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Bank verbietet Wechsel

Dies ist eine Diskussion zu Bank verbietet Wechsel innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 13:42
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Bank verbietet Wechsel

Hallo,

wie sieht folgender fiktiver Fall aus:
Der Kunde hat bei Bank A ein Konto, und einen Kredit den er regelmäßig bezahlt (noch nie eine Rate nicht bezahlt, immer pünktlich). Er möchte jetzt aber das Konto wechseln weil Bank A keinen Geldautomaten in seiner Stadt hat.
Das Konto bei Bank B hat er schon eröffnet.
Nun hat Bank A ihm gesagt dass er das neue Konto bei Bank B nicht als Gehaltskonto nutzen könne, weil das Konto bei Bank A als Sicherheit für den Kredit gilt.
Falls er es doch tun würde, würde man den Kredit kündigen und die Restsumme wäre sofort fällig.

Ist das möglich? Dürfen Banken das? Oder besteht keine Gefahr?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 14:07
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AW: Bank verbietet Wechsel

Welche Sicherheit wurde der Bank denn angeboten bzw. vereinbart? Die Bank kann für einen kredit eine Sicherheit verlangen, eventuell auch als Barsicherheit.

Ein Kredit kann außerordentlich gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen verhältnisse eines Kunden wesentlich verschlechtern. Mir würde eine Kontokündigung nicht reichen, es ist aber fraglich, ob die Bank das anders sieht.

Wie wäre es denn damit, vorübergehend beide Konten laufen zu lassen und Geld vom Konto A auf das Konto B zu übertragen?

Alternative: Bank A kündigen lassen und Restsumme bei Bank B neu aufnehmen. Allerdings wird Bank A Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, was zur Folge hat, dass der Kunde draufzahlt.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 15:30
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AW: Bank verbietet Wechsel

Hm, das ist eine gute Frage, ich zitiere mal aus dem fiktiven Vertrag.

Bestellung von Sicherheiten durch den Kreditnehmer:

1.Bankenpfandrecht gemäß Ziffer 14 AGB an Forderungen der Kreditkontoinhaber gegenüber Bank A.

2. Abtretung pfändbarer Anteile von Lohnzahlungen, Renten und sonstigen SGB-Leistungen gemäß bestehender Erklärung.

3. Bei Folgekrediten bleiben bereits anläßlich des Vorkredits bestellte Sicherheiten weiter bestehen.

Sonst steht da nichts, auch nichts über das Konto als Sicherheit.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 15:41
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AW: Bank verbietet Wechsel

Wie gesagt: was machen, wenn die Bank argumentiert, die wirtschaftliche Lage habe sich verschlechtert? Im schlimmsten Fall muss der Kunde streiten.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 17:55
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AW: Bank verbietet Wechsel

Hmm,
von Verschlechterung ist hier ja bislang nicht die Rede.
Das kann die Bank nicht einfach ins Blaue behaupten.
Und selbst dann muss die Bank die berechtigten Belange des Kunden
berücksichtigen, insbesondere darf sie nicht zur Unzeit kündigen.
Und es handelt sich offensichtlich nicht um einen Kontokorrent, sondern
um einen Ratenkredit.
Der Kunde befindet sich nicht in Verzug ( laut Aussage)

Die Bank hat natürlich ein Interesse die Kontoführung überwachen zu können,
hier vor allem den Gehaltseingang.
Das alleine reicht m.E. nicht für einen Kündigungsgrund aus.
Die Tatsache, dass der Kunde sein Gehalt zukünftig auf einer anderen
Bank eingehen lässt, ändert ja nichts an dem bestehenden Kreditvertrag,
inkl. der Abtretung von Lohnzahlungen.
Als Kunde sollte man natürlich nicht die Kontoverbindung kündigen,
sondern das Konto beibehalten und auf Guthabenbasis führen, damit die
Rate weiterhin regelmäßig abgebucht werden kann.
Problem ist natürlich wie immer, dass sich Banken häufig wenig darum
scheren ob sie im recht sind, und einfach kündigen, womit der damit verbundene
Ärger vorprogrammiert ist.
Außerdem ist es durchaus eine Überlegung wert, ob sich nicht die doppelten
Kontoführungsgebühren und der Mehraufwand durch Geldabhebungen an einem
fremden Bankautomaten aufheben.

Gr
ZetPeO
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