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Bankgeheimnis contra Auskunft bei Lastschriftrückgaben

Dies ist eine Diskussion zu Bankgeheimnis contra Auskunft bei Lastschriftrückgaben innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.11.2010, 19:40
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Bankgeheimnis contra Auskunft bei Lastschriftrückgaben

Guten Abend,


Also wenn ich z.B. in einem Kaufhaus mit der girocard zahle und das Kaufhaus nur das el. Lastschriftverfahren anbietet, muss ich den Kassenbon auf der Rückseite unterschreiben.
Da steht ja drauf, dass ich bei Nichterfüllung der Lastschrift (sei es mangels Deckung oder des Weiteren) meiner Bank die Erlaubnis gebe meine Adresse dem Kaufhaus mitzuteilen.
Nun meine Frage.
Ist dieses überhaupt mit dem Bankgeheimnis bzw. den AGBs der Bank vereinbar? Ich hab irgendwo gelesen, dass die Bank nicht verpflichtet ist die Adresse rauszugeben, aber es häufig aus Kulanz macht und frage mich ob dies rechtens ist.

Kann mir jemand vielleicht eine rechtliche Grundlage geben?

Mit freundlichen Grüßen

Christian
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  #2 (permalink)  
Alt 04.11.2010, 19:42
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AW: Bankgeheimnis contra Auskunft bei Lastschriftrückgaben

Na, wenn jemand die Bank von der Schweigepflicht entbindet, darf sie Auskünfte geben. Und das macht man mit seiner Unterschrift.

Rechtsgrundlage: Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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