Dies ist eine Diskussion zu Bereitstellungsprovision für Dispo innerhalb des Forums Bankrecht
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| Bereitstellungsprovision für Dispo |
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| AW: Bereitstellungsprovision für Dispo 1. Handelt es sich tatsächlich um einen Dispositionskredit und nicht um einen Abrufkredit? 2. Ist der Bereitstellungszins in der Vereinbarung und/oder den AGB erwähnt? Das ist völlig unüblich und ein Grund, schnellstens die Bank zu wechseln.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Bereitstellungsprovision für Dispo Es Wäre ein reiner Dispo der für ein Girokonto ( Geschäftskonto )eingerichtet worden ist .... (seit 15 Jahren bestehend ) Das Konto soll zum 1.1.2011 umgestellt werden und ab dann diese Bereitstellungsprovision fällig werden. Eine schrifftliche Änderung des Kontos wird NICHT vorgenommen |
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| AW: Bereitstellungsprovision für Dispo HALT!!! Hier klingelts gerade! Es handelt sich also um einen Unternehmer und nicht um eine Privatperson, stimmts? In diesem Fall gilt: Feuer frei, und die Schutzmechanismen für Privatkunden sind leicht vertraglich abzuschaffen. Nun ist es auch kein Dispositionskredit mehr, sondern ein Kontokorrentkredit. Und da ist so ein Bereitstellungsentgelt möglich und auch teilweise üblich. Der Unternehmer erhöht seine Liquidität auf Kosten der Bank, und diese Liquiditätserhöhung lässt sich die Bank bezahlen, da sie davon ausgehen muss, dass das Geld urplötzlich in Anspruch genommen wird. Und so ein Geld liegt für die Bank "auf Eis", das heißt, sie kann damit nicht mehr spielen. Das kostet. Zitat:
Zitat:
Achtung: die Materie ist komplex, und es hängt (bei einem bereits bestehenden Konto) auch vieles von der Vergangenheit ab. Man lese beispielsweise hier: http://www.streifler.de/bankrecht-3a...print6115.html Vereinbarungen der Vergangenheit können nicht unbedingt einfach einseitig geändert werden. Hier im Sachverhalt scheint es aber so zu sein, dass der Unternehmer einen Dispositionsrahmen neu eingerichtet haben will.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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