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Begeht Bank Veruntreuung?

Dies ist eine Diskussion zu Begeht Bank Veruntreuung? innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.11.2010, 16:17
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Begeht Bank Veruntreuung?

Begeht eine Bank, die nach einer Kontokündigung (von Seiten der Bank) das vorhandene Restguthaben trotz mehrfacher Aufforderung nicht auf ein anderes Konto überweist, eigentlich eine Straftat oder kann sie mit Kundengeldern spielen wie sie will?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.11.2010, 16:18
V.I.P.
 
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AW: Begeht Bank Veruntreuung?

Man kann sie doch spielend zivilrechtlich würgen, was soll da das StGB. Im Zweifelsfall wird die Bank eh immer Fahrlässigkeit vorschützen ("ach, das tut uns leid, das haben wir vergessen") - und Vorsatz wird nicht nachzuweisen sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.11.2010, 16:55
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AW: Begeht Bank Veruntreuung?

Die Frage ist natürlich, ob nach, sagen wir mal, fünf nachweislich erfolgten Briefzustellungen eine Fahrlässigkeit so einfach zu postulieren ist...?
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  #4 (permalink)  
Alt 25.11.2010, 17:03
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AW: Begeht Bank Veruntreuung?

Im Gegenteil. Man muss für den Schuldspruch einen Vorsatz nachweisen. Das ist das Problem.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.11.2010, 08:14
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AW: Begeht Bank Veruntreuung?

weshalb hat denn die bank gekündigt ?
bestanden noch andere kontoverbindungen, die ggf mit forderungen von seiten der bank behaftet sind ?
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  #6 (permalink)  
Alt 28.11.2010, 02:23
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AW: Begeht Bank Veruntreuung?

Zitat:
Zitat von ElZett Beitrag anzeigen
Begeht eine Bank ... eigentlich eine Straftat
Eine Bank kann überhaupt keine Straftat begehen, allenfalls ein konkreter Mitarbeiter (oder auch mehrere). Ansonsten müsste man ja nach einem Urteil die ganze Bank als solche in den Knast stecken.

Also wie schon gesagt wurde: das ganze dürfte eine rein zivilrechtliche Angelegenheit sein, und im Zivilrecht muss derjenige den Beweis führen, der etwas will.
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Alt 13.12.2010, 12:33
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AW: Begeht Bank Veruntreuung?

wenn die bank ein konto kündigt und es ihr nicht gelungen ist,den kunden zu kontaktieren,dann bucht die bank das guthaben auf interne konten aus.wenn der kunde dann vorspricht bei der bank und die mitarbeiterIn ins system schaut,sieht sie,dass der kunde noch geld bekommt und kann es dem kunden auszahlen.das geld ist nicht futsch.natürlich hat die bank das recht,eigene forderungen abzuziehen.
und nein,der kunde bekommt das geld aufn zwischkonto nicht verzinst
ich glaub,sowas kann auch verjähren und bei einer neuen anschrift ist der kunde in der bringpflicht,sonst muss der kunde für kosten aufkommen,um ihn zu finden (anschtiftsermittlung).
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