Dies ist eine Diskussion zu Fehlerhafte Überweisung innerhalb des Forums Bankrecht
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![]() (sorry fürs falsche Posting, hoffe es passt nu )Nun mal zum Problem. Person B bezieht Harz4 und bekommt Ihre Miete am ersten des Monats ausbezahlt. Da Sie eine Kontopfändung hat, macht Sie ihre Überweisungen vom Konto von Person A Nun hat sie bei der Mietzahlung von November einen Zahlendreher in der Konto-Nummer, der Person B aber erst im Dezember (nach Mahnung vom Vermieter) aufgefallen ist. Person A geht natürlich zur Bank und möchte das Geld zurückfordern lassen. Trifft dann folgende Aussage zu ? Da Person A das Geld selbst überwiesen habe, können Sie das Geld nicht zurückrufen und es wäre somit wohl weg. Meine Frage dazu. ist das so ? Gruss Diskus3 Geändert von Diskus3 (07.01.2008 um 01:43 Uhr). |
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| AW: Fehlerhafte Überweisung ...hier entspricht der Beitrag ebenso formal nicht den Forenregeln, welche vor Erstellung deutlich lesbar waren und sind! Lg.
__________________ ... Na ja, Dekubitus, Mangelernährung .. OK! ..Aber dafür haben wir eine sehr gepflegte Außenanlagen! (Pflegeheim Abendrot - Gesamtnote: sehr gut) . Wer meinen Beitrag positiv bewertet kommt in den Himmel, wer..... |
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| AW: Fehlerhafte Überweisung Dass das Geld somit wohl weg ist, stimmt nicht wirklich. Wenn der Zahlungsempfänger eindeutig nicht der eigentlich gemeinte ist und das Geld somit nicht für diesen bestimmt, dann ist zunächt einmal dieser falsche Empfänger in der Pflicht, das Geld zurück zu zahlen. Logischerweise. Für gewöhnlich läuft das dann über die Banken, denn nur die haben ja die Kontaktinfos. Dass eine Rückbuchung NICHT LEDIGLICH auf Wunsch des Zahlenden veranlasst werden kann, obwohl das Geld bereits auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde - auch wenn dies der falsche ist - trifft so wohl zu. Denn eine Kündigung und somit frühzeitige Stornierung des Überweisungsvertrages ist nicht mehr möglich, da dieser bereits erfüllt ist. Ein nachträglicher "Rücktritt" ist hier nicht möglich. Der Grund ist, so hart er klingt, der hier von Ihnen schon angeführte. Sie selbst haben veranlasst, dass von Ihrem Konto Geld abgehoben wird und dem Empfänger gutgeschrieben wird und behaupten nun, dass Sie das doch nicht so wollten. Ansonsten könnte ja auch jeder erst Geld wohin überweisen, anschließend behaupten, es sei ein Fehler gewesen und dieses dann zurückfordern, obwohl er die Ware z.B. bereits erhalten hat. Dann könnte ja jeder, der was auf Ihr Konto einzahlt, später auch teilweise mal eben drüber verfügen. Anders bei einer Lastschrift, die ja wiederrum jeder von Ihrem Konto abbuchen kann, weil die Bank zwar den Nachweis der Ermächtigung voraussetzt und auch verlangen KANN, aber dies kaum mal tut, weil´s in der Praxis nicht wirklich immer möglich ist, da zu aufwendig. Damit man den Kunden vor unrechtmäßigen Verfügungen über sein eigenes Geld schützt, kann dieser hier der Abbuchung widersprechen. Wenn man genau drüber nachdenkt, fällt einem auf, dass dieses gern genutzte Recht im Grunde lediglich den umgekehrten Fall zu dem hier genannten mit der Überweisung darstellt. Dann wird das schon klarer. Aber mal was anderes: Die Bank muss die Daten der Überweisung prüfen. Los geht es bei der Prüfziffer (letzte Zahl der Kontonummer), welche ja passen muss, was aber mit etwas Glück auch nach einem Zahlendreher der Fall ist. Dann kommt aber