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Diebstahl von Visa-Card - Haftung ?

Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl von Visa-Card - Haftung ? innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.03.2010, 22:54
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Diebstahl von Visa-Card - Haftung ?

Hallo Ihr Lieben,

Im Bekanntenkreis wurde folgender, fiktiver, Fall diskutiert.

Fred Feuerstein wurde in Portugal in einem Restaurant die Brieftasche u.a. mit Visa-Card, gestohlen.
Am nächsten Morgen bemerkte er es erst und ließ die Karte sofort sperren und machte eine Anzeige bei der örtlichen Polizei.
Vier Wochen später bekam er die Karten-Abrechnung mit 5 nächtlichen Abhebungen am Diebstahlstag an einem Geldautomaten in 2 verschiedenen Orten, insgesamt € 850.-- zuzügl. Gebühren.
Die Bank erklärt, dass sie für den Schaden nicht haftet, erst ab Sperrung.
Außerdem hätte es beim Geldabheben keine Fehlversuche gegeben.
Wichtig:
Fred Feuerstein hat auf der Karte natürlich keine Pin vermerkt, auch im Portemonnaie gab es keine Pin. Fred F. hatte noch niemals diese Pin benutzt, sie lag im abgehefteten Umschlag in Deutschland.
Weiß hier jemand, wie die Diebe mit einer Visa-Karte "ohne" Pin an einem Automaten (Portugal) Geld abheben konnten ????

Danke für Eure Antworten !

Liebe Grüße

Ina-Elena
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  #2 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 23:43
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AW: Diebstahl von Visa-Card - Haftung ?

Sollte Fred den verschlossenen Umschlag noch haben, dürfte die Bank in Bedrängnis kommen dies zu erklären.

Ist der Umschlag allerdings geöffnet, muß man auf andere Nachweise ausweichen.

Ist es sicher, daß Geld am Automaten abgehoben wurde oder sind Dienstleistungen/Waren erworben worden. Dies geht auch ohne PIN.

Cheers

Bang Olafson

PS: Habe ich schon mal erwähnt, daß das EMV-Verfahren (das allerdings nichts direkt mit dem Geldabheben am Automaten zu tun hat) für hochgradig unsicher halte (nicht das EMV-Verfahren an sich, sondern das verwenden einer PIN an sich..
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  #3 (permalink)  
Alt 06.03.2010, 00:05
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AW: Diebstahl von Visa-Card - Haftung ?

Hallo lieber "Bang Olafson",

der Umschlag mit der Pin ist leider geöffnet.
Nachweisbar durch die Kreditkartenabrechnungen ist nur, dass die Pin niemals vom Karteninhaber benutzt wurde.
Mit der gestohlenen Karte wurde an Geldautomaten Geld abgehoben. Wo diese Automaten standen, wurde nicht mitgeteilt. In Portugal gibt es Geldautomaten, die hängen irgendwo an der Wand, fast wie ein Zigarettenautomat, also nicht unbedingt bei einer Bank.
Lt. Bank hätte es keine Fehlversuche bei der PIN-Eingabe gegeben, aber danach hätte es noch 14 Fehlversuche gegeben bis die Karte eingezogen wurde.
Hmm,, klingt seltsam, oder ?

Lieben Gruß

Ina-Elena
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  #4 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 08:58
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AW: Diebstahl von Visa-Card - Haftung ?

Das Geldabheben mit einer Visacard ist nur unter Verwendung der PIN möglich. Diese muss dem Dieb also bekannt gewesen sein. Anders kann ich es mir nicht erklären.

Insofern ist die Aussage der Bank korrekt, dass sie erst ab dem Zeitpunkt der Sperrung haftet.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 09:11
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AW: Diebstahl von Visa-Card - Haftung ?

Leider ist es auch auf andere Art und Weise möglich mit einer Kreditkarte Geld abzuheben.
Es sind etliche Verfahren im Umlauf, den PIN-Zähler auf dem Magnetstreifen nach einer Falscheingabe wieder zurückzusetzen.
Besonders an Geldautomaten, die nicht online autorisieren.

Darüber hinaus hat dies auch was Gutes.

Die "Sicherung" einer Geldkarte allgemein durch eine PIN hat sich wieder einmal als völlig unbrauchbar erwiesen.
Der Kunde hat das Problem, daß er beweisen muß, nicht gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen zu haben, was ihm nicht gelingen wird. Die Bank wird sich IMMER hinter den AGB und dem "Stand der Technik" verstecken.
Hier in Irland sind Chip&PIN beim Bezahlen an der Kasse seit einiger Zeit Pflicht. (Freut euch, das kommt auch bald nach Deutschland). Keine Sau interessiert es, ob die Person, die da die PIN in das Terminal hackt auch wirklich der Eigentümer der Karte ist. In vielen Fällen bekommen die Angestellten die Karte nicht einmal zu sehen, da die Kunden die Karte selbst in das Terminal stecken... Solange ich ein AUTHORISATION CODE xxx bekomme, kann ich auch mit einer geklauten Karte einkaufen. OK.. Geldautomat ist nicht EMV, aber auch hier wird nicht die Herkunft der PIN überprüft...

Cheers


Bang Olafson
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  #6 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 09:14
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AW: Diebstahl von Visa-Card - Haftung ?

Zitat:
Zitat von Bang Olafson
Leider ist es auch auf andere Art und Weise möglich mit einer Kreditkarte Geld abzuheben.
Es sind etliche Verfahren im Umlauf, den PIN-Zähler auf dem Magnetstreifen nach einer Falscheingabe wieder zurückzusetzen.
Besonders an Geldautomaten, die nicht online autorisieren.
Okay, aber selbst wenn die Fehlversuche zurückgesetzt werden können (!?!?!), dann muss man trotzdem die richtige PIN haben, um an das Geld zu kommen. Und die Wahrscheinlichkeit, dass man durch einfaches Ausprobieren den richtigen code eintippt, ist ziemlich gering.
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  #7 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 09:15
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AW: Diebstahl von Visa-Card - Haftung ?

da habe ich anderes im Internet gelesen
Ok.. da steht auch das Elvis noch lebt... Aber der Artikel war schon interessant

Cheers
Bang Olafson


PS: EMV ist bereits geknackt. Da war neulich ein Artikel auf Heise.
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  #8 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 09:53
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AW: Diebstahl von Visa-Card - Haftung ?

Ich will ja gar nicht bestreiten, dass es nicht möglich wäre. Nur wüsste ich persönlich nicht wie
Vielleicht kannst Du den Artikel hier verlinken?
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  #9 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 14:05
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AW: Diebstahl von Visa-Card - Haftung ?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mittlerweile im Internet etwas Interessantes gefunden.
Und zwar einen Bericht bei Plus Minus vom 19.01.10.
Hier wurde gefilmt, wie man mit einer falschen PIN am Geldautomaten mehrfach Geld abheben kann, ich meine, es waren zusammen ca. € 2.000.--
Als ist doch ganz klar bewiesen, dass es möglich ist, auch ohne die PIN zu kennen, Geld abzuheben.
Wo bleibt die Sicherheit für den Bankkunden ????

Liebe Grüße

Ina-Elena
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  #10 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 14:09
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AW: Diebstahl von Visa-Card - Haftung ?

Kannst Du den Bericht bitte mal verlinken
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