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Bürgschaft Eheleute

Dies ist eine Diskussion zu Bürgschaft Eheleute innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 26.04.2010, 10:33
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Bürgschaft Eheleute

Guten Morgen,

mal angenommen, ein Ehepaar muß in der Selbständigkeit ein hohes Bankdarlehnen in Anspruch nehmen, einer der beiden Eheleute wäre Erstschuldner, der andere, (Der auch geringer verdient) wäre Bürge, die Selbstständige Tätigkeit funktioniert nicht und das Ehepaar wäre hoch verschuldet und würde sich ins Ausland absetzen. Die Ehe wird geschieden und der Bürge käme zurück nach Deutschland, der Erstschuldner würde sich weiterhin im europ. Ausland aufhalten. Die Bank würde nun versuchen das Darlehnen vom Bürgen zurück zu bekommen, da der "Hauptschuldner" nicht auffindbar wäre. Der Bürge hätte in zwischenzeit eine neue Familie und kein eigenes Einkommen, wüsste aber wo sich der "Hauptschuldner" aufhält. Wie könnte man weiter verfahren...
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Alt 26.04.2010, 10:39
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AW: Bürgschaft Eheleute

Zitat:
Zitat von Piddinchen
Der Bürge hätte in zwischenzeit eine neue Familie und kein eigenes Einkommen, wüsste aber wo sich der "Hauptschuldner" aufhält. Wie könnte man weiter verfahren...
Der Bürge kann und sollte der Bank die Adresse des Hauptschuldners nennen. Das wird ihm aber vorerst auch nichts nützen, wenn die Bank ihr Geld möchte.

Je nach dem wie geringfügig die Einkünfte des Bürgen sind bzw. waren, wäre zu prüfen, ob die Bürgschaft nicht sittenwidrig ist
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  #3 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 12:40
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AW: Bürgschaft Eheleute

Der Bürge häte kein eigenes Einkommen und der Alleinverdiener der neuen kleinen familie hätte im Schnitt 1500,- Euro netto.

Der Hauptschuldner würde aber einer durchaus gut bezahlten Tätigkeit im EU Ausland nachgehen.

Der damalige Verdienst wäre auch nicht ausgezahlt worden, man hätte nur das geschäftliche am laufen gehalten und die Lebenkosten bestritten.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 12:42
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AW: Bürgschaft Eheleute

Wie schon geschrieben, es müsste geprüft werden, ob die Bürgschaft aufgrund des geringfügigen Einkommens sittenwidrig ist. Ansonsten sehe ich für den Bürgen keine Chance aus der Sache rauszukommen. Im schlimmsten Fall blüht im die Privatinsolvenz.

Hier sollte dringend ein Anwalt um Rat gefragt werden.....
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