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Dauerüberweisung schwarz

Dies ist eine Diskussion zu Dauerüberweisung schwarz innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 11:58
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Dauerüberweisung schwarz

Angenommen A erhält von Arbeitgeber B monatlich eine Überweisung(schwarz)von 300Euro.Fällt das auf,Strafbarkeit?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 12:15
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AW: Dauerüberweisung schwarz

Zitat:
Zitat von florian1984
Angenommen A erhält von Arbeitgeber B monatlich eine Überweisung(schwarz)von 300Euro.Fällt das auf,Strafbarkeit?
Wie sollen wir denn das beantworten
Es kann auffallen, muss aber nicht. Auf jeden Fall ist es strafbar....
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  #3 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 12:18
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AW: Dauerüberweisung schwarz

Gibt eine Bank denn von alleine Auskünfte an das FA?bzw.wie könnte es denn auffallen?
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Alt 15.04.2010, 12:24
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AW: Dauerüberweisung schwarz

Zitat:
Zitat von florian1984
Gibt eine Bank denn von alleine Auskünfte an das FA?bzw.wie könnte es denn auffallen?
Von alleine idR nicht. Aber es gibt genug Anlässe für die Durchbrechung des Bankgeheimnisses: http://www.finanztip.de/recht/steuer...kgeheimnis.htm

..aber dem FA dürfte es bei Sichtung der Kontoauszüge sofort auffallen
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  #5 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 12:47
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Lightbulb AW: Dauerüberweisung schwarz

also wenn es durch irgendwelche gründe auffallen sollte,könnte man aber doch die rechtslage ändern indem man sagt,dass vermeitlicher AG ein bekannter ist,der in raten eine schuld begleicht,welche vermeitlicher AN ihm geliehen hat und als beweis eine kleine vereinbarung aufsetzen,ohne zinsen,dh.ohne dabei ein steuerpflichtiges kreditgeschäft eingegangen zu sein,richtig?


danke schonmal für die antwort
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Alt 15.04.2010, 12:53
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AW: Dauerüberweisung schwarz

Zitat:
Zitat von florian1984
also wenn es durch irgendwelche gründe auffallen sollte,könnte man aber doch die rechtslage ändern indem man sagt,dass vermeitlicher AG ein bekannter ist,der in raten eine schuld begleicht,welche vermeitlicher AN ihm geliehen hat und als beweis eine kleine vereinbarung aufsetzen,ohne zinsen,dh.ohne dabei ein steuerpflichtiges kreditgeschäft eingegangen zu sein,richtig?


danke schonmal für die antwort

Sorry fürs Einmischen, aber kannst du dir eventuell angewöhnen wenigstens ein klein wenig auf Kommata und Groß-KleinSchreibung zu achten? Das liest sich so echt unangenehm

Danke!
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Alt 15.04.2010, 12:56
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AW: Dauerüberweisung schwarz

Zitat:
Zitat von florian1984
könnte man aber doch die rechtslage ändern indem man sagt,dass vermeitlicher AG ein bekannter ist,der in raten eine schuld begleicht,....
Was steht denn im Betreff der Überweisungen ?
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"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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  #8 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 12:57
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AW: Dauerüberweisung schwarz

Nur der Vor -und Zuname des überweisenden...
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Alt 15.04.2010, 13:00
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AW: Dauerüberweisung schwarz

Zitat:
Zitat von Doordie
Sorry fürs Einmischen, aber kannst du dir eventuell angewöhnen wenigstens ein klein wenig auf Kommata und Groß-KleinSchreibung zu achten? Das liest sich so echt unangenehm

Danke!

Entschuldigung.Ich werde mich darum bemühen.
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  #10 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 13:28
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danke schonmal für die antwort
Sorry, ich werde hier ganz bestimmt keine Hilfestellung zur Steuerhinterziehung geben

Nur so viel, die Rechtslage ändert man durch eine weitere Lüge mit Sicherheit nicht....
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