
26.08.2003, 16:03
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Duldung der Zwangsvollstreckung? F hat eine Grundschuld in Höhe von 150.000,- auf sein Grundstück bestellt, um das Darlehn seiner Tochter zu sichern. Mit der Bank A hat er einen diesbezüglichen Vertrag geschlossen und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. In dem Vertrag wollte F allerdings, dass der mittellose B, der bereits eine Bürschaft für dieses Darlehn übernommen hat. (Die Seite mit dieser Forderung ist bei der Bank A nicht angekommen, der Vertrag wird ohne diese Forderung des F geschlossen.) Kurz darauf ficht F den Vertrag mit A an, weil er merkt, dass seine Forderung bzgl. des B nicht bei A angelangt ist. Die A ignoriert das Anfechtungsschreiben des F.
Kurz darauf tritt die A ihre Darlehnsforderungen und die dazugehörige Grundschuld an die B Bank formgerecht ab, ohne die B auf die Briefe des F hinzuweisen.
Frage: Kann die Bank B von F Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück verlangen? |