Dies ist eine Diskussion zu Bürgschaft + Heirat innerhalb des Forums Bankrecht
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| Bürgschaft + Heirat bin hier neu, da ich eine Frage habe und mir gedacht habe, dass ich hier gut aufgehoben bin: Nehmen wir mal an, dass eine Frau die Bürgschaft ihrer Schwester übernommen hat. Nach einiger Zeit, kommen Mahnungen das der Kredit nicht bezahlt wurde und der Bürge zahlen muss. Vor der Bürgschaft war die Kreditnehmerin nicht verheiratet.... Ist aber jetzt verheiratet und lebt in saus und braus : Führerschein, schöne Wohnung, komplett neue Möbel, Flachbilfernseher, etc.) Alles finanziert von deren Mann.....und die Schwester soll die Schulden bezahlen. Muss hier nicht auch der Mann einspringen???? Wird nicht kontrolliert, was die Kreditnehmerin alles hat??? Vorallem wenn man doch verheiratet ist..... Mal schauen, wer hierzu etwas weiß..... Vielen Dank schon mal im Vorraus!!!! LG Michaela |
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| AW: Bürgschaft + Heirat Nein. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Bürgschaft + Heirat Mmhhhhh, das verstehe ich nicht ganz: Denn die Kreditnehmerin lebt in Saus und Braus und die Bürgin hat ne Zweitausbildung begonnen und verdient so gut wie nichts.... Wieso können die dann von der Bürgin verlangen zu zahlen, obwohl eine Gehaltsabrechnung vorliegt??? Das übersteigt meinen Horizont..... ![]() Aber danke für die Antwort!! |
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| AW: Bürgschaft + Heirat Zitat:
Zitat:
Die Bank hat es durch die Bürgschaft leicht: KN zahlt nicht? Sch...egal, gehen wir halt an den Bürgen. Warum der KN nicht zahlt, interessiert die Bank nicht. Man muss sich das aus der Sicht der Bank so vorstellen, als hätte sie nunmehr zwei KN, an die sie treten kann. Was die untereinander machen, interessiert die Bank nicht. Der Bürge muss zahlen, kann aber von sich aus an den Kreditnehmer treten und sich das Geld einholen...wenn da tatsächlich etwas ist. Das ist der Grund, warum man mit Bürgschaften sehr vorsichtig sein sollte. Lies mal zum "Horizonterweitern" §§ 765-774 BGB (den letzten § ganz besondes).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Bürgschaft + Heirat Hallo, von der Bürgin wurde mittlerweile die dritte Gehaltsabrechnung verlangt. Diese wurde immer vorgezeigt und man sieht das nichts zu holen ist....... Was mir auch bestätigt wurde, wieso kommt dann dennoch alle paar Wochen der GV und will Geld??? Als die Bürgschaft unterschrieben wurde, war die jetzige Bürginnoch etwas jünger und wollte der Schwester nur helfen..... Daraus hat sie jetzt gelernt!!! Danke für die Antwort!! |
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| AW: Bürgschaft + Heirat Das scheint ja ein "sauberes" fiktives Schwesterchen zu sein. Offensichtlich hat sich die Bürgin vor Abgabe der Erklärung nicht mal ansatzweise mit der Thematik befasst. Nach dem bisherigen Vortrag könnte man auch an eine Anfechtung der Bürgschaft denken. Siehe hierzu http://www.anwalt24.de/beitraege-new...liche-darlehen zur Voraussetzungen der "Sittenwidrigkeit der Mitverpflichtung des Ehegatten" (oder auch nahen Angehörigen) siehe auch http://ruessmann.jura.uni-sb.de/Kred...I_ZR_98_92.htm
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Bürgschaft + Heirat Jo. Beim Geld hört die Freundschaft (und auch die Verwandtschaft) auf. Zitat:
Zitat:
Um welches Kreditsümmchen und welche Laufzeit ging es nochmal, und wieviel hat die Bürgin bei ihrer Unterschrift verdient? Dass die Bank den Schwarzen Mann schickt, ist doch klar. Sie versucht zu holen, was zu holen ist. Und dazu dienen auch die Gehaltsnachweise. Es ist davon auszugehen, dass als nächster Schritt die Eidesstattliche Versicherung abgelegt werden muss und man sich darum kümmern muss, dass die Konten nicht vom GV geplündert werden (Pfändungsfreigrenze).
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| AW: Bürgschaft + Heirat DAnke für die Antworten. Ja, die Bürgin hat sich dabei nichts gedacht, da es die Schwester war..... Die Summe war 10 000 Euro und die Bürgin verdiente damals ca. 900 Euro und war um die 20 Jahre jung....... Ab welchem Gehalt "darf" man den bürgen??? Die Bürgin versucht jetzt mit Hilfe eines Anwalts als Bürgin da raus zu kommen..... LG Termin is Mitte nächste Woche!! |
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| AW: Bürgschaft + Heirat Zitat:
Zitat:
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| AW: Bürgschaft + Heirat Eine Frage hätte ich noch: Ab wann ist man berechtigt sich einen Berechtigungsschein für einen Anwalt zu holen?? Darüber habe ich jetzt nichts gefunden, denn diesen bräuchte die Bürgin für das Gespräch beim Anwalt. Vielen Dank nochmals LG Michaela |
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