Dies ist eine Diskussion zu Bausparvertrag mit Erbschaft ablösen innerhalb des Forums Bankrecht
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| Bausparvertrag mit Erbschaft ablösen mal angenommen, ein Kunde einer Bank könnte mit einer Erbschaft seinen Bausparvertrag, der, nehmen wir mal an, bereits 8 Jahre läuft, zu 100 % ansparen. Ist dies rechtlich möglich ? Würde das die Bewertungszahl gleich erhöhen ? Wäre der Bausparvertrag gleich zuteilungsreif ? Und wie sieht es dann mit dem anhängenden Darlehen aus ? Wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ? Danke für die Antworten |
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| AW: Bausparvertrag mit Erbschaft ablösen Zitat:
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| AW: Bausparvertrag mit Erbschaft ablösen Hallo Tiger63, danke für Deine Antworten. Ja, der BS wurde vorfinanziert.Natürlich ist der Bausparvertrag bereits bespart. Es sind derzeit ca. 1o.ooo,-€ drin. Die Zinsfestschreibung für das "anhängende" Darlehen endet im Oktober 2o11. Und warum würde die Bank nur 50 % Ansparung akzeptieren ? |
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| AW: Bausparvertrag mit Erbschaft ablösen Zitat:
Zitat:
1. der Ansparphase, die nicht verzinst wird, und 2. der Abzahlphase. Verkürzt man eine (oder beide) der Phasen, verliert die Bausparkasse Geld, darum lässt sie es nur begrenzt zu. Der glückliche Erbe sollte überlegen, ob es nicht finanziell schlauer ist, den bausparvertrag nur bis zur Zuteilung anzusparen und mit dem Rest der Erbschaft etwas Sinnvolles zu machen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Bausparvertrag mit Erbschaft ablösen Zitat:
Wenn nun der Erbe E den BS-Vertrag gar nicht mehr benötigt, da er seine Schulden sofort zurückzahlen könnte, dann wird dies die finanzierende Bank nicht gerne sehen und eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern. ![]() Vermutlich fährt E am besten, wenn er den BS-Vertrag bis zur Zuteilungsreife bespart, sein Erbe bis Oktober 2011 anderweitig anlegt (Tagesgeld?) und dann das Darlehen bei Ablauf der Zinsfestschreibung zurückzahlt, dabei aber auf das BS-Darlehen verzichtet. Niemand kann E zwingen das BS-Darlehen abzurufen. |
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| bausparvertrag, erbschaft, tilgung, vorfälligkeitsentschädigung, zuteilung |
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