Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt

Dies ist eine Diskussion zu Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt innerhalb des Forums Bankrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 10:10
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt

Hallo!

Es ist ja bekannt, das man für sein Konto eine Vollmacht an andere vergeben kann.

Wie wäre die Rechtslage, wenn man ein Konto eröffnet, es durch eine Vollmacht aber von einem anderen genutzt wird? Also dort kommt das Gehalt etc. von der bevollmächtigten Person drauf.

Würde der, der das Konto eröffnet hat, dort Schwierigkeiten mit dem Finanzamt oder sonst wem bekommen?

In dem Beispiel, geht man davon aus das die Bevollmächtigte Person kein eigenes Konto haben darf, wegen einer Kontopfändung, die allerdings durch eine abgeschlossene Privatinsolvenz hinfällig wäre, aber noch nicht aus der Schufa ausgetragen werden kann, weil nirgends mehr Unterlagen davon existieren.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 10:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt

Zitat:
Zitat von Steppi87 Beitrag anzeigen
In dem Beispiel, geht man davon aus das die Bevollmächtigte Person kein eigenes Konto haben darf, wegen einer Kontopfändung, die allerdings durch eine abgeschlossene Privatinsolvenz hinfällig wäre, aber noch nicht aus der Schufa ausgetragen werden kann, weil nirgends mehr Unterlagen davon existieren.
Das kann man der Bank doch auch erklären. Über die Privatinsolvenz liegen ja Unterlagen vor.

Das Konto wird von der Bank wegen nicht vertragsgemäßer Nutzung gekündigt werden (es sei denn, es handelt sich um Lebensgefährten etc), denn man kann kein Konto eröffnen, um es einem anderen zur Nutzung zu überlassen, ohne dass die Bank damit einverstanden ist.

Dem Finanzamt ist das wurscht, solange alles sauber bleibt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 10:27
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Steppi87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt

Stimmt, allerdings hat die Person, die ein Konto benötigt, angst, das ihr Gehalt gepfändet wird, da dieser Eintrag noch in der Schufa vorhanden ist und nicht ohne weiteres gelöscht werden kann, da auch das Gericht und der Gläubiger keinerlei Unterlagen mehr hat.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 10:47
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt

Gegen die Pfändung könnte man vorgehen. Und was heißt hier "keine Unterlagen"? Übrigens: wenn ein Gläubiger "keine Unterlagen" hat, hat er auch keinen Schuldtitel, und dann ists mit Pfändung eh Sense.

Um ehrlich zu sein ist das schon arg merkwürdig. Es macht den Eindruck, als wüsste der Schuldner von Dingen, die an der PI vorbeigelaufen wären, und wollte sich davor schützen. Diesen Eindruck erweckt man auch bei der Bank, und das ist gar nicht günstig.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 11:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Ort: München
Alter: 57
Beiträge: 1.635
99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)  
AW: Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt

Vom Hintergrund einmal abgesehen ist das ganze rechtlich auch nicht so ganz einfach:

1) Ein Bevollmächtigter eines Bankkontos kann sich auf dieses Konto kein Geld auf seinen Namen überweisen lassen. Der Grund: der Bevollmächtigte ist nicht der wirtschaftlich Berechtigte aus dem Konto, das ist der Kontoinhaber. Geldeingänge, die nicht auf den wirtschaftlich Berechtigten lauten, können/dürfen also nicht verbucht werden.

2) Ausweg: für den Bevollmächtigten wird ein Unterkonto eröffnet, das auf ihn als wirtschaftlich Berechtigten lautet. Dann wäre auf diesem Konto eine Gutschrift möglich. Allerdings würde dieses Konto auch dem Bundesamt für Finanzen gemeldet werden müssen (mit der vom Kontoinhaber abweichenden wirtschaftlichen Berechtigung). Inwieweit dadurch die Möglichkeit / Wahrscheinlichkeit besteht, dass Dritte Kenntnis von dieser Gestaltung erfahren, sei dahingestellt. Und natürlich muss die Bank das mitmachen, verpflichtet ist sie dazu nicht.
__________________
Gruß

Klaus
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 16:20
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 2.873
99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)  
AW: Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt

Das Geldwäschegesetz ist hier zu beachten. Demnach muss die Bank erfragen, ob der Kontoinhaber in eigener oder fremder Sache handelt. Dies betrifft zwar vornehmlich die Kontoführungsgebühren, aber immerhin.

Zitat:
Stimmt, allerdings hat die Person, die ein Konto benötigt, angst, das ihr Gehalt gepfändet wird, da dieser Eintrag noch in der Schufa vorhanden ist und nicht ohne weiteres gelöscht werden kann, da auch das Gericht und der Gläubiger keinerlei Unterlagen mehr hat.
Eine Pfändung erfolgt nicht anhand eines Schufaeintrages, sondern anhand eines vollstreckbaren Titels. Besteht denn überhaupt noch eine offene Forderung?

