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Bürgschaft + Heirat

Dies ist eine Diskussion zu Bürgschaft + Heirat innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.01.2011, 16:44
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Bürgschaft + Heirat

Hallo ihr lieben,
bin hier neu, da ich eine Frage habe und mir gedacht habe, dass ich hier gut aufgehoben bin:

Nehmen wir mal an, dass eine Frau die Bürgschaft ihrer Schwester übernommen hat. Nach einiger Zeit, kommen Mahnungen das der Kredit nicht bezahlt wurde und der Bürge zahlen muss.
Vor der Bürgschaft war die Kreditnehmerin nicht verheiratet.... Ist aber jetzt verheiratet und lebt in saus und braus : Führerschein, schöne Wohnung, komplett neue Möbel, Flachbilfernseher, etc.) Alles finanziert von deren Mann.....und die Schwester soll die Schulden bezahlen.
Muss hier nicht auch der Mann einspringen???? Wird nicht kontrolliert, was die Kreditnehmerin alles hat??? Vorallem wenn man doch verheiratet ist.....

Mal schauen, wer hierzu etwas weiß.....
Vielen Dank schon mal im Vorraus!!!!

LG Michaela
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  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2011, 19:07
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AW: Bürgschaft + Heirat

Zitat:
Zitat von Michaela83 Beitrag anzeigen
Muss hier nicht auch der Mann einspringen????
Nein.
Zitat:
Wird nicht kontrolliert, was die Kreditnehmerin alles hat???
Jein. Zahlt die Kreditnehmerin nicht, tritt die Bank an den Bürgen, um ihn wie üblich zu würgen. Der kann sich natürlich darum bemühen, sich beim Kreditnehmer schadlos zu halten. Ich bin mir nicht sicher, fürchte aber, dass die Bank diese Aufgabe dem Bürgen nicht abnehmen wird.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 05.01.2011, 20:33
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AW: Bürgschaft + Heirat

Mmhhhhh, das verstehe ich nicht ganz:
Denn die Kreditnehmerin lebt in Saus und Braus und die Bürgin hat ne Zweitausbildung begonnen und verdient so gut wie nichts.... Wieso können die dann von der Bürgin verlangen zu zahlen, obwohl eine Gehaltsabrechnung vorliegt???

Das übersteigt meinen Horizont.....

Aber danke für die Antwort!!
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  #4 (permalink)  
Alt 05.01.2011, 23:47
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AW: Bürgschaft + Heirat

Zitat:
Zitat von Michaela83 Beitrag anzeigen
Denn die Kreditnehmerin lebt in Saus und Braus und die Bürgin hat ne Zweitausbildung begonnen und verdient so gut wie nichts....
Kennst Du das Lied: "Das ist alles nur geklaut..."

Zitat:
Wieso können die dann von der Bürgin verlangen zu zahlen, obwohl eine Gehaltsabrechnung vorliegt???
Eine Gehaltsabrechnung von wem? Vom Kreditnehmer KN oder vom Ehemann (denn der ist komplett raus)?

Die Bank hat es durch die Bürgschaft leicht: KN zahlt nicht? Sch...egal, gehen wir halt an den Bürgen. Warum der KN nicht zahlt, interessiert die Bank nicht. Man muss sich das aus der Sicht der Bank so vorstellen, als hätte sie nunmehr zwei KN, an die sie treten kann. Was die untereinander machen, interessiert die Bank nicht. Der Bürge muss zahlen, kann aber von sich aus an den Kreditnehmer treten und sich das Geld einholen...wenn da tatsächlich etwas ist. Das ist der Grund, warum man mit Bürgschaften sehr vorsichtig sein sollte.

Lies mal zum "Horizonterweitern" §§ 765-774 BGB (den letzten § ganz besondes).
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  #5 (permalink)  
Alt 06.01.2011, 07:07
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AW: Bürgschaft + Heirat

Hallo,

von der Bürgin wurde mittlerweile die dritte Gehaltsabrechnung verlangt. Diese wurde immer vorgezeigt und man sieht das nichts zu holen ist....... Was mir auch bestätigt wurde, wieso kommt dann dennoch alle paar Wochen der GV und will Geld???

Als die Bürgschaft unterschrieben wurde, war die jetzige Bürginnoch etwas jünger und wollte der Schwester nur helfen..... Daraus hat sie jetzt gelernt!!!

Danke für die Antwort!!
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  #6 (permalink)  
Alt 06.01.2011, 07:32
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AW: Bürgschaft + Heirat

Das scheint ja ein "sauberes" fiktives Schwesterchen zu sein.

Offensichtlich hat sich die Bürgin vor Abgabe der Erklärung nicht mal ansatzweise mit der Thematik befasst.

Nach dem bisherigen Vortrag könnte man auch an eine Anfechtung der Bürgschaft denken. Siehe hierzu
http://www.anwalt24.de/beitraege-new...liche-darlehen

zur Voraussetzungen der "Sittenwidrigkeit der Mitverpflichtung des Ehegatten" (oder auch nahen Angehörigen) siehe auch
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/Kred...I_ZR_98_92.htm
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #7 (permalink)  
Alt 06.01.2011, 07:39
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AW: Bürgschaft + Heirat

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Das scheint ja ein "sauberes" fiktives Schwesterchen zu sein.
Jo. Beim Geld hört die Freundschaft (und auch die Verwandtschaft) auf.

Zitat:
Offensichtlich hat sich die Bürgin vor Abgabe der Erklärung nicht mal ansatzweise mit der Thematik befasst.
Es sieht so aus. Es gibt manche Lebensentscheidungen, bei denen die Unterschrift genau bedacht werden sollte.

Zitat:
Nach dem bisherigen Vortrag könnte man auch an eine Anfechtung der Bürgschaft denken.
Das ist richtig. Sollte sich herausstellen, dass die Kreditsumme die Bonität der Bürgin beim Antritt der Bürgschaft weit übersteigt, wäre das die letzte Rettungsleine, die allerdings auch nicht einfach zu erklimmen ist, weil die Bank alle Register ziehen wird.

Um welches Kreditsümmchen und welche Laufzeit ging es nochmal, und wieviel hat die Bürgin bei ihrer Unterschrift verdient?

Dass die Bank den Schwarzen Mann schickt, ist doch klar. Sie versucht zu holen, was zu holen ist. Und dazu dienen auch die Gehaltsnachweise. Es ist davon auszugehen, dass als nächster Schritt die Eidesstattliche Versicherung abgelegt werden muss und man sich darum kümmern muss, dass die Konten nicht vom GV geplündert werden (Pfändungsfreigrenze).
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  #8 (permalink)  
Alt 07.01.2011, 21:51
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AW: Bürgschaft + Heirat

DAnke für die Antworten.
Ja, die Bürgin hat sich dabei nichts gedacht, da es die Schwester war.....
Die Summe war 10 000 Euro und die Bürgin verdiente damals ca. 900 Euro und war um die 20 Jahre jung.......
Ab welchem Gehalt "darf" man den bürgen???
Die Bürgin versucht jetzt mit Hilfe eines Anwalts als Bürgin da raus zu kommen.....

LG
Termin is Mitte nächste Woche!!
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  #9 (permalink)  
Alt 07.01.2011, 22:40
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AW: Bürgschaft + Heirat

Zitat:
Zitat von Michaela83 Beitrag anzeigen
Die Summe war 10 000 Euro und die Bürgin verdiente damals ca. 900 Euro und war um die 20 Jahre jung.......
Ab welchem Gehalt "darf" man den bürgen???
Man darf prinzipiell immer bürgen. Die Bank ist aber verpflichtet, ein Auge auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bürgen zu werfen. Ist der selber ein armer Schlucker und kann den Kredit nie und nimmer bedienen, muss die Bank die Bürgschaft ablehnen.
Zitat:
Die Bürgin versucht jetzt mit Hilfe eines Anwalts als Bürgin da raus zu kommen.....
Das kann sie versuchen. Der Anwalt kann auch prüfen, ob das Einkommen für die Bürgschaft wesentlich (denn das ist wichtig) zu niedrig war.
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  #10 (permalink)  
Alt 08.01.2011, 12:38
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AW: Bürgschaft + Heirat

Eine Frage hätte ich noch: Ab wann ist man berechtigt sich einen Berechtigungsschein für einen Anwalt zu holen?? Darüber habe ich jetzt nichts gefunden, denn diesen bräuchte die Bürgin für das Gespräch beim Anwalt.

Vielen Dank nochmals

LG Michaela
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