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Bausparvertrag mit Erbschaft ablösen

Dies ist eine Diskussion zu Bausparvertrag mit Erbschaft ablösen innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 06.07.2010, 13:24
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Bausparvertrag mit Erbschaft ablösen

Hallo Forumteilnehmer,

mal angenommen, ein Kunde einer Bank könnte mit einer Erbschaft seinen Bausparvertrag, der, nehmen wir mal an, bereits 8 Jahre läuft, zu 100 % ansparen. Ist dies rechtlich möglich ? Würde das die Bewertungszahl gleich erhöhen ? Wäre der Bausparvertrag gleich zuteilungsreif ? Und wie sieht es dann mit dem anhängenden Darlehen aus ? Wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ?
Danke für die Antworten
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Alt 06.07.2010, 14:27
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AW: Bausparvertrag mit Erbschaft ablösen

Zitat:
Zitat von Moidl Beitrag anzeigen
Hallo Forumteilnehmer,

mal angenommen, ein Kunde einer Bank könnte mit einer Erbschaft seinen Bausparvertrag, der, nehmen wir mal an, bereits 8 Jahre läuft, zu 100 % ansparen.
Gemeint ist doch sicher die Besparung zu 50%? Ja - das könnte er mit einer Einmalzahlung in entsprechender Höhe sicher tun. Mehr als 50% der Bausparsumme wird die Bausparkasse dzt. sicher NICHT annehmen!
Würde das die Bewertungszahl gleich erhöhen ?
Ja - aber nicht ausreichend für eine Zuteilung.
Wäre der Bausparvertrag gleich zuteilungsreif ?
Nein - ganz sicher nicht! Wenn der Vertrag bisher überhaupt kein Guthaben aufweist, dann wird es ca. 2-3 Jahre dauern, bevor er zuteilungsreif ist.
Und wie sieht es dann mit dem anhängenden Darlehen aus ?
Welches "anhängende" Darlehen? Wurde der BS-Vertrag vorfinanziert? Dann kann es aber kaum sein, dass dieser noch GAR NICHT bespart wurde...
Wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ?
Siehe Frage oben - was für ein Darlehen, welche Zinsfestschreibung?
Etwas verwirrend....
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  #3 (permalink)  
Alt 07.07.2010, 09:57
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AW: Bausparvertrag mit Erbschaft ablösen

Hallo Tiger63,
danke für Deine Antworten.
Ja, der BS wurde vorfinanziert.Natürlich ist der Bausparvertrag bereits bespart. Es sind derzeit ca. 1o.ooo,-€ drin. Die Zinsfestschreibung für das "anhängende" Darlehen endet im Oktober 2o11. Und warum würde die Bank nur 50 % Ansparung akzeptieren ?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.07.2010, 11:13
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AW: Bausparvertrag mit Erbschaft ablösen

Zitat:
Zitat von Moidl Beitrag anzeigen
Die Zinsfestschreibung für das "anhängende" Darlehen endet im Oktober 2o11.
Wie? Noch nicht zugeteilt und die Zinsfestschreibung endet schon? Was für ein Betrug. Ich wusste nicht, dass Bausparkassen solch eine Trickserei machen.
Zitat:
Und warum würde die Bank nur 50 % Ansparung akzeptieren ?
Weil die Bausparkasse an zwei Dingen verdient:
1. der Ansparphase, die nicht verzinst wird, und
2. der Abzahlphase.

Verkürzt man eine (oder beide) der Phasen, verliert die Bausparkasse Geld, darum lässt sie es nur begrenzt zu.

Der glückliche Erbe sollte überlegen, ob es nicht finanziell schlauer ist, den bausparvertrag nur bis zur Zuteilung anzusparen und mit dem Rest der Erbschaft etwas Sinnvolles zu machen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.07.2010, 14:39
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AW: Bausparvertrag mit Erbschaft ablösen

Zitat:
Zitat von Moidl Beitrag anzeigen
Es sind derzeit ca. 1o.ooo,-€ drin.
Und wie hoch ist die Bausparsumme?
Die Zinsfestschreibung für das "anhängende" Darlehen endet im Oktober 2o11.
In diesem fiktiven Fall ist die Bausparsumme = Darlehenshöhe der Zwischenfinanzierung - der Bausparvertrag inkl. Bauspardarlehen wird normalerweise bei Zuteilung dafür verwendet die Zwischenfinanzierung abzulösen.

Wenn nun der Erbe E den BS-Vertrag gar nicht mehr benötigt, da er seine Schulden sofort zurückzahlen könnte, dann wird dies die finanzierende Bank nicht gerne sehen und eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern.

Vermutlich fährt E am besten, wenn er den BS-Vertrag bis zur Zuteilungsreife bespart, sein Erbe bis Oktober 2011 anderweitig anlegt (Tagesgeld?) und dann das Darlehen bei Ablauf der Zinsfestschreibung zurückzahlt, dabei aber auf das BS-Darlehen verzichtet. Niemand kann E zwingen das BS-Darlehen abzurufen.
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Stichworte
bausparvertrag, erbschaft, tilgung, vorfälligkeitsentschädigung, zuteilung

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