Im übrigen kann man sich mal bzgl. eines P-Kontos schlau machen.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 16:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Ort: München
Alter: 57
Beiträge: 1.635
99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)  
AW: Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Das Geldwäschegesetz ist hier zu beachten. Demnach muss die Bank erfragen, ob der Kontoinhaber in eigener oder fremder Sache handelt. Dies betrifft zwar vornehmlich die Kontoführungsgebühren, aber immerhin.
Exakt das ist die Thematik mit dem wirtschaftlich Begünstigten. Da geht es nicht um Kontoführungsgebühren, sondern um die Ermittlung/die Feststellung wem letztendlich die über das Konto laufenden Beträge zuzurechnen sind. Gibt der Kontoinhaber den Bevollmächtigten als den wirtschaftlich Begünstigten an, so sind alle Vermögenswerte diesem zuzuordnen. Damit wäre der Kontoinhaber sein Geld los.....
__________________
Gruß

Klaus
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 16:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 2.873
99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)  
AW: Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt

Zitat:
Gibt der Kontoinhaber den Bevollmächtigten als den wirtschaftlich Begünstigten an, so sind alle Vermögenswerte diesem zuzuordnen. Damit wäre der Kontoinhaber sein Geld los.....
Das ist doch, soweit ich verstanden habe, nicht das Problem.

A eröffnet ein Konto nur für B.

Er hätte dann nur noch das Problem, dass er (vermutlich neben seinem eigentlich eigenen Konto) ein zweites Konto unterhält, dessen Kosten ihm nicht zugerechnet werden können. Also eher eine Kleinigkeit, die maximal dann eine praktische Bedeutung bekäme, wenn A die Kosten der Kontoführung von der Lohnsteuer absetzen wollte.

Umständlich wird es doch eher für B.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 17:08
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Ort: München
Alter: 57
Beiträge: 1.635
99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)  
AW: Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Das ist doch, soweit ich verstanden habe, nicht das Problem.

A eröffnet ein Konto nur für B.

Er hätte dann nur noch das Problem, dass er (vermutlich neben seinem eigentlich eigenen Konto) ein zweites Konto unterhält, dessen Kosten ihm nicht zugerechnet werden können. Also eher eine Kleinigkeit, die maximal dann eine praktische Bedeutung bekäme, wenn A die Kosten der Kontoführung von der Lohnsteuer absetzen wollte.

Umständlich wird es doch eher für B.
Nein, das ist nicht das Problem. Nochmals ausschnittweise das Eröffnungsposting:

Zitat:
Es ist ja bekannt, das man für sein Konto eine Vollmacht an andere vergeben kann.

Wie wäre die Rechtslage, wenn man ein Konto eröffnet, es durch eine Vollmacht aber von einem anderen genutzt wird? Also dort kommt das Gehalt etc. von der bevollmächtigten Person drauf.
Das heißt also
- Kontoinhaber Max Müller
- Bevollmächtigter Horst Schulze

Jetzt soll auf diesem Konto Geld zugunsten Horst Schulze eingehen - das darf die Bank nicht buchen, da wirtschaftlich Begünstigter aus dem Konto Max Müller ist und damit Geldempfänger und wirtschaftlich Begünstigter nicht identisch sind ( Grundlage hierfür Geldwäschegesetz).

Würde Max Müller angegeben, er handle für fremde Rechnung und der wirtschaftlich Begünstigte sei Horst Schulze, dann wäre eine Gutschrift möglich, allerdings würden dann alle Kontobewegungen und Vermögenswerte wirtschaftlich auch Horst Schulze zugeordnet (das meinte ich mit salopp "Geld los").
__________________
Gruß

Klaus
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 17:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 2.873
99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)  
AW: Eigenes Bankkonto wird von anderer Person genutzt

Wir reden aneinander vorbei.

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Würde Max Müller angegeben, er handle für fremde Rechnung und der wirtschaftlich Begünstigte sei Horst Schulze, dann wäre eine Gutschrift möglich, allerdings würden dann alle Kontobewegungen und Vermögenswerte wirtschaftlich auch Horst Schulze zugeordnet (das meinte ich mit salopp "Geld los").
Das ist doch auch so beabsichtigt. Max Müller soll nicht der wirtschaftlich Berechtigte sein. Wenn er das Konto nur für Schulze eröffnet, kann er kein Geld loswerden, weil er schlichtweg kein Geld auf diesem Konto hat.

Vielmehr muss Schulze darauf achten, dass ihm sein Geld auch zugerechnet wird, wenn es auf dem Konto von Müller eingeht. Daher ist es in seinem Sinne, dass die Berechtigung der Bank mitgeteilt wird.

Aber die Frage war ja aus Sicht von Müller gestellt: "Würde der, der das Konto eröffnet hat, dort Schwierigkeiten mit dem Finanzamt oder sonst wem bekommen?"

Zitat:
Jetzt soll auf diesem Konto Geld zugunsten Horst Schulze eingehen - das darf die Bank nicht buchen, da wirtschaftlich Begünstigter aus dem Konto Max Müller ist und damit Geldempfänger und wirtschaftlich Begünstigter nicht identisch sind ( Grundlage hierfür Geldwäschegesetz).
Doch, sie darf das buchen. Mir ist keine Vorschrift bekannt, die dies verbietet. Die Bank ist lediglich verpflichtet, einen Identitätsnachweis über den wirtschaftlich Berechtigten einzufordern, wenn sie erkennen muss, dass dieser vom Kontoinhaber abweicht. Sie ist darüber hinaus verpflichtet, Verdachtsfälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bank, konto, pfändung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
welches kontrollverfahren wird hier genutzt? Staats- und Verfassungsrecht 09.12.2010 11:04
Gem. Bankkonto auf EINE Person Bankrecht 16.07.2010 15:34
Email Account anderer Person geknackt, dadurch mitbetroffen - Was tun? Datenschutzrecht 16.12.2009 11:05
Mobilfunksysteme: Wie effizient wird der Hauptspeicherplatz genutzt? Nachrichten: Wissenschaft 05.03.2007 13:00
Verwechslung mit anderer Person Steuerrecht 26.06.2005 09:15





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bankrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN