Dies ist eine Diskussion zu Gebühr steigt um 100% innerhalb des Forums Bankrecht
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| Gebühr steigt um 100% A ist seit 30 Jahren Mieterin eines Schrankfaches bei einer Bank. sie zahlte dafür 40,- € Miete im Jahr. 2010 wurden 80,-€ abgebucht. Dann folgte eine Entschuldigung der Bank mit einer Gutschrift über 40,-€. So weit so gut. Im Februar 2011 wurden wieder 80,-€ Jahresmiete abgebucht. Auf Nachfrage teilt die Bank mit dass die Mieterin im März 2010 schriftlich über die Erhöhung der Schrankgebühr von 40,- auf 80,- € unterrichtet worden sei. An diese Mitteilung kann sich A beim besten Willen nicht erinnern. Fragen: 1. Kann wirksam einer Gebührenerhöhung im März 2011 widersprochen werden? 2. Und/oder ist eine Erhöhung um 100% auf die selbe Dienstleistung überhaupt rechtlich in Ordnung? Ist das nicht Sittenwidrig? Über Antworten freut sich karlito |
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| AW: Gebühr steigt um 100% Die Antworten müssten sich eigentlich aus dem Vertrag über die Anmietung des Schließfachs ergeben. |
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| AW: Gebühr steigt um 100% Hallo Mucki, vielen Dank. Im Mietvertrag steht: (...) der Vermieter ist berechtigt die Miete nach seinem billigen Ermessen zu ändern (§315 BGB). Die Änderung wird dem Mieter mitgeteilt(...). Die Bank behauptet vor einem Jahr die Mieterhöhung mitgeteilt zu haben. So eine Nachricht ist nie angekommen. Zum Anderen sind schon im Vorjahr 80,-€ abgebucht worden. Nach 14 Tagen aber wurden 40,-€ mit einer Entschuldigung gutgeschrieben. Sind 100% Aufschlag nicht unbillig? Und was heißt das? Der Vermieter jedenfalls leistet nicht mehr als vorher. Für mich ist ein solches Verhalten sittenwiderig (§138 BGB). was meint Ihr? karlito |
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| AW: Gebühr steigt um 100% Zitat:
ob die Preiserhöhung in deinem Beispiel unbillig ist oder nicht, müsste im schlimmsten Fall ein Richter klären. A sollte sich von ihrer Bank die Gründe erklären lassen, die zu diesem hohen Preisanstieg geführt haben. Interessant wäre auch noch ein Vergleich zu anderen Banken, sprich, wie viel mehr oder weniger kostet ein Schließfach bei der Konkurrenz? |
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