Dies ist eine Diskussion zu Frage zum Inhalt einer Zwangssicherungshypothek innerhalb des Forums Bankrecht
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| Frage zum Inhalt einer Zwangssicherungshypothek darf denn der Inhalt einer Zwangssicherungshypothek überhaupt eine Forderung aus einer Vollstreckbaren Grundschuldurkunde mit einer Formulierung wie "xx Euro nebst 15 % Zinsen jährlich seit xx.xx.1992 aus xx EUR; aufgrund der vollstreckbaren Urkunde vom xx.xx.1992 (UR xxxx/1992-F Notar x y) eingetragen xx.xx.2006" zum Inhalt haben und wie ist das dann wirksam? Eine Grundschuldurkunde ist doch für sich selbst genommen nur ein (unklares) abstraktes Schuldversprechen welches bei Vorliegen einer Sicherungsgrundschuld einen Maximal-Rahmen für eine mögliche Vollstreckung bildet und keine konkrete Geldforderung die grundsätzlich die Grundanforderung einer Hypothek ist? Aus der o.g. Formulierung kann niemand erkennen wieviel Geld er für die Ablösung dieser Zwangssicherungshypotek bezahlen muss? Gruß Jürgen |
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| AW: Frage zum Inhalt einer Zwangssicherungshypothek Hallo Jürgen, vielleicht könnten Sie Ihr Anliegen noch mal etwas geordneter widergeben? So ganz habe ich das Problem nicht verstanden. Generell ist eine Zwangs(sicheurungs)hypothek eine Maßnahme zur Zwangsvollstreckung. Dem Gläubiger dient sie erstmal nur als Sicherungsmittel. Durch die bloße Eintragung ins Grundbuch erhält er aber noch kein Geld von dem Schuldner. Allerdings wird durch die Eintragung verhindert, dass der Schuldner das Grundstück veräußert und der Gläubiger dabei leer ausgeht. |
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