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Bürgschaft für Handyvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Bürgschaft für Handyvertrag innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 11.07.2011, 10:31
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Bürgschaft für Handyvertrag

Hallo liebes Forum,

Ich bin mir über eine Rechtsfrage im Unklaren. Über google habe ich den Weg zu euch gefunden und erhoffe mir, dass ihr vielleicht eine Antwort kennt.


Angenommen, man schließt eine Bürgschaft für einen Handyvertrag. Sobald die Person, für die man bürgt nicht zahlt, muss man selbst einspringen.
Tut man dies aber, kann man nach Zahlungsübernahme ohne jegliche Ersatzansprüche (beide Seiten betreffend) das Handy der nicht-zahlenden Person einziehen. Richtig?
So weit so gut. Nun wurde aber für das Handy eine Anzahlung in dreistelliger Höhe vorgenommen, die die Person aber gezahlt hat, für die man bürgt. Müsste man im Falle, in dem man das Handy einzieht, diese Summe der Person zurückzahlen?

Was kann man tun, falls sich die Person weigert, das Handy zurückzugeben und zahlt auch nicht mehr dafür? Kann man nur die Karte sperren lassen? Ist es ein so niedriger Streitwert (knapp 200 Euro Einsatz bzw. ca. 200 Euro ausstehende Vertragskosten) überhaupt wert, dass man juristische Schritte einleitet?


Würde mich sehr über Antworten freuen, auch wenn für manchen wohl eine solch geringe Summe nicht relevant wäre.
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