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Darnehmensvertrag vor Inanspruchnahme kündigen

Dies ist eine Diskussion zu Darnehmensvertrag vor Inanspruchnahme kündigen innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 28.08.2010, 21:43
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Darnehmensvertrag vor Inanspruchnahme kündigen

Hallo zusammen,

eine Person unterzeichnet einen festverzinslichen Darlehenvertrag mit bereitstellungsfreier Zeit von 12 Monaten.

Bevor die Person jedoch das erste Geld aus diesem Vertrag abruft, will dieser von diesem Vertrag zurücktreten. Ist dies (rechtlich) möglich?

Als Beispiel sind folgende Bedingungen gewählt
Darlehensumme: 150000 €
Zinssatz (nom.): 3,75 %
Darlehenszeit: 10 Jahre

Kann die Person mittels einer Vorfälligkeitsentschädigung oder Nichtabnahmegebühr aus dem Vertrag aussteigen?

Danke für Eure Antworten.

Gruß
Florian
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  #2 (permalink)  
Alt 29.08.2010, 02:48
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AW: Darnehmensvertrag vor Inanspruchnahme kündigen

Das kann man nicht so einfach sagen und muss den vertrag gesehen haben, sind dort Kündigungen vorgesehen, was ist es für ein darlehen, warum gibt es das darlehen ... einige infos gibts hier: http://www.dr-stoll-kollegen.de/kompetenzen/bankrecht
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darlehensvertrag, kündigung, vorfälligkeitsentschädigung

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