Dies ist eine Diskussion zu Bürge angezapft.... innerhalb des Forums Bankrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Bürge angezapft.... ein Kredit soll her und die Bank will ein Bürge... A nimmt dummerweise ihren Vater und nach 2 Jahren trennen sich A und B... B unterschreibt einen Getrenntlebensvertrag der mit zur Scheidung dazu genommen wird-in dem er sich verpflichtet den Kredit fertig zu bezahlen und im Gegenzug keinen Ehegattenunterhalt an die Frau bezahlen muss.... B zahlt aber nicht-und so muss der Bürge herhalten...Frage,kann A das Geld einklagen,im Namen des Vaters-da sich B ja verpflichtet hatte dies zu bezahlen? Danke für infos..
__________________ schöne Grüße |
| |||
| AW: Bürge angezapft.... Wenn B den Vertrag nicht einhält, kann man ihn dazu zwingen. Je nach Vertragsgestaltung muss die Ex oder der Vater klagen. Übrigens: wenn er den Vertrag nicht einhält, muss er Unterhalt zahlen. Titel besorgen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Bürge angezapft.... Dank dir-und wie schauts mit der verjährungsfrist aus? also scheidung war vor 10 jahren...vor 4 jahren sind die zum ersten mal an den vater gegangen...
__________________ schöne Grüße |
| |||
| AW: Bürge angezapft.... Wie? Der Ex hat sechs Jahre gezahlt und dann aufgehört? Und der Vater und die Ex haben sich vier Jahre lang nicht gewehrt? Ist die Ex noch zu haben? ![]() Ich würde hier zumindest wegen des Unterhalts keine Verjährung sehen, und bei den im Moment laufenden Raten auch nicht (er ist ja weiterhin verpflichtet, zu zahlen!).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Bürge angezapft.... lach-die ex ist wieder glücklich verheiratet... und sie bekam über jahre davon gar nichts mit...wurde ab und an angeschrieben wegen des kredits und der ex meinte dann immer er zahlt wieder weiter...das lief so lange so-bis eines tages der vater post bekam- und da sie dem einen titel machen wollten,er aber haus und firma hat- begann er zu bezahlen...und da er den ex ncht ausstehen kann- wollte er sich auch nicht mit dem ex schwiegersohn vor gericht streiten.... da aber DIE ex,im moment ziemlich nervös ist-möchte sie mit ihrem ex unbedingt klagen....und am liebsten auch die raten einklagen,die der vater schon die ganze zeit bezahlt...da der ex,ziemlch gutes geld verdient...und sich nur drücken möchte...
__________________ schöne Grüße |
| |||
| AW: Bürge angezapft.... dank dir echt für deine schnellen antworten-bist super nett....lg
__________________ schöne Grüße |
| |||
| AW: Bürge angezapft.... *rotwerd* wenigstens manchmal, in meiner Freizeit... ich würde der Ex raten, sich einen guten äääh bösen Anwalt zu suchen, der dem Ex einen netten Brief schreibt. Auch im Namen des Vaters. Ob die Raten der früheren Jahre zu holen sind kann ich nicht sagen (es könnte aber sein), die aktuellen auf jeden Fall.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Bürge angezapft.... nur die aktuellen?also von diesem jahr? er hat ihn bis auf 1000 euro runter bezhalt... naja,vl haben wir ja glück und es ist rückwirkend noch etwas zu holen...
__________________ schöne Grüße |
| |||
| AW: Bürge angezapft.... Zumindest die Ansprüche der letzten drei Jahre sollten eingefordert werden können.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| HA BGB kleiner Schein, Prof. Bürge LMU | Zivilrecht - Examensvorbereitung | 29.06.2008 09:15 |
| Bürge und oder Mitmieter | Mietrecht | 27.06.2007 15:06 |
| Bürge privater | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 29.03.2007 08:20 |
| selbstschuldnerischer bürge | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 29.04.2005 11:10 |
| selbstschuldnerischer bürge | Mietrecht | 29.04.2005 11:08 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios