Dies ist eine Diskussion zu Dispo-Limit innerhalb des Forums Bankrecht
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| Dispo-Limit |
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| AW: Dispo-Limit Zitat:
Kurzform: Ja, wenn kein besonderer Vertrag vorliegt. |
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| AW: Dispo-Limit Das hängt davon ab, was in den AGB vereinbart ist. Meines Wissens meist, dass die Bank jederzeit kündigen kann, und bei deutlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation fristlos. Siehe auch §504 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/504.html , insbesondere Absatz 2.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Dispo-Limit Schon mal danke für die schnellen Antworten. Als Nachtrag: Die Frage geht übrigens davon aus, dass der Dispo-Kredit vom Bankkunden schon ausgeschöpft wurde... |
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| AW: Dispo-Limit Warum bin ich davon schon ausgegangen...ein Überschreiten des Disporahmens macht die Kündigung der Bank übrigens leicht, wenn sie es nicht genehmigt hat. So ein Dispo wird immer dann gekündigt, wenn dem Kunden das Wasser bis zum Hals steht. Vorher kostet es ja dem Kunden nur ein Lächeln...und eine neue Bank. Übrigens ist eine Umschuldung in einen Laufzeitkredit in solchen Situationen immer dringend anzuraten, weil der Zins wesentlich niedriger liegt. Man braucht natürlich die entsprechende Bonität.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Dispo-Limit Nachtrag: Wenn der Fall im Einzelnen folgendermaßen liegt: Der Bankkunde (nennen wir ihn im Folgenden nur K) hat bei der angesprochenen Bank das Konto seit 40 Jahren. Er ist inzwischen Rentner (mit kleiner Rente, weswegen er ergänzende Grundsicherung erhält). Von dem Konto überweist bzw. läßt er abbuchen die regelmäßigen monatlichen Ausgaben (Miete, Strom, Telefon). Übrig bleiben dann ca. 145 Euro, die normalerweise für´s Essen benötigt werden. Eines Tages nun erhält er von der Bank ein Schreiben, worin ihm mitgeteilt wird, dass sich die ihm eingeräumte Überziehungsmöglichkeit von 2000 Euro "aufgrung einer Schufa Nachmeldung" [Zitat] ab sofort um 150 Euro monatlich verringert. Ein sozusagen unzumutbarer Zustand für K, da ihm ja nun das Geld für´s Essen fehlen würde... K. hat Zweifel an der Legitimation bzw. Legalität eines solchen Vorgehens. Sein Einkommen ist unterhalb der Pfändungsgrenze; das Vorgehen der Bank bedeutet quasi nichts anderes als sozusagen eine Pfändung mit anderen Vorzeichen in einem besonders gelagerten (Härte)-Fall. Wie willkürlich darf eine Bank eigentlich vorgehen? Wie ist das mit den Schufa-"Nachmeldungen"? Meldet diese Schufa von sich aus relevante Vorgänge oder fragen (manche) Banken regelmäßig nach? Wie sollte sich K. verhalten? Nach vorläufiger/vorübergehender Aussetzung oder drastischer Reduzierung der Raten fragen? P.S.: Evtl. weitere für die Beurteilung notwendige Einzelheiten könnten geschrieben werden. |
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| AW: Dispo-Limit Zitat:
Zitat:
Zitat:
Nur: wovon bringt der K eigentlich das Geld für die enorm hohen Dispozinsen auf? Zurzeit muss er bei 2000 Euro Dispo von bis zu 300 Euro Zinsen im Jahr=25 Euro im Monat ausgehen. Zitat:
Zitat:
Der K sollte sich an eine Schuldnerberatung wenden!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Dispo-Limit Zitat:
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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