Dies ist eine Diskussion zu Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt innerhalb des Forums Bankrecht
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| Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt Es ist ja bekannt, das man für sein Konto eine Vollmacht an andere vergeben kann. Wie wäre die Rechtslage, wenn man ein Konto eröffnet, es durch eine Vollmacht aber von einem anderen genutzt wird? Also dort kommt das Gehalt etc. von der bevollmächtigten Person drauf. Würde der, der das Konto eröffnet hat, dort Schwierigkeiten mit dem Finanzamt oder sonst wem bekommen? In dem Beispiel, geht man davon aus das die Bevollmächtigte Person kein eigenes Konto haben darf, wegen einer Kontopfändung, die allerdings durch eine abgeschlossene Privatinsolvenz hinfällig wäre, aber noch nicht aus der Schufa ausgetragen werden kann, weil nirgends mehr Unterlagen davon existieren. |
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| AW: Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt Zitat:
Das Konto wird von der Bank wegen nicht vertragsgemäßer Nutzung gekündigt werden (es sei denn, es handelt sich um Lebensgefährten etc), denn man kann kein Konto eröffnen, um es einem anderen zur Nutzung zu überlassen, ohne dass die Bank damit einverstanden ist. Dem Finanzamt ist das wurscht, solange alles sauber bleibt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt |
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| AW: Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt Gegen die Pfändung könnte man vorgehen. Und was heißt hier "keine Unterlagen"? Übrigens: wenn ein Gläubiger "keine Unterlagen" hat, hat er auch keinen Schuldtitel, und dann ists mit Pfändung eh Sense. Um ehrlich zu sein ist das schon arg merkwürdig. Es macht den Eindruck, als wüsste der Schuldner von Dingen, die an der PI vorbeigelaufen wären, und wollte sich davor schützen. Diesen Eindruck erweckt man auch bei der Bank, und das ist gar nicht günstig.
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| AW: Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt Vom Hintergrund einmal abgesehen ist das ganze rechtlich auch nicht so ganz einfach: 1) Ein Bevollmächtigter eines Bankkontos kann sich auf dieses Konto kein Geld auf seinen Namen überweisen lassen. Der Grund: der Bevollmächtigte ist nicht der wirtschaftlich Berechtigte aus dem Konto, das ist der Kontoinhaber. Geldeingänge, die nicht auf den wirtschaftlich Berechtigten lauten, können/dürfen also nicht verbucht werden. 2) Ausweg: für den Bevollmächtigten wird ein Unterkonto eröffnet, das auf ihn als wirtschaftlich Berechtigten lautet. Dann wäre auf diesem Konto eine Gutschrift möglich. Allerdings würde dieses Konto auch dem Bundesamt für Finanzen gemeldet werden müssen (mit der vom Kontoinhaber abweichenden wirtschaftlichen Berechtigung). Inwieweit dadurch die Möglichkeit / Wahrscheinlichkeit besteht, dass Dritte Kenntnis von dieser Gestaltung erfahren, sei dahingestellt. Und natürlich muss die Bank das mitmachen, verpflichtet ist sie dazu nicht.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt Das Geldwäschegesetz ist hier zu beachten. Demnach muss die Bank erfragen, ob der Kontoinhaber in eigener oder fremder Sache handelt. Dies betrifft zwar vornehmlich die Kontoführungsgebühren, aber immerhin. Zitat:
Im übrigen kann man sich mal bzgl. eines P-Kontos schlau machen. |
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| AW: Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt Exakt das ist die Thematik mit dem wirtschaftlich Begünstigten. Da geht es nicht um Kontoführungsgebühren, sondern um die Ermittlung/die Feststellung wem letztendlich die über das Konto laufenden Beträge zuzurechnen sind. Gibt der Kontoinhaber den Bevollmächtigten als den wirtschaftlich Begünstigten an, so sind alle Vermögenswerte diesem zuzuordnen. Damit wäre der Kontoinhaber sein Geld los.....
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt Zitat:
A eröffnet ein Konto nur für B. Er hätte dann nur noch das Problem, dass er (vermutlich neben seinem eigentlich eigenen Konto) ein zweites Konto unterhält, dessen Kosten ihm nicht zugerechnet werden können. Also eher eine Kleinigkeit, die maximal dann eine praktische Bedeutung bekäme, wenn A die Kosten der Kontoführung von der Lohnsteuer absetzen wollte. Umständlich wird es doch eher für B. |
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| AW: Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt Zitat:
Zitat:
- Kontoinhaber Max Müller - Bevollmächtigter Horst Schulze Jetzt soll auf diesem Konto Geld zugunsten Horst Schulze eingehen - das darf die Bank nicht buchen, da wirtschaftlich Begünstigter aus dem Konto Max Müller ist und damit Geldempfänger und wirtschaftlich Begünstigter nicht identisch sind ( Grundlage hierfür Geldwäschegesetz). Würde Max Müller angegeben, er handle für fremde Rechnung und der wirtschaftlich Begünstigte sei Horst Schulze, dann wäre eine Gutschrift möglich, allerdings würden dann alle Kontobewegungen und Vermögenswerte wirtschaftlich auch Horst Schulze zugeordnet (das meinte ich mit salopp "Geld los").
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt Wir reden aneinander vorbei. Zitat:
Vielmehr muss Schulze darauf achten, dass ihm sein Geld auch zugerechnet wird, wenn es auf dem Konto von Müller eingeht. Daher ist es in seinem Sinne, dass die Berechtigung der Bank mitgeteilt wird. Aber die Frage war ja aus Sicht von Müller gestellt: "Würde der, der das Konto eröffnet hat, dort Schwierigkeiten mit dem Finanzamt oder sonst wem bekommen?" Zitat:
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