichte, wenn der kontoinhaber verstorben ist und der StA offensichtlich kein öffentliches intersse sieht mögliche ansatzpunkte können sein: wie hat sich der empfänger des hohen auszahlungsbetrages legitimiert ? (ab einem gewissen betrag muß eine legi vorgelegt werden) .. mal als erbe bei der bank anfragen --> an einer neutralen stelle, zb beim datenschutzbeauftragten der bank. es wäre auch ein privater strafantrag mögl - kostet geld (sta macht sowas bei öffentl interesse kostenlos) - hier könnte zu beweiszwecken ein gutachter herangezogen werden (vergleich unterschrift auf U-blatt und auszahlungsbeleg) - kostet dann mit sicherheit auch richtig geld ein anwalt für strafrecht sollte ggf davon überzeugt werden, auf "provision" zu arbeiten, dAmit er motiviert und zielorientiert an die sache rangeht
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
| |||
| AW: Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung Danke hera für die Antwort! Das sind einige Anregungen, wie man in diesem Szenario vorgehen könnte. Die Legitimation bei der Auszahlung ist erfolgt, daher ist die Person bekannt. Nur die Suche nach einem streitlustigen Anwalt, der sich schon Banken angelegt hat, bleibt noch aus. Wo fände man diesen? Welche Probleme tauchten auf, wenn ein Anwalt mehrere hundert Kilometer vom Ort der Klage entfernt seine Kanzlei betreibt? Danke für Ihre/Eure Mühe! PotestasSaxonis |
| |||
| AW: Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung Zitat:
hier ist die bank zu einer auskunft zu bewegen ! .. hat die person eine schenkungsurkunde ? oder hat sie nach eigenen angaben im auftrag der verstorbenen geld abgehoben ? dann haben die erben wohl ein anrecht darauf, wo das geld geblieben ist (selbst eine schenkung ist anfechtbar) Zitat:
aber evtl hilft das www weiter, wenn man sucht zb nach "klage gegen bank gewonnen urteil anwalt" oä - und die spezialisierten anwälte kennen sich meist untereinander .... .. die kommunikation ist etwas schwieriger - und es kommen fahrtkosten zu gericht hinzu, auf denen man möglicherweise auch sitzen bleibt (prozeßrisiko)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
| |||
| AW: Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung Danke hera, eine Vollmacht lag nicht vor. Die Person musste sich aber ausweisen. Es handelte sich um ein Sparbuch, bei dem eine Unterschrift ausreichte. Die Person behauptet, das Geld sei für Dienstleistungen an sie gezahlt worden. Naja, die Erbin wird ihre Suche nach einem richtigen Anwalt wohl alleine fortsetzen müssen. |
| |||
| AW: Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung Zitat:
der zoll kümmert sich um schwarzarbeiter ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
| |||
| AW: Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung Zitat:
|
| |||
| AW: Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung Zitat:
Zitat:
wieso ist die unterschrift des kontoinhaberbers auf dem auszahlungsbeleg und legitiermiert hat sich eine andere person ? wenn ein dritter mit sparbuch abheben kann, sollte auch seine unterschrift auf dem auszahlungsbeleg sein .... ![]() ![]() ist die auszahlung im sparbuch vermerkt ?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
| |||
| AW: Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Gefälschte Unterschrift bei Barauszahlung Zitat:
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| bankhaftung, bankrecht, begünstigung dritter, urkundenfälschung, zivilrecht |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Unterschrift gesetzt, Datum der Unterschrift des Arbeitgebers falsch! Arglistige T... | Bürgerliches Recht allgemein | 10.04.2010 16:46 |
| Urlaubsabgeltung = Barauszahlung? | Arbeitsrecht | 27.03.2009 07:49 |
| gefälschte Unterschrift | Kaufrecht / Leasingrecht | 12.05.2007 14:27 |
| Barauszahlung mit falscher Unterschrift | Bankrecht | 14.07.2006 14:49 |
| Barauszahlung von Incentives? | Steuerrecht | 13.08.2005 09:22 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios