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Bereitstellungsprovision für Dispo

Dies ist eine Diskussion zu Bereitstellungsprovision für Dispo innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 02.11.2010, 14:20
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Bereitstellungsprovision für Dispo

Kann eine Bank für die Bereitstellung eines Dispos Gebühren verlangen ??? Nehmen wir an eine Bank gewährt ein Dispo von 10.000 und verlangt dafür 0,1 % der Disposumme MONATLICH als Bereitstellungsgebühr für die NICHT in Anspruch genommene Summe. ( Für die in Anspruch genommene Summe 13,45 % p.a. ) Damit würden ja zusatzkosten in höhe von 120 € entstehen , selbst wenn das Konto das ganze Jahr im Haben geführt wird.
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Alt 02.11.2010, 14:42
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AW: Bereitstellungsprovision für Dispo

1. Handelt es sich tatsächlich um einen Dispositionskredit und nicht um einen Abrufkredit?
2. Ist der Bereitstellungszins in der Vereinbarung und/oder den AGB erwähnt?

Das ist völlig unüblich und ein Grund, schnellstens die Bank zu wechseln.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 02.11.2010, 20:43
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AW: Bereitstellungsprovision für Dispo

Es Wäre ein reiner Dispo der für ein Girokonto ( Geschäftskonto )eingerichtet worden ist .... (seit 15 Jahren bestehend ) Das Konto soll zum 1.1.2011 umgestellt werden und ab dann diese Bereitstellungsprovision fällig werden. Eine schrifftliche Änderung des Kontos wird NICHT vorgenommen
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  #4 (permalink)  
Alt 02.11.2010, 21:16
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AW: Bereitstellungsprovision für Dispo

Zitat:
Zitat von Physio-gw Beitrag anzeigen
( Geschäftskonto )
HALT!!!

Hier klingelts gerade!

Es handelt sich also um einen Unternehmer und nicht um eine Privatperson, stimmts?

In diesem Fall gilt: Feuer frei, und die Schutzmechanismen für Privatkunden sind leicht vertraglich abzuschaffen.

Nun ist es auch kein Dispositionskredit mehr, sondern ein Kontokorrentkredit. Und da ist so ein Bereitstellungsentgelt möglich und auch teilweise üblich. Der Unternehmer erhöht seine Liquidität auf Kosten der Bank, und diese Liquiditätserhöhung lässt sich die Bank bezahlen, da sie davon ausgehen muss, dass das Geld urplötzlich in Anspruch genommen wird. Und so ein Geld liegt für die Bank "auf Eis", das heißt, sie kann damit nicht mehr spielen. Das kostet.

Zitat:
Das Konto soll zum 1.1.2011 umgestellt werden und ab dann diese Bereitstellungsprovision fällig werden.
Dann hat der Unternehmer die Wahl: machen oder verhandeln, im schlimmsten Fall kündigen.
Zitat:
Eine schrifftliche Änderung des Kontos wird NICHT vorgenommen
Ist nicht nötig, mündliche Vereinbarung reicht auch, wenn diese nachzuweisen ist, wenn es Streit gibt.

Achtung: die Materie ist komplex, und es hängt (bei einem bereits bestehenden Konto) auch vieles von der Vergangenheit ab. Man lese beispielsweise hier: http://www.streifler.de/bankrecht-3a...print6115.html Vereinbarungen der Vergangenheit können nicht unbedingt einfach einseitig geändert werden. Hier im Sachverhalt scheint es aber so zu sein, dass der Unternehmer einen Dispositionsrahmen neu eingerichtet haben will.
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