Dies ist eine Diskussion zu Fehlabbuchungen durch falsche Infos des Finanzberaters innerhalb des Forums Bankrecht
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| Fehlabbuchungen durch falsche Infos des Finanzberaters Da sie ihm vertraute (er war ja ein guter Bekannter) hat sie sich nicht das Kleingedruckte durchgelesen und einen Vertrag zum monatlichen Sparen auf Edelmetalle unterschrieben. Einige Wochen später wurden 2880 Euro als Kontoeröffnungsgebühr abgebucht, was nie besprochen wurde, aber durch Nachlesen in den Vertragsvereinbarungen bestätigt wurde. Auf Nachfragen beim Finanzberater hieß es, dass aus Versehen der falsche Vertrag zum Unterschreiben hingelegt wurde und alles auf einen anderen Vertrag mit besseren Konditionen (ohne Kontoeröffnungsgebühr) umgestellt wird und das abgebuchte Geld zurücküberwiesen wird. Dann folgten regelmäßig sms, dass das Geld bald überwiesen wird, aber es geschah nie. Irgendwann gab es angeblich eine e-mail von der Metallfirma, die bestätigte, dass das Geld zurücküberwiesen wird. Diese e-mail sollte an Person A wetergeleitet werde, aber auch das geschah nie. Bei persönlichen Gesprächen mit dem Finanzberater hieß es auch immer, es würde schriftlich vorliegen und das Geld wird bald zurücküberwiesen (der Vater von Person A war Zeuge des Gesprächs). Aber man sah nie diese angebliche e-mail und das Geld war nach 2 Monaten immer noch nicht da. Wie ist hier die Sachlage? Person A war natürlich selber schuld, dass sie sich nicht vorher die Vertragsbedingungen durchgelesen hatte, allerdings existieren SMS in denen steht, dass das Geld zurücküberwiesen wird, außerdem war der Vater Zeuge bei den persönlichen Gesprächen. |
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| AW: Fehlabbuchungen durch falsche Infos des Finanzberaters Wie heißt es so schön - Geld verleiht man nicht an Freunde. Hast Du denn schon einen neuen Vertrag gemacht, wenn nein warum nicht ? Wenn kein neuer Vertrag gemacht wird, ist die Saatsanwaltschaft der richte Ansprechpartner. Wie Du ja auch einräumst stehen Deine Changen nicht besonders gut. |
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| AW: Fehlabbuchungen durch falsche Infos des Finanzberaters .. wie sieht es mit einem beratungsprotokol aus ??? http://www.vz-nrw.de/UNIQ12782565511...nk659091A.html
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Fehlabbuchungen durch falsche Infos des Finanzberaters Beratungsprotokol muss nicht rein, wie hoch die Abschlusskosten sind. Das gehört beim Antrag in die Antragsunterlagen. Ist dort gut leserlich auszuweisen. In dem Fallbeispiel sehe ich auch eine Falschberatung vlt absichtliche Täuschung. Nicht weil die Kosten anfallen, je nach Laufzeit und Beitrag... Abschlosskosten variiren um zu erkennen ob dies richtig ist, muss man die Beitragssumme wissen - vorher kann man dazu nichts sagen Diese Kosten sind aufzudecken, nur das ein Berater sagt das dies nicht die Unterlagen für den Vertrag sind... Ich würde dem fiktiv fragenden, eine beschwerde beim fiktiven Bafin vorschlagen.
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Fehlabbuchungen durch falsche Infos des Finanzberaters Zitat:
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| AW: Fehlabbuchungen durch falsche Infos des Finanzberaters Das wäre eine Option
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Fehlabbuchungen durch falsche Infos des Finanzberaters |
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| AW: Fehlabbuchungen durch falsche Infos des Finanzberaters wieso strafverfolgung ??? --> schadenersatzklage (würde sich evtl mal jemand die mühe machen, meinen o. angegebenen link zu lesen) : ..."Das Gesetz soll Privatanleger besser vor Falschberatung schützen. So müssen Anlageberater nun jedes Beratungsgespräch zu Wertpapieren mit einem Protokoll dokumentieren und ihren Kunden das Protokoll vor einem Geschäftsabschluss aushändigen. Das soll es Anlegern ermöglichen zu kontrollieren, ob das Beratungsgespräch korrekt wiedergegeben wurde. Auch in einer Auseinandersetzung zwischen Anlegern und Banken wegen fehlerhafter Beratung soll das Protokoll die Verbraucher unterstützen. Sie sollen sich vor Gericht darauf berufen können. So ist denkbar, dass aus einem Protokoll hervorgeht, dass ein Verbraucher eine risikolose Anlageform gewünscht hat. Hat die Bank dennoch eine riskante Wertpapieranlage empfohlen, muss sie beweisen, dass sie trotz dieses offensichtlichen Widerspruches korrekt beraten hat. Darüber hinaus wurde durch das Gesetz auch die Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung verlängert: Anleger haben nun zehn Jahre Zeit, vor Gericht Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen. Vor der Neuregelung betrug die Frist nur drei Jahre. " allerdings muß der kläger in vorkasse treten - ich würde hier raten, mal einen RA zu raten zu ziehen
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Fehlabbuchungen durch falsche Infos des Finanzberaters Zitat: So wie ich Deinen Beitrag verstehe, ist Dein "Bekannter" nicht besonders Vermögend so das man davon ausgehen muss, dass von dem Bekannten kein Geld zu holen ist. Wenn dies so ist, steht zu befürchten das Du zusätzlich zu dem bereits verlorenen Geld weiteres Geld - wir reden von > 1.000 € - dem verlorenen Geld hinterherwirfst. Sollte wovon auszugehen ist die Staatsanwaltschaft feststellen das Du betrogen worden bist, wird automatisch die Rede auf Wiedergutmachung des Schadens kommen. Ich könnte mir vorstellen das man, gegen monatliche Zahlungen an Dich das Strafmaß entsprechend der Einsicht des Täters und dem Versuch der Wiedergutmachung dann sehr nach unten hin anpasst. Ich kann Dir nur dringend dazu Raten. Wenn Du wie "hera" vorschlägt direkt Klage einreichst, kann es passieren selbst wenn Du vor Gericht gewinnst, dieser in Berufung geht Du wieder gewinnst er nichts zahlen kann und Du Deinen Anwalt und alle Gerichtskosten bezahlen musst. Diese Kosten können höher sein als Dein bereits verlorenes Geld. Klagen kannst Du übrigens wie mein Vorredner richtig schreibt noch fast 10 Jahre lang. Wenn die Staatsanwaltschaft dann die Vorarbeit geleistet hat, um so besser und einfacher wird die Klage, lass Deinen Anwalt dann Akteneinsicht nehmen. |
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| AW: Fehlabbuchungen durch falsche Infos des Finanzberaters @dachsi: wieviele strafanzeigen hast du schon getätigt ? wieviele davon wurden wegen fehlendem öffentl. interesse eingestellt ? wie lange dauert im normalfall so ein verfahren strafanzeige sind m.W. bis 3 monate nach beaknnwerden der straftat anzuzeigen - und es geht im allgem. um strafe ....
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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