Dies ist eine Diskussion zu eidesstattliche Versicherung droht - was passiert mit KK Kredit? innerhalb des Forums Bankrecht
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| eidesstattliche Versicherung droht - was passiert mit KK Kredit? Monate später, während er weiter seine Raten bezahlt hat, kommt ein Anruf der Bank, daß aufgrund eines Haftbefehls (der wegen des Nichterscheinens zum Termin der EV erfolgte) der KK Kreditrahmen nicht mehr gestattet werden kann. Der Bänker fordert X auf, dafür zu sorgen, daß der Haftbefehl schnell verschwindet. Nach einem Gespräch mit der Gerichtsvollzieherin wird X über den Haftbefehl aufgeklärt und darüber was er unternehmen kann. Nach einigen Gesprächen mit den Gläubigern sieht X leider keine Alternative, als die eidesstattliche Versicherung. Nun meine Frage: Soll Person X versuchen, wie bisher trotz Haftbefehls weiter in Raten zu zahlen, oder wird bzw. kann ihm die Bank einen Strich durch die Rechnung machen? Ist alternativ die eidesstattliche Erklärung nur eine Verschlimmerung der Lage oder bewirkt sie die Löschung des Haftbefehls und damit evtl. sogar gutes? Kann die Bank bei Abgabe der EV den KK streichen und damit die Insolvenz des Gewerbes auslösen? Ist das Verhandlungssache oder gibt es rechtliche Regeln, die die Bank einhalten muß? Für eine detailierte Auskunft wäre man sehr dankbar. |
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| AW: eidesstattliche Versicherung droht - was passiert mit KK Kredit? Zitat:
Man sollte auch mal mit den Schuldnern verhandeln und ihnen klarmachen, dass die Alternative zu einer Ratenzahlung die Insolvenz ist. Um welche Geschäftsform handelt es sich? Zitat:
Das "kann" ist der Knackpunkt: die Bank ist berechtigt, den KK zu kündigen, aber nicht verpflichtet. Es hat meiner Meinung nach wenig Sinn, die Bank weiterhin im Dunkeln zu lassen. Der Schuldner ist im Moment in einer großen Krise, und er braucht die Bank, um noch durchzuhalten. Die Sache geht eh Spitz auf Knopf aus. Ich würde in einem solchen Fall mit allen Unterlagen bepackt zur Bank gehen, die Situation klarstellen und auch ein Konzept aufzeigen, wie man aus der Bredouille kommen kann - denn die Bank möchte wissen, dass sich die Lage bessert. Und dann heißt es Daumen drücken. Spielt die Bank mit (man sollte ihr zusagen, in Zukunft regelmäßig Informationen zu liefern), gehts weiter. Macht sie dicht, ists vorbei und die Insolvenz kaum zu vermeiden. Muss man annehmen, dass der KK bis zum Limit ausgereizt ist? Vielleicht wäre es besser, in einen Ratenkredit umzuschulden, um mehr Luft und Liquidität zu kriegen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: eidesstattliche Versicherung droht - was passiert mit KK Kredit? Guten Morgen, natürlich hat X den GV gefragt, wieso der Haftbefehl noch steht, obwohl seit fast einem Jahr Raten bezahlt werden. Die Antwort ist, wenn ein Haftbefehl erst einmal ausgestellt ist, erlischt er erst, wenn die Schuld vollständig beglichen ist. Auch mit den Gläubigern hat X exakt diese Optionen angesprochen, aber die Gläubiger meinen, X blufft, damit der unangenehme Haftbefehl weg ist. Sie lassen es lieber drauf ankommen. Demnach wäre die EV für X die wohl sinnvollste Alternative? Der Kontostand schwankt natürlich und zwar von 4000-5000 Euro Luft bis an die Grenze. Laut X gab es keine größeren Probleme mit dem Konto seit Monaten bis zu dem Zeitpunkt, als der Haftbefehl ins Spiel kam. |
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| AW: eidesstattliche Versicherung droht - was passiert mit KK Kredit? Sowohl Haftbefehle zum Zwecke der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung als auch die eidesstattliche Versicherung selbst werden im öffentlichen Schuldnerregister vermerkt. Nach Zahlung der Schulden erfolgt bei beiden die sofortige Löschung auf Antrag. Auch die Auskunfteien müssen diese Eintragungen dann sofort löschen. Regelmäßige Ratenzahlungen dienen nicht zur Löschung oder "Aussetzung". Zunächst bestimmt der Gläubiger, ob er das Zwangsvollstreckungsverfahren fortführt oder Ratenzahlungen vereinbart. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Haftbefehl bestehen. Auch der Gerichtsvollzieher kann Ratenzahlungen gewähren, wenn die Aussicht besteht, dass die Forderung binnen 6 Monaten getilgt ist. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist die schlechtere Alternative. Zunächst müssen die gesamten Vermögensverhältnisses offen gelegt werden. Damit kennt jeder mögliche weitere Gläubiger die Einnahmequellen und Bankkonten. Mit diesem Wissen kann und wird er dann Pfändungsmaßnahmen einleiten und damit die Kreditwürdigkeit bei der Bank gegen null fahren. Die Nichtabgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist keine Drückebergerei, sondern oftmals notwendig, wenn die Forderung durch Raten bezahlt wird. Das ist den Banken bekannt. In solch einer Konstellation ist es sinnvoller, der Bank klar mitzuteilen, welche Forderung gegen ihn besteht, die Höhe, Höhe der Ratenzahlung und klar mitzuteilen, das hier Schludrigkeit vorgelegen hat. Die Bank wird im eigenen Interesse eine Lösung finden bzw. den Kredit aufrecht erhalten. Von der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann nur dringend abgeraten werden und ist auch übliche Vorgehensweise. Nach Zahlung unverzüglich mit dem Titel / der Löschungsbewilligung beim Amtsgericht die Löschung beantragen und per Kopie mindestens Schufa und Kreditreform um sofortige Löschung bitten. Übrigens sind andere Eintragungen in der Schufa viel negativer zu bewerten, wie z.B. Kreditkündigungen etc. Bitte höflichst um Bewertung meines Beitrages
__________________ Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist. |
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