Dies ist eine Diskussion zu Entgelt für Pfändungsaussetzung von der Bank innerhalb des Forums Bankrecht
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| angenommen, ein Student versäumt eine Zahlung an das Finanzamt. Sein Konto mit ausreichender Deckung wird mit 400 EUR gepfändet. Das Problem wird mit dem Finanzamt sofort geklärt, und die Pfändung wird aufgehoben. Die Bank überweist den Pfändungsbetrag zurück und erhebt eine Gebühr von 50 EUR. Abbuchung unter dem Verwendungszweck "Entgelt Pfändungsaussetzung". Habe mich letztens durch das Internet gelesen und in anderen Fällen gelesen, dass eine Gebühr für Pfändungen unzulässig sei, egal wie hoch der verbundene Aufwand für die Bank war. Aus Wikipedia: "Bei Kontopfändungen dürfen die Kreditinstitute trotz des hohen Arbeitsaufwandes keine Gebühren erheben, da es sich um die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht handelt und keine besondere Dienstleistung erbracht wird. Das gilt sowohl für die Bearbeitung als auch die Überwachung von Pfändungsmaßnahmen." Daher meine Frage: Was ist ein Entgelt für Pfädnungsaussetzung und ist diese Rechtmäßig bzw. angemessen in der Höhe? Andere Frage: Kann eine Bank ein Konto auflösen bzw. einen Kunden kündigen, nachdem ihm der Kunde einfach nicht "Passt"? (Genug Geld sei auf dem Konto vorhanden.) Vielen Dank und beste Grüße, Burak |
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| aussetzung, bank, entgelt, pfändung |
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