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Bedeutet Wechsel der Hausbank Auslauf der Verbindlichkeiten?

Dies ist eine Diskussion zu Bedeutet Wechsel der Hausbank Auslauf der Verbindlichkeiten? innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 18:29
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Bedeutet Wechsel der Hausbank Auslauf der Verbindlichkeiten?

Hallo und sorry, daß mir kein besserer Titel einfiel:

Wenn man die Bank wechseln möchte (jetzige Bank: Spk, zukünftige: DKB), um Kontoführungsgebühren zu sparen und andere Vorteile zu haben: Wie verhält es sich dann mit den abgeschlossenen Sparverträgen (Bausparen, Fonds, Rente)?
__________________
Gruß
Daniel

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  #2 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 18:36
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AW: Bedeutet Wechsel der Hausbank Auslauf der Verbindlichkeiten?

Die laufen meines Wissens einfach weiter. Für Daueraufträge muss natürlich die neue Kontoverbindung angegeben werden, damit die Abbuchungen klappen. Ich glaube nicht, dass die Bank andere Verträge kündigt, wenn ein Girokonto gekündigt wird.
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Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 18:41
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AW: Bedeutet Wechsel der Hausbank Auslauf der Verbindlichkeiten?

Nun, A's ec-Karte läuft am Jahresende eh ab, da wollt er sich eben mal umschauen -> bessere Konditionen.
Wie ist denn das? Wenn einer der Verträge ausläuft, kann das Geld auch auf das neue Konto gezahlt werden? Wie formuliert sich die Kündigung am besten?
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Gruß
Daniel

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  #4 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 18:47
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AW: Bedeutet Wechsel der Hausbank Auslauf der Verbindlichkeiten?

Also, da braucht man nicht groß etwas zu formulieren. Man geht einfach zur Bank und sagt "ich will das Girokonto kündigen". Dann gibts vielleicht noch ein paar Fragen, und das wars. Wer will, kann es noch formlos schriftlich machen.

Man kann der alten Bank natürlich sagen, auf welches Konto der Zaster soll (ich füge mal meine Kto.Nr an...Moment...ahh sind zu viele, kann mir keine merken, Mist ). Dann wird bei Fälligkeit dorthin gezahlt.

Die Direktbanken sind normalerweise auch sehr hilfreich beim Umschichten. Für Akiendepots gibts auch Formulare zum Transfer.

Die Banken haben mittlerweile da eine große Routine, denn das Wechselfieber ist entbrannt!
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  #5 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 18:50
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AW: Bedeutet Wechsel der Hausbank Auslauf der Verbindlichkeiten?

Ah cool, soweit ich das aus https://sicherheit.sparkasse-mittelt...ID=IF@@052@@IF erkenne, gibts auch keine besondere Kündigungsfrist, oder? Sodaß es ausreicht, wenn man kündigt, wenn das andere Kto. eröffnet is...
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Gruß
Daniel

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  #6 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 18:55
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AW: Bedeutet Wechsel der Hausbank Auslauf der Verbindlichkeiten?

Würde ich immer so machen. Ein paar Tage Überdeckung ist sinnvoll. Außerdem sollte man seine alten Kontoauszüge durchgehen und prüfen, für welche Zahlungen Lastschriftverfahren läuft oder Daueraufträge. Vorsicht vor allem bei jährlichen Zahlungen (Versicherungen, Website, Least-Cost-Router usw.). Sonst kann es passieren, dass plötzlich der Zugang zum Juraforum gesperrt ist...

Eines ist noch ganz wichtig: der Freistellungsauftrag miss evtl. geändert werden!
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  #7 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 18:58
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AW: Bedeutet Wechsel der Hausbank Auslauf der Verbindlichkeiten?

Oh danke für den Hinweis. Naja A hat nur die private Rente bei der Spk und Handy. Letzterem muß er Bescheid geben. Anderes wird noch vom Papa bezahlt .

Heißt das man kann auch Mitte 12/07 noch zum JE 07 kündigen?
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Gruß
Daniel

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  #8 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 19:11
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AW: Bedeutet Wechsel der Hausbank Auslauf der Verbindlichkeiten?

Zum Wechsel siehe http://www.test.de/themen/geldanlage...66943/1266944/

Hier steht noch Nützliches: http://www.banktip.de/rubrik2/16610/...Girokonto.html
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  #9 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 19:18
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Cool, dann kann A mitte 12/07 zum Ende des Jahres kündigen.

Vielen Dank.

PS: Und die Bausparkasse und Versicherung der Spk. buchen auch wirkklich vom neuen Kto ab ohne Gebühren?
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Gruß
Daniel

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Geändert von daniel-erfurt (06.10.2007 um 19:41 Uhr).
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  #10 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 19:38
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AW: Bedeutet Wechsel der Hausbank Auslauf der Verbindlichkeiten?

Sollte eigentlich kein Problem sein. Die Ursprungsbank kann ja glücklich sein, dass diese Verträge überhaupt bestehen bleiben! Meist sind sie ja auch nicht von der Bank an sich, sondern von einem Tochterunternehmen. Man kann mal bei der Bank nachfragen, aber ich glaube nicht, dass bei Wechsel eine Abbuchungsgebühr erhoben wird. Wenn doch, steigt man eben um auf Dauerauftrag.
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