Dies ist eine Diskussion zu Forderungen aus einem Kreditkartenvertrag innerhalb des Forums Bankrecht
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| Forderungen aus einem Kreditkartenvertrag ich habe mich heute angemeldet, da ich als Referendar über die Feiertage eine Akte bearbeite, an der ich ein wenig verzweifel. Die Klägerin ist eine Bank in Luxemburg, ich nenne Sie mal A.- Bank, die gebührenfreie Kreditkarten ausgibt. In Ihren AGB beschreibt Sie ihre Leistung wie folgt: Die A Bank vergibt und verwaltet weltweit einsetzbare Kreditkarten im Wege eines revolovierenden Kredits... Weiterhin ist von Krediteinräumung und Zins die Rede. Nicht in den AGB, sondern auf dem Antrag ist von Teilzahlungen und einem eff. Jahreszins von 19,94 % die Rede. Nach all diesem, bin ich der Meinung, dass die Parteien einen Darlehensvertrag in Form eines revolvierenden Kredits / Krediteröffnungsvertrag (?) geschlossen haben, sich also der Rückzahlungsanspruch (der Vertrag wurde mittlerweile auch gekündigt) aus § 488 ergibt. Allgemein ist es aber wohl so, dass sich der Anspruch bei Kreditkartenverträgen wohl aus 675, 670 ergibt, da es sich nach allgMw um entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag handelt. Ich denke aber, dass der Fall hier ein wenig anders liegt, als bei "üblichen" Kreditkarten. Für ein Darlehensvertrag spricht, dass die Klägerpartei einen Beschluss eines OlG zwecks PKH Antrags zu einem ähnlichen Fall geschickt hat, und das OlG auch von $ 488 ausgeht. Mein Ausbilder hingegen hat die Parteien VORHER auf eine wichtige Entscheidung NJW 1994, 1583 hingewiesen, in der der BGH von einem Geschäftsbesorgungsvertrag ausgeht. Auch wenn man so die Kommentare durchliest, kommt man eher zu einem Geschäftsbesorgungsvertrag, allerdings erfasst er wohl eher die, wie gesagt, "üblichen" Kreditkartenverträge. Ich weiss nicht mehr weiter.... Ansonsten könnte ich das Urtel nun so runterschreiben, es soll aber gut werden und ich würde vor Silvester gerne fertig werden, von daher bitte ich um Hilfe, vielen Dank im Voraus.... |
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