Dies ist eine Diskussion zu Fahrlässigkeit bei Online-Banking-Betrugsfällen innerhalb des Forums Bankrecht
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| ... der Umstand dass mittlerweile beim Online-Banking täuschend echt aussehende Eingabe-Masken im Internet auftauchen ist erschreckend. Für mich rückt in Folge dessen wieder die Frage in den Mittelpunkt, ab wann man hier bei entsprechendem Betrugsschaden von einfacher Fahrlässigkeit seitens des Bankkunden ausgehen kann. Nach meiner Auffassung muss man schon einiges Wissen heut zu Tage haben um ein echtes von einem gefälschten Internetportal zu unterscheiden. Wonach richtet sich dass: gibt es denn mittlerweile bei allen Banken entsprechende Spezialklauseln in den AGBs ?! |
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| AW: Fahrlässigkeit bei Online-Banking-Betrugsfällen Zitat:
http://www.postbank.de/-snm-01843046...36D802027.b122
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Fahrlässigkeit bei Online-Banking-Betrugsfällen Zitat:
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Fahrlässigkeit bei Online-Banking-Betrugsfällen Zitat:
wenn man sich mit dem thema tan-generierung per gerät schon aktiv auseinandergesetzt hat, weiß man bei so einer sammelabfrage dann mit sicherheit, dass man auf der falschen seite gelandet ist die poba preist das verfahren wie folgt an: "Das Verfahren bietet zusätzliche Sicherheit durch die Zwei-Wege-Absicherung (Kanaltrennung), die auch Experten als wichtiges Sicherheitskriterium im Online-Banking empfehlen. Bei ihr nutzt der Kunde, wie bei der mobileTAN, zwei voneinander getrennte Geräte. Die Eingabe der Bankdaten erfolgt am Computer, die Anzeige der Daten am TAN-Generator. Betrüger haben somit keine Chance gleichzeitig beide Geräte für ihre Zwecke zu manipulieren. Außerdem ist die so erzeugte TAN nur kurze Zeit und für die aktuelle Transaktion gültig. Der TAN-Generator macht, genau wie die mobileTAN, einen Missbrauch im Online-Banking außerdem für den Kunden sichtbar. Er kann sofort prüfen, ob die übertragenen Daten auf dem TAN-Generator mit den Daten auf seiner Rechnung übereinstimmen. Stellt er Abweichungen fest, liegt der Verdacht auf einen infizierten Computer durch eine Schadsoftware (Trojaner) nahe. Der Kunde sollte in diesem Fall den Vorgang sofort abbrechen, die Postbank informieren und seinen Rechner mittels eines Antivirenprogramms auf Schadprogramme prüfen" siehe http://www.postbank.de/-snm-01843048...=1286554593870 es gibt wohl auch weitere verfahren: http://www2-fs.informatik.uni-tuebin...orchert/Troja/ weiterhin denke ich, dass inzwischen generell auch alle seriösen bank-seiten an dem sicherheitssymbol und der verfärbung der url-zeile im browser erkennbar sind.
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Fahrlässigkeit bei Online-Banking-Betrugsfällen Hmmm... Marketing-Gewäsch der Banken... Bei denen wird ja sogar das Bezahlen per EC-Karte und PIN als "sicher" bezeichnet. Nachdem mir meine Bank letztens das "Verified by VISA" Verfahren als "sicheres Bezahlungssystem" verkaufen wollte, brauchte es 8 E-Mails von mir bis diese schließlich kleinlaut eingestand dass es sich bei diesem System in der Tat nicht um eine zusätzliche Sicherheit für den Kunden handelt. Auch bei diesem TAN-Generator kann ich momentan nicht erkennen, welche Sicherheit er gegen "man-in-the-middle" Angriffe bieten soll. Die unseriösen Seitenbetreiber werden auf diese technische Neuerung also entsprechend reagieren... Bloß dumm wenn auch bei der unseriösen Seite diese "Sicherheits"symbole verwendet werden...
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Fahrlässigkeit bei Online-Banking-Betrugsfällen bist du dir sicher ?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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