die Empfängerbank, welche prüft, ob der Empfängername auch zu der angegebenen Kontonummer und BLZ passt. Hier muss mich wundern, dass Sie wohl den Namen des Vermieters angegeben haben und es ja doch schon ein sehr großer Zufall wäre, wenn der falsche Empfänger genau so heißt. Heißt Ihr Vermieter nun bspw. Hans Müller und Sie haben auf dem Überweisungsträger nur "Müller" stehen, dann könnte es tatsächlich sein, dass Sie auch noch das Pech hatten, dass der falsche Empfänger Müller hieß... Egal wie ist ja auf dem Überweisungsträger der Zweck angegeben und somit eindeutig nachweisbar, dass der Empfänger keinen Anspruch auf das Geld hat - Somit ist er zur Herausgabe verpflichtet. Aber in diesem Fall sehe ich das so: Wenn die Bank des Empängers hier den Fehler gemacht hat, das Geld trotz nicht wirklich stimmiger Daten (Name etc.) gutzuschreiben, ohne zu prüfen (was hier wohl am wahrscheinlichsten scheint), dann wird es in diesem Fall aber so sein, dass eine Rückbuchung auf Verlangen Ihrer Bank erfolgt, weil ganz offensichtlich ein Fehler gemacht wurde und der von Ihnen erteilte Überweisungsvertrag ja nicht so ausgeführt wurde, wie er auch mit den falschen Angaben sollte, denn eigentlich war eine Ausführung dann ja überhaupt nicht möglich. Somit wäre die Empfängerbank, die maßgeblich am Überweisungsvertrag beteiligt ist, ihren aus dem Vertrag hervorgehenden Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen. Egal wie, war die Aussage des Bankangestellten Laienhaft, wenn er sie lediglich so, wie von Ihnen beschriben getroffen hat. |
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| AW: Fehlerhafte Überweisung Hallo Zitat:
Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Fehlerhafte Überweisung hallo Pro erst mal Danke für deine Antwort und die Antwort von Donaldduck2001. dein Tipp ist ok wenn man Arbeit hat, bei Harz4 siehts aber so aus das man diesen Pfändungsfreibetrag NICHT bewilligt bekommt aus folgenden Gründen. Harz 4 ist zur Lebenssicherung gedacht und kann innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden. Dieser Betrag ist ohnehin nicht pfändbar. Das Problem ist ja auch nicht die Pfändung alleine, selbst mit Pfändungsfreibetrag werden von der Bank keinerlei Überweisungen usw getätigt. Das konto dient nur noch als "Depot" um Gelder einzuzahlen bzw abzuholen etwas anderes lässt die Bank nicht zu. Somit kann man nur noch Barüberweisungen ausführen und die kosten richtig Geld. gruß Diskus Übrigends wurde Person A das Geld nach 1,5 Monaten wieder gutgeschrieben |
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| AW: Fehlerhafte Überweisung Zitat:
Gruß Pro |
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| So kenne ich das jetzt auch nicht. Ich arbeite schon seit 3 Jahren nicht mehr bei der Bank und hab mich auch nie mit Pfändungen beschäftigt, aber ich weiß, dass es ein enormer Aufwand für die Bank ist, auf das Konto zu achten, weil man eben dauernd aufpassen muss, was der Kunde wie verfügt. Elektronisch ist das nicht alles zu machen. Und soweit ich weiß, konnten unsere Kunden natürlich überweisen im Rahmen Ihrer noch eigenen Beträge, wenn auch drauf geachtet wurde, was wo hingeht. Das Recht auf ein Konto für jedermann gibt´s ja eben, weil viele Arbeitgeber Gehälter nur überweisen und man eben auch manchmal selbst was überweisen muss. Dafür dann eine teure Barüberweisung tätigen zu müssen ist m.E. Abzockerei. Und bringen tut das auch nix, außer mehr Arbeit und Geld für die Bank |